DAS ist „des Pudels Kern“ Islamkritik aus verfassungsrechtlicher Sicht

„Der Islam gehört inzwischen auch zu Deutschland.“ Mit diesem mit Bedacht gesetzten Satz, der das Motto seiner Präsidentschaft in nuce hatte wiedergeben und die besondere gesellschaftspolitische Fortschrittlichkeit im Denken seines Verwenders hatte ausdrücken und dokumentieren sollen, hoffte der Ex-Bundespräsident und gelernte Rechtsanwalt Christian Wulff, einen Platz in den Geschichtsbüchern Deutschlands zu erringen (was er tatsächlich dann aber hauptsächlich mit seiner schmählichen Abdankung erreicht hat: kein Bundespräsident vor ihm hat bisher wegen einer Affäre sein Amt durch Rücktritt aufgeben müssen).

Wulff trat in seiner zum Tag der Deutschen Einheit am 03.10.10 gehaltenen Rede mit dieser von ihm u.a. als Reaktion auf das Buch von Thilo Sarrazin „Deutschland schafft sich ab“ gemachten Äußerung voll politischer Sprengkraft1 – wohl eher unbedacht – eine nach immerhin einem Jahrzehnt inzwischen zwar verebbte, aber längst noch nicht versandete, geschweige denn beendete gesellschaftspolitische Diskussion los. Diese Diskussion hatte anfangs Hunderttausende aufgewühlt und – quer durch die Bundesrepublik – Zehntausende von ihnen zu von PEGIDA und ihren West-Ablegern veranstalteten Demonstrationen auf die Straßen getrieben; bis die AfD den Protest parlamentarisch aufgenommen hat. Darum hat Wulff ganz bestimmt damit recht, in einem SPIEGEL-Streitgespräch in einer Rückschau auf seine Präsidentschaft von sich gesagt zu haben: „Ich war eine Provokation.“

Mit seiner Äußerung, „Der Islam gehört inzwischen auch zu Deutschland“, hat Wulff, bewusst provozierend, eine politische Lawine losgetreten! Ganz Deutschland stellte sich (und anderen) die durch Wulffs politische Provokation aufgeworfene Frage: „Gehört »der Islam« – (für gläubige Muslime) das unerschaffene, von Menschen nicht abänderbare Wort und der unhinterfragbare Wille Allahs – wirklich zu Deutschland?“ »Islam oder nicht Islam in Deutschland: das ist darum hier in diesem Essay die Frage.« Ich äußere mich also ausschließlich zu der Doktrin »des Islams«, nicht jedoch zu dem je einzelnen Muslim, den ich ja gar nicht kenne, und der – abgesehen von seiner »religiösen Dummheit«, meist durch Eltern und Gewohnheit Anhänger einer faschistischen Ideologie zu sein – ein netter Mensch sein mag. Wie es ja auch tolle Nazis gab. Sonst wäre der Film “Schindlers Liste“ ja gar nicht gedreht worden!

Je nachdem, wie „gehört“ verstanden wurde – beschreibend wie z.B.: der Nazi, die Kriminalität, der Eisbär, den es in jedem größeren Zoo gibt oder was auch immer »gehören« zu Deutschland, denn sie sind in Deutschland anzutreffen; oder wertend: die Nazis »gehören« nicht zu Deutschland (sondern zu “Dunkeldeutschland“), die Kriminalität »gehöre« nicht zu Deutschland (und weil wir sie nicht wollen, deswegen gibt es die Polizei, die Gerichte und die Gefängnisse), und der Eisbär oder “Problembär“ Bruno »gehören« nicht zur einheimischen Tierwelt (deswegen halten wir Eisbären, im Gegensatz zum Wolf, im Zoo) –, und je nachdem, welche 1 Sarrazin, Th.: „Deutschland schafft sich ab“, S. 136 “Ich muss niemanden anerkennen, der vom Staat lebt, diesen Staat ablehnt, für die Ausbildung seiner Kinder nicht vernünftig sorgt und ständig neue kleine Kopftuchmädchen produziert.” 2 Kenntnisse man über und – dadurch bedingt – welche Sicht man auf »den Islam« hat, fällt die Antwort auf die Frage, ob »der Islam« zu Deutschland »gehöre«, gegensätzlich aus: »Linke« beklatschen die Äußerung, dass »der Islam« (angeblich) zu Deutschland »gehöre«, sehen »den Islam« als die Gesellschaft kulturell bereichernden Teil Deutschlands. »Rechte« sind nur noch entsetzt! Es ist bestimmt keine Fehlannahme, dass Wulff, Frau Merkel & Co. ihre Aussage wertend gemeint haben und auch wertend haben verstanden wissen wollen.

Keiner jedoch – nicht einmal das Bundesverfassungsgericht in seinen bisher drei2 »unterkomplexen« Kopftuchfehlentscheidungen – stellte überhaupt und erörterte dann auch die Frage: „Darf »der Islam« überhaupt zu Deutschland gehören?“, wobei die Verwendung des Verbs “dürfen“ deutlich macht, dass die Frage auf eine Wertung zielt. Diese grundlegende Frage wurde – wenn überhaupt, dann sehr vereinzelt! – ausschließlich bezüglich des „politischen3 Islams“ angerissen: “Darf der »politische Islam« zu Deutschland gehören?“ 2 Es ist anzunehmen, dass das BVerfG in der anstehenden vierten Entscheidung über das muslimisch gebundene Kopftuch durch Referendarinnen zumindest bei Prozesshandeln in der Öffentlichkeit wieder nicht ganz grundsätzlich Position zu der Frage der Verfassungswidrigkeit »des Islams« beziehen, sondern sich auf die Argumentation zurückziehen wird, dass die “Neutralität des Gerichts“ es erfordere, dass weder Vertreter des Gerichts noch der Staatsanwaltschaft religiöse Symbole zeigen dürfen, um schon äußerlich eine Äquidistanz des Staates gegenüber den verschiedenen Religionen demonstrierend deutlich zu machen. Nicht ersichtlich ist, warum dass dann nicht auch für Personen im Lehrberuf des Öffentlichen Dienstes gelten sollte. Gegner der Erlaubnis für weibliche Unterrichtende, ein muslimisch gebundenes Kopftuch tragen zu dürfen, argumentieren – zu Recht! – mit der sehr konkreten »Gefahr«, dass sich die noch sehr verführbaren Kinder daran ein beeinflusstes Beispiel nehmen. 3 Nach Huntington (S. 168) ist, das, was „gemeinhin als politischer Islam“ aufgefasst wird, eine Umschreibung für den „islamischen »Fundamentalismus«“. Und dessen Quellen, mit denen er seine Ansichten belegt, sind die jedem Muslim heiligen Schriften »des Islams«: der Koran und die Hadithe: „die Überlieferungen der Aussprüche und Handlungen des islamischen Propheten Mohammed sowie der Aussprüche und Handlungen Dritter, die dieser stillschweigend gebilligt haben soll“ (Wikipedia). Nach dem Erscheinen ihres Buches „Politischer Islam: Stresstest für Deutschland“ gab die Frankfurter Ethnologin Susanne Schröter dem Redakteur Main vom DLF ein Interview und legte ihre Sicht für eine Islampolitik in Deutschland dar, in der sie u. a. auch den „politischen Islam“ umschrieb. DLF vom 13.12.19: „Politischer Islam in Deutschland – ‘Wir haben einiges zu verteidigen‘“ „Main: Wer ist für Sie in der islamischen Gemeinschaft in Deutschland neben den liberalen Muslimen ein Gegenpol zu jenen, die Sie als reaktionär bezeichnen? Schröter: Nun, im Prinzip sind es die ganzen unorganisierten säkularen Muslime, ja. Main: Also die absolute Mehrheit? Schröter: Das ist nun wirklich die absolute Mehrheit. Das sind Leute, die nehmen hier ganz normal teil an dem gesellschaftlichen Leben wie andere Menschen auch. Die empfinden die Religion als eher eine Privatangelegenheit, in die keiner reinreden muss. Wenn jemand aber glaubt, dass überall islamische Normen implementiert werden müssen, dann verursacht das natürlich Reibungen. Das ist logisch. […] Und wenn es dann noch so weit geht, dass die Mädchen plötzlich mit Kopftuch in die Schule kommen, dass die Kinder anfangen zu fasten in der heißen Jahreszeit, dann nicht mehr die Leistungen in der Schule bringen, vielleicht zusammenklappen, dass Kontrolle ausgeübt wird. Ich habe viele Interviews geführt mit Schulleiterinnen: Da werden die muslimischen Kinder kontrolliert von ihren ultra-fundamentalistischen Klassenkameraden. Zum Teil gehen die mit in die Waschräume und gucken, ob da jemand heimlich Wasser trinkt. Also, ich meine, da muss man letztendlich intervenieren. Main: Frau Schröter, Sie haben mehrfach … oder wir haben beide mehrfach den Begriff ‘politischer Islam‘ benutzt. Um das jetzt mal zu definieren, setzen Sie das gleich mit Islamismus oder grenzen Sie es ab? Was meint ‘politischer Islam‘ für Sie? Schröter: Ja, ‘politischer Islam‘ ist eine Bezeichnung, die sich in den letzten Jahren durchgesetzt hat, den Begriff des ‘Islamismus‘ ein bisschen verdrängt hat. Der Begriff des Islamismus ist immer von Muslimen als nicht adäquat abgelehnt worden, weil Islam eben da drinsteckt und das dann so eine negative Konnotation bekommt. Politischer Islam bedeutet auf der einen Seite, dass man ein fundamentalistisches Islamverständnis hat. Das heißt, dass man die wesentlichen Quellen des Islam, vor allem den Koran und die Sunna, also die Überlieferung zum Leben Mohammeds, dass man die in einer wortwörtlichen Weise nimmt und nicht wie progressive Theologen an die Texte herangeht. Die sagen: Na ja, wir müssen unterscheiden zwischen den Versen, die einen Ewigkeitswert haben, und den Versen, die kontextuell und zeitlich begrenzt waren. Das heißt, da, wo Gott speziell zu Mohammed in einer bestimmten Situation gesprochen hat, da galt das eben auch nur für diese Situation, aber nicht für alle Ewigkeit. Und mit diesem Herangehen kommen progressive Theologen dann darum herum, diese Verse festschreiben zu müssen. Und Fundamentalisten, für die gilt das aber immer. Das heißt, da gelten auch diese frauenfeindlichen Verse, die Gehorsam von Ehefrauen verlangen, die sogar Züchtigungsrecht den Männern zugestehen, wenn die Frauen ungehorsam sind. Also fundamentalistisches Religionsverständnis hat von vorneherein eine problematische Ebene für Menschen, die heute leben in einer Zeit, in der es Menschenrechte gibt. Die gab es ja früher nicht. Ist ja logisch. Main: Und, wenn es sehr politisch wird, dann trifft dieser Satz zu aus Ihrem Buch, den ich einfach mal zitiere: „Im Kern geht es überall um die Durchsetzung eines totalitären und menschenrechtsfeindlichen Systems.“ Schröter: Genau. Und das ist der zweite Schritt. Das erste, die Basis, ist ein fundamentalistisches Islamverständnis.… Main: …was dann eben politisch umgesetzt werden soll… Schröter: Genau. Und das zweite ist, dass man es nicht in einer quietistischen Weise lebt und sagt, wir haben hier unsere kleine abgeschiedene Community und wir leben nach diesen Normen…. Main: …das ist dann super-fromm und stört Sie nicht in dem Maße …. 3 Und diese Fragestellung macht außerdem deutlich, dass der Fragende davon ausgeht, dass es einen vom »Islam« abspaltbaren “politischen Islam“ überhaupt gebe – was angesichts der Quellenlage äußerst fragwürdig ist! In zumindest der Verneinung der Frage, ob der “politische Islam“ zu Deutschland gehöre, ist man sich – bis sogar hinein ins muslimische Lager – so ziemlich einig. Die Verneinung macht aber letztlich nur dann Sinn, wenn es – im Sinne des dem englischen “Bedingungs-if“ entsprechenden “konditionalen wenn“ – nach der islamischen Doktrin überhaupt einen vom »Islam« abgrenzbaren »politischen Islam« gibt: Gibt es keinen vom koranischen Islam abspaltbaren »politischen Islam«, dann kann man bei der Beantwortung der Frage „Darf »der Islam« überhaupt zu Deutschland gehören?“ keine Unterscheidung zwischen »dem Islam« und dem »politischen Islam« treffen, denn dann wäre die Frage – wie beispielsweise ebenfalls bei der unsachgemäßen, eine Krankheit insinuierenden Sprachschöpfung “Islamophobie“ – (mit Vorbedacht!) gekünstelt. Um die wertende Frage „Darf »der Islam« überhaupt zu Deutschland gehören?“ korrekt zu beantworten, muss man also unbedingt die islamische Doktrin kennen (was das Bundesverfassungsgericht – zumindest am Ergebnis gemessen – in seinen bisherigen drei Fehl-Entscheidungen bezüglich des Tragens muslimisch gebundener Kopftücher im öffentlichen Dienst vermissen ließ). Die islamische Lehre ergibt sich aus den »dem Islam« und darum den Muslimen heiligen Büchern Koran – dem nach islamischer Lehrmeinung, gleich Allah, unerschaffenen, ewig gültigen Schröter: Das ist super-fromm und stört nicht. Aber das wäre in Deutschland natürlich für die Jugendlichen schon ein Problem, wenn jemand in so einer Gemeinschaft aufwächst. Das ist ja nicht nur bei Muslimen so. Das ist ja auch bei christlichen Fundamentalisten so, dass die Jugendlichen dann schlecht zurechtkommen in der Schule und in der Gesellschaft. Also von daher ist es auch ein Problem. Aber: Diese Leute haben nicht den Anspruch, die Gesellschaft umzugestalten nach ihren Vorstellungen und auch den ganzen Bereich des Politischen zu übernehmen. Und das ist der Punkt des politischen Islam. Und deshalb sage ich, dass dieser politische Islam nicht kompatibel ist mit unserer Gesellschaft, weil er die Freiheitsrechte, die Menschenrechte letztendlich negiert. Und die Unterwerfung der gesamten Gesellschaft unter ein göttliches Recht ist meiner Meinung nach, Gott sei Dank, überholt. Main: Sie reden nicht um den heißen Brei herum, Frau Schröter, weder hier im Gespräch noch in Ihrem Buch. Ich zitiere einen Satz, der es in sich hat. Da heißt es wörtlich: „Der Grat der Islamisierung einer Gesellschaft lässt sich an der Anzahl verschleierter Frauen ablesen.“ Gehen Sie damit womöglich denen auf den Leim, die genau das durchsetzen wollen? Schröter: Nein, tue ich nicht. Ich habe in meinem Buch einige Länderbeispiele zitiert. Ich meine, der politische Islam – oder überhaupt der Islam – ist ja keine nationale Religion, sondern eine globale Religion. Ich habe mir angeschaut: Wo geschieht die Durchsetzung des politischen Islam – also in Gesellschaften, in denen vorher eher moderate Verhältnisse geherrscht haben, die jetzt plötzlich in einer politischen Weise islamisiert werden? Da ist absolut auffällig, rein empirisch, dass die Frage der Verhüllung der Frauen und Mädchen – vor allem das Kopftuch, aber auch die Körperverhüllung, dass die ganz am Anfang stand. Und das geschieht immer, nahezu ausnahmslos, in drei Stufen. Die erste Stufe: Man führt einen Freiheits- und Emanzipationsdiskurs. „Ich bin eine gläubige Frau, und ich möchte gerne mit Kopftuch als Schülerin in die Schule gehen, als Lehrerin oder als Verwaltungsangestellte auf den Arbeitsmarkt gehen.“ Sobald das durchgesetzt ist, gibt es einen moralischen Diskurs, der alle Frauen, die verschleiert sind, als ehrbar, gläubig, gottesfürchtig bezeichnet und all diejenigen, die nicht verschleiert sind, als ehrlos, gottesfern und möglicherweise Kandidatin für das Höllenfeuer bezeichnet. Davon ausgehend gibt es dann in einem weiteren Schritt den Druck auf Institutionen, Regularien zu erlassen, die Frauen in bestimmten Einrichtungen nur noch zulassen, wenn sie verschleiert sind. Und die letzte Stufe ist – und das kann man natürlich in vielen Ländern eindrucksvoll besichtigen –, dass Verschleierungspflicht für alle Frauen erlassen wird. Diese Verschleierungspflicht und Verhüllungspflicht, die kommt nicht allein. Das ist ein Teil eines Paketes von Verhaltensrichtlinien für Frauen und Mädchen, die den Ausschluss aus vielen Bereichen in der Öffentlichkeit bedeuten, dass sie nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr ohne männliche Begleitung – also: Verwandter oder Ehemann – auf die Straße gehen können. Mit der Begründung kann man ihnen verschiedene Berufe vorenthalten, nämlich alle diejenigen, wo man nicht nach Einbruch der Dunkelheit zu Hause ist. Dann kommt dazu das islamische Familienrecht, das Frauen in ganz krasser Weise diskriminiert. Also, beim Scheidungsrecht haben Frauen ein großes Problem, beim Unterhalt haben sie ein großes Problem et cetera, also eine ganz lange Liste, die quasi zusammenhängt. Aber das äußere Zeichen ist immer ganz auffällig und es hat eine enorme symbolische Wirkung. Und gerade um diese Verschleierung wird überall gestritten. Deshalb war das sicherlich auch bei meiner Kopftuchkonferenz der Fall, dass da so ein großer Protest plötzlich kam. Also das Kopftuch ist wirklich mehr als ein Stück Stoff. Das steht für eine gesamte Ordnung. Main: Ist es ein religiöses Symbol? Schröter: Ja, das ist jetzt die Frage. Es ist nicht per se ein religiöses Symbol. Man kann es so sehen, wenn man eine sehr fundamentalistische Form der Exegese praktiziert. Aber moderne Theologen würden es verneinen. Das ist nicht eindeutig, ganz sicherlich nicht. Das sehen wir in islamischen oder islamisch geprägten Ländern: Wenn immer es dazu kommt, dass diese Kopftuchfrage diskutiert wird und sich dann das Kopftuch durchsetzt, dann haben wir immer sehr reaktionäre islamische Kräfte am Werk, die sich gerade durchsetzen gegen alle anderen, die möglicherweise auch fromm sind, aber den Glauben in einer ganz anderen Weise leben möchten. https://www.deutschlandfunk.de/politischer-islam-in-deutschland-wir-haben-einiges-zu.886.de.html?dram:article_id=465593 4 “Wort und Willen/Wesen Allahs“ – und den Hadithen: den in einer langen Kette von Zwischenträgern (angeblich) überkommenen und irgendwann gesammelten Berichten angeblicher Gewährsmänner über das (angebliche) Handeln oder bewusste Nicht-Handeln Mohammeds als Allahs Prophet und kompetentesten Interpreten von Allahs zur Korrektur zwischenzeitlicher Verfälschungen (nach insbesondere4 Adam, Abraham und Jesus) zuletzt nur noch ihm offenbarten Willen: “Was hat Mohammed in einer bestimmten Situation gesagt, getan – oder bewusst nicht entschieden, bewusst nicht getan?“ Mohammeds Handeln oder bewusstes Nicht-Handeln ist deswegen für jeden “wahren Gläubigen“ (“Mu’min“) bis zum Tag des Jüngsten Gerichts von überragender Bedeutung, weil Allah seinen Propheten mit Sure 33/21 bis zum Tag des Jüngsten Gerichts zum “schönen Vorbild“ für jeden – auch künftigen – “wahren Gläubigen“, und damit für sein allahwohlgefälliges Handeln, erklärt habe. Neben den Hadithen ist deshalb zusätzlich die Sunna des Propheten, die aus den Biographien ersichtliche Beschreibung seiner Lebensführung, von überragender Bedeutung. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass der islamischen Doktrin zufolge (schon) ein (einziger) Verstoß gegen ein im Koran enthaltenes Allah-Gebot oder gegen ein dem in strafrechtlicher Konsequenz gleichgestelltes, durch die gesammelten Hadithe nachgewiesenes Gebot des Propheten durch verschiedene Suren (9/63, 72/23, 4/14) in letzter Konsequenz unter die Strafdrohung “ewiger Höllenqualen“ gestellt ist, um so die unbedingte Einhaltung sämtlicher Allah- und Prophetengebote – wie mörderisch sie auch seien! – zu erzwingen und sicherzustellen. Da entsprechend Allahs Anordnung Mohammeds Handeln verpflichtender Leitstern für das Handeln jedes einzelnen Muslim ist und auch zukünftig – bis zum Tag des Jüngsten Gerichts – sein wird, ist alles das, was er den »muslimischen Quellen« zufolge (angeblich) gesagt und getan hat, somit Islam: das kann kein “wahrer Gläubiger“ ableugnen! Und genau darum hat der ägyptische Menschenrechtsaktivist Ahmed Harqan während der Existenz des für seine dschihadistischen Mordtaten im Namen Allahs berüchtigt und gefürchtet gewesenen IS-Staates diesen Allah-Staat – und damit gleichzeitig auch die Doktrin des gesamten theofaschistischen »Islams« mit dem von Allah dazu erklärten “schönen Vorbild“ des Propheten der Muslime für jeden “Mu’min“ – mit einer einzigen einfachen, kindlich-naiv anmutenden Frage bezüglich des Schwerstverbrechers und ersten muslimischen »Religionsterroristen« »“Ich-wurde-siegreich-durch-Terror“-Mohammed« entlarvt, als er dem muslimischen Establishment, das »den Islam«, ihren »Islam«, von den vom »Milgram-Allah« (und nicht durch die als SEINE zwar dolosen, aber letztlich doch nur als SEINE Werkzeuge eingesetzten Dschihadisten des IS im Namen des Allmächtigen, sondern laut Sure 8/17: „Und nicht ihr habt sie erschlagen, sondern Allah erschlug sie. Und nicht du hast geschossen, sondern Allah gab den Schuss ab“ durch IHN) höchstpersönlich begangenen Schandtaten reinzuwaschen versucht hatte, die Gretchenfrage stellte: „Was hat der IS getan, was Mohammed nicht getan hat?“ Man muss also auch das in diversen muslimischen »Biographien« – von denen die älteste, auf der alle anderen fußen, von Ibn Ishaq stammt – das dort »nachgezeichnete« Leben des raub- 4 ISLAM-PEDIA.DE, Stichwort “Gesandter“: “Gesandter (arab.: لوسر , Rasul) Rasul leitet sich von dem Arabischen Wort ‚irsaal‘ ab, was übersetzt ‚leiten, lenken ‚ bedeutet. Deshalb ist ein Gesandter ein von ALLAH auserwählter Mensch, der eine Offenbarung von IHM empfing und beauftragt wurde, diese öffentlich an die Menschen zu verkünden. Jeder Gesandte empfing im Gegensatz zu den Propheten eine Offenbarungsschrift. Al Hasan al.Basri ( ALLAHS Wohlgefallen mit ihm ) sagte: “ Allah offenbarte 104 Bücher und das ganze Wissen wurde in 4 Büchern gesammelt: Die Thora, Injeel ( Evangelium ), Zaboor ( Die Schriften von David ) und Al-Furqaan ( Der Quran ). Dann wurde das gesamte Wissen der ersten 3 Bücher im Quran gesammelt.“[1] Ein Gesandter wurde immer mit einem neuen Gesetz zu den Menschen geschickt im Gegensatz zu den Propheten. Auch ist jeder Gesandter automatisch ein Prophet, aber ein Prophet ist nicht automatisch ein Gesandter. http://islam-pedia.de/index.php?title=Gesandter_(Rasul) 5 und massenmörderischen ersten »muslimischen Religionsterroristen« Mohammed kennen (Vernichtung jüdischer Stämme, um sich deren Besitz anzueignen, “Tötet sie, selbst wenn sie sich unter dem Tuch der Ka’ba verstecken“, “Wer befreit mich von …?“) mit den durch von Muslimen für heilig gehaltenen, in Hadithen überlieferten Aussprüchen “Mir wurde aufgetragen, die ganze Welt zu bekriegen, bis nur noch Allah verehrt wird“ (Sahih Muslim Nr. 29, 30, 33, …), “Islam oder Tod!“, „Ich wurde siegreich durch Terror“ (Sahih Al Bukhari 4:52:220), um sachangemessen urteilen zu können, was »Islam« seiner Doktrin gemäß ist! Und ich bezweifle sehr, dass das Bundesverfassungsgericht auch diesen Aspekt mit in den Blick genommen hatte, als es seine (bisher drei) unsäglichen Fehl-Entscheidungen bezüglich des Tragens muslimisch gebundener Kopftücher getroffen hat. Die Verwender des Begriffs “politischer Islam“ – insbesondere »muslimischen Sandmännchen mit und ohne Amt«, »Islam-Miss-Versteher«/»Islam-Verklärer«, über die Doktrin »des Islams« einerseits uninformierte und andererseits informationsunwillige Politiker und Parteien sowie kritiklos dem politischen und dem publizistischen Mainstream folgende Massenmedien ohne ausreichende »Islam«-Kenntnisse ihrer Redakteure – die alle verpacken unter dem mehr als fragwürdigen Begriff “politischer Islam“ alles das, was das (laut rein muslimischer Quellen, insbesondere seines ersten Biographen Ibn Ishaq) massenmörderische und darum schon gar nicht mehr fragwürdige, gleichwohl als von Muslimen kontrafaktisch so nachgebetete „schöne Vorbild“ Mohammed gemacht hat, Muslime zumindest im Westen aber heutzutage am liebsten nicht wahrhaben wollen. In einem Anfall von durch Scham diktierter kollektiver Amnesie versuchen sie unter diesem nur zu diesem einen Zweck von (vermutlich) der in Dschidda ansässigen und unter der Kontrolle der saudi-arabischen Wahhabiten stehenden „Organisation für Islamische Zusammenarbeit“ (OIC) erfundenen Begriff „politischer Islam“ alles ihnen Unangenehme vom dann ja nur noch »unpolitischen Rest-Islam«, wie sie ihn gerne gesehen wissen wollen, fernzuhalten. Das geschieht durch den Versuch der Abspaltung und Verleugnung ihnen inzwischen unangenehmer Aussagen von der von ihnen als ihren Glauben benutzten, in ihrem Kern jedoch religiös-faschistischen Ideologie »Islam«: Der größtenteils unter dem (Ab- )Schlachtruf “Islam oder Tod“ verbreitete »Islam« sei – nach muslimischem Selbstverständnis definitionsgemäß – wahlweise “Frieden“ oder “Barmherzigkeit“ und damit gut, “politischer Islam“ hingegen – und ausschließlich der – selbst nach muslimischer Mehrheitsansicht jedoch “igitt“! Der marokkanische Journalist Ahmed Tourabi bezeichnete dieses Vorgehen als „rituelles Gesundbeten des Islam durch Auslagerung seines »verfluchten Teils«“. Das Vorhaben der Reinwaschung gelingt angesichts des von muslimischen Biographen berichteten raub- und massenmörderischen Lebenswandels ihres »Terrorpropheten«, der von sich selber sagte: „Ich wurde siegreich durch Terror!“ (Sahih Al Bukhari 4:52:220), und der von ihrem Propheten jedem gegenwärtigen und zukünftigen Muslim auferlegten, in der Auseinandersetzung mit dem Westen durch zumindest die »Vorwärts-Reformmuslime« jedoch schamvoll-verbissen geleugneten Glaubensverpflichtung zum »immerwährenden Judenmord« allerdings nur durch Priming, Autosuggestion und den Selbstwert steigernde Verdrängung. Die von Mohammeds Biographen mitgeteilten, dem neuzeitlich angestrebten »Big-brotherGedächtnisreinigungsprozess« entgegenstehenden, von »allah- und prophetenverdummten« Muslimen jedoch verdrängten »Fakten« sind alle in den den Muslimen heiligen Schriften Koran und Hadithsammlungen und in den von Muslimen geschriebenen Biographien über ihr von Allah mittels Sure 33/21 dazu ernanntes „schönes Vorbild“ nachzulesen. Jeder Muslim mit wachem Verstand und ohne »ideologische Brille« könnte sie ohne Vermittlung eines Vorlesers selber dort nachlesen; von dort her habe ja auch ich meine Informationen. Dieser Essay bezieht seine stärksten Argumente gegen »den Islam« aus eben diesen rein muslimischen Quellen und der Konfrontation der dort mitgeteilten »Fakten« mit der in fast 6 allen Kulturkreisen – mit Ausnahme des islamischen – geltenden Goldenen Regel, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und unserer Verfassung, dem Grundgesetz. Im Wesentlichen unerörtert blieb bei der von Wulff losgetretenen politischen Diskussion bisher die von fast allen streng und ängstlich gemiedene, gleichwohl im Raume stehende Frage: „Darf »der Islam« überhaupt zu Deutschland gehören?“ Die Antwort muss »irgendwie« dem Grundgesetz entnommen werden. Zur Beantwortung dieser Frage gehören nur ganz wenig politisches Grund-/Allgemeinwissen und ein paar Islamkenntnisse, die man sich in ein, zwei Stunden Koranlektüre anlesen kann – länger dauert es nicht, bis man u.a. zu Sure 2/191 „Und tötet sie, wo (immer) ihr sie zu fassen bekommt, und vertreibt sie, von wo sie euch vertrieben haben! Der Versuch (Gläubige zum Abfall vom Islam) zu verführen ist schlimmer als Töten“, 2/216 “Euch ist vorgeschrieben, (gegen die Ungläubigen) zu kämpfen, obwohl es euch zuwider ist. Aber vielleicht ist euch etwas zuwider, während es gut für euch ist, und vielleicht liebt ihr etwas, während es schlecht für euch ist” und 4/89 „Und wenn sie sich abwenden (und eurer Aufforderung zum [islamischen; der Verf.] Glauben kein Gehör schenken), dann greift sie und tötet sie, wo (immer) ihr sie findet …!“ gekommen ist. An politischem Grund- und hoffentlich Allgemeinwissen ist nur erforderlich, sich ins Gedächtnis zu rufen, – dass die Bundesrepublik Deutschland eine Verfassung hat, – dass es nichts geben darf, das gegen die Verfassung verstößt, und – dass Art. 1 Grundgesetz (GG) lautet: (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Mehr ist nicht erforderlich, um ganz grundsätzlich zu erkennen, dass der u.a. gegen unsere verfassungsmäßige Ordnung verstoßende »Islam« schon allein zumindest deswegen grundgesetzwidrig sein muss, weil er insbesondere gegen die Menschenwürde der “geringer als Vieh“ (Sure 8/55) missachteten “Affen und Schweine“ (Sure 5/60) der als “ungläubig“ erachteten NichtMuslime verstößt. „Law made simple“. Die Konsequenz: Eine gegen unsere verfassungsmäßige Ordnung verstoßende Ideologie, selbst wenn sie weltweit als eine “Religion“ genutzt wird, kann wegen ihres Verstoßes gegen den Zentralwert unserer Verfassung, die Menschenwürde, keine “Religion“ im Sinne des Art. 4 GG sein! »Der Islam« ist nicht nur keine “Religion“ im Sinne des Art. 4 GG – und damit dann folgerichtig nur noch irgendeine Ideologie im Meer der vielen anderen Ideologien, wie beispielsweise die kommunistische Ideologie eine ist –, sondern er gehört in der Vielzahl der Ideologien zu der wohl geringeren Teilmenge der verfassungswidrigen Ideologien, zu denen beispielsweise der Kommunismus nicht gehört, wohl aber die NS-Ideologie! Und selbst der Status als “Welt-Religion“ kann »den Islam« nicht von diesem Vorwurf der Menschenwürdefeindlichkeit reinwaschen. Dieses Wissen müsste man auch bei einem Bundeverfassungsrichter voraussetzen dürfen! Leider ist es ausweislich der inzwischen drei Kopftuchfehlentscheidungen ganz offensichtlich nicht vorhanden. 7 Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stellte sich dieser grundsätzlichen Frage nicht einmal, obwohl sie sich geradezu aufdrängte, als das BVerfG aufgerufen gewesen war, über die Zulässigkeit des Tragens von muslimisch gebundenen Kopftüchern durch Lehrerinnen und Erzieherinnen in staatlichen Einrichtungen zu entscheiden. Die Beantwortung dieser Frage nach der Grundrechtskompatibilität der islamischen Doktrin bildet den Schwerpunkt der vorliegenden Arbeit. Bei richtiger Wertung auch der anderen einschlägigen Artikel der Verfassung – wie u.a. des Art. 3 II GG „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ (woran aber selbst das BVerfG in seinen bisher drei Kopftuchfehlentscheidungen bislang schon dreimal gescheitert ist!) – kann nach hier vertretener Auffassung die einzig zulässige Antwort nur lauten: „Nein! »Der Islam« darf von Verfassungs wegen gar nicht zu Deutschland gehören!“ Zumal »der Islam« untrennbar mit dem Allah-Recht der Scharia verbunden ist, über das der EGMR am 13.02.03 geurteilt hat: „Die Scharia ist unvereinbar mit den grundlegenden Prinzipien der Demokratie, die in der Konvention festgeschrieben sind.“5 Trotzdem fordern muslimische Verbände in ganz Europa in ihrem jeweiligen Staat, so auch in der BRD, weiterhin sehr zielstrebig-eigensinnig, zumindest Teile der Scharia in die jeweilige Verfassung eines Landes aufzunehmen; man verlässt sich halt auf Sprichwörterweisheiten: steter Tropfen soll den Stein höhlen. Die gleich zu Anfang breit zu führen versäumte Debatte zu der Frage “Darf der grundrechtswidrige »Islam« zu Deutschland gehören?“, bevor in den 1960er Jahren mit den türkischen Gastarbeitern Muslime in größerer Zahl ins Land geholt wurden: diese Debatte „gehört inzwischen zu Deutschland“. Diese Debatte hätte damals geführt werden müssen, bevor die theofaschistische, unsere auf dem Zentralwert der Menschenwürde bewusst antifaschistisch aufgebaute staatliche Grundlage negierende Ideologie durch die Schuld »der deutschen Wirtschaft« mit ihrem damaligen Hunger nach billigen Arbeitskräften, in der so empfundenen größten Not, mit den aus kurzfristigem Eigennutz in großer Zahl ins Land geholten muslimischen “Gastarbeitern“ aus dem islamischen Kulturkreis mit ihren den europäischen Werten in Vielem entgegenstehenden, teilweise völlig konträr gepolten Wertvorstellungen in Deutschland eingedrungen war und sich hier mit der Zeit festgesetzt hat. Wir können davon ausgehen, dass die meisten der sich von der provokanten, verstörenden, ja sogar aufstörenden und auch genauso gewollten, dabei die Befugnisse eines Bundespräsidenten als „Notar des Staates“ unangemessen überschreitenden Äußerung vergewaltigt gefühlt habenden Bürger dieses Landes, die sich genötigt sahen, wegen dieser Äußerung zu Zehntausenden auf die Straße zu gehen und gegen diese Aussage zu protestieren, keine genaue oder auch nur eine ansatzweise relativ umfassende Vorstellung von dem Inhalt der islamischen Doktrin hatten und haben. Sie werden sich also nicht aus fundiertem Wissen heraus zu Zehntausenden zum Protest auf die Straßen Deutschlands getrieben gefühlt haben: Woher sollten sie auch über dieses Wissen verfügen, da offensichtlich nicht einmal die überwältigende Mehrheit der Muslime 5 http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20030213_AUSL000_000BSW41340_9800000_000 Durch den Scharia-Vorbehalt wird aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO ausschließlich das als Menschenrecht anerkannt, was mit dem Allah-Recht der Scharia vereinbar ist. Konsequenz: Was die Scharia nicht erlaubt, wird von durch die Ideologie »des Islams« dominierten Staaten nicht als Allgemeines Menschenrecht erlaubt, selbst wenn es in der UNO zunächst so verabschiedet und auch von allen muslimischen Staaten mit der Ausnahme Saudi-Arabiens unterschrieben wurde. 8 über dieses Wissen verfügt, denn sonst könnten die nicht immer wieder nach jedem Anschlag stereotyp – wie von einer beim Abspielen an der irgendwo defekten Rille hängengebliebenen Grammophonplatte – von sich geben: „Wir lieben unseren Propheten!“, der als Massenmörder und erster »muslimischer Religionsschlächter« höchstpersönlich das unschöne Vorbild für Terror im Namen »des Islams« gegeben hat. Abdel-Samad stellt dagegen an seine – ehemaligen? – Glaubensgenossen, die berechtigte Frage: „Wie kann man einen als Vorbild nehmen, der eine Sechsjährige geheiratet haben soll, der von Kriegsbeute lebte, der über 80 Kriege führte, der Dieben die Hände abhackte, der Sklaven hielt und Frauen als Kriegsbeute. Der kann kein Vorbild sein.“6 Dann doch lieber den ebenfalls als Waise aufgewachsenen, gegen das Verbrechen kämpfenden, moralisch einwandfreien Batman als “schönes Vorbild“ für einen jeden Muslim! “Wir lieben unseren Propheten!“, kann nur das Ergebnis jahrelangen Primings7 sein. Nicht einmal die überwältigende Mehrheit der Muslime hat ausreichendes Wissen über auch nur die Schwerpunkte der Doktrin »des Islams«: Wüssten sie, was in ihren ihnen für heilig erklärten Schriften steht, müssten sie ja – bei auch nur einem bisschen Verstand – die »muslimische Gretchenfrage«: “Wie hältst du es mit dem dir von Allah und seinem Propheten als dem dir in Sure 33/21 von Allah für dein eigenes Leben vorgegebenen ‘schönen Vorbild‘ als Glaubenspflicht auferlegten Terrorismus gegenüber Andersgläubigen bis hin zu dem durch den Gharqad-Baum-Hadith auch dir ganz persönlich als Glaubenspflicht auferlegten »immerwährenden Judenmord«?“ eindeutig ablehnend beantworten und, da die Doktrin »des Islams« von Allah mit u.a. den Koranversen 6/34, 6/115 und 10/15 für „von Menschen nicht abänderbar“ erklärt wurde, konsequenterweise Ex-Muslime werden! Ein Test könnte die Frage nach dem (Nicht-)Wissen über den von frühmittelalterlichen ausschließlich muslimischen Autoren (und nicht von irgendwelchen böswilligen Gegnern der Muslime und »des Islams«!) in »Biographien« berichteten und des Weiteren in für sie als „Mu’mine“ (“wahre Gläubige“) als heilig bewerteten, zum größten Teil jedoch ersponnenen und erlogenen Hadithen festgehaltenen schwerstverbrecherischen Lebenswandel ihres Propheten, den von ihm verübten und den angeordneten Morden und Raubmorden, aufdecken. Des Weiteren eine Nachfrage zu dem (Nicht-)Wissen über den schändlichen, sie als „wahre Gläubige“ nach dem vorgeblich von Allah dazu erklärten „schönen Vorbild“ ihres Propheten ganz persönlich, unter ganz massiver Androhung „ewiger Höllenqualen“ zum »immerwährenden Judenmord« verpflichtenden Gharqad-Baum-Hadith: 6 DER TAGESSPIEGEL vom 23.04.17: “Muslime in Deutschland – ‘Der deutsche Staat muss Imame finanzieren’“ http://www.tagesspiegel.de/politik/muslime-in-deutschland-der-deutsche-staat-muss-imame-finanzieren/19705222.html 7 Wikipedia, Stichwort “Priming (Psychologie)“: Der Begriff Priming bzw. Bahnung bezeichnet in der Psychologie die Beeinflussung der Verarbeitung (Kognition) eines Reizes. In den meisten Fällen hat ein vorangegangener Reiz implizite Gedächtnisinhalte aktiviert. Die Verknüpfung des Reizes mit speziellen Assoziationen im Gedächtnis, aufgrund von Vorerfahrungen geschieht häufig und zum allergrößten Teil unbewusst. Solch ein bahnender Reiz kann ein Wort, ein Bild, ein Geruch, eine Geste oder Ähnliches sein. Der primende bzw. bahnende Reiz aktiviert bottom up Gedächtnisinhalte, die top down bestimmen, wie schnell der nachfolgende Reiz verarbeitet wird, oder ob er korrekt erkannt wird, oder – bei uneindeutigen Reizen – auf welche Weise er interpretiert wird, oder sie beeinflussen den Gemütszustand oder nachfolgendes Verhalten. Das Konzept beruht auf der Aktivierungsausbreitung von Assoziationen.“ Ein Muslim, der seine Kindheit und Jugendzeit hindurch durch den direkt primenden Reiz “Kreuzritter“, die die Muslime grundlos überfallen hätten, oder “geringer als Vieh zu missachtende Affen und Schweine“ der “Ungläubigen“ vorprogrammiert wird, nimmt christliche “Ungläubige“ anders wahr als beispielsweise ein Buddhist. Dem Jung-Muslim wird die Jahre seines Aufwachsens über ja nicht erzählt, dass die Muslime von Medina aus mit dem Schwert immer weiter in seit sechs Jahrhunderten urchristliche Gebiete eingedrungen sind, wo sie gar nichts zu suchen hatten, dass sie u.a Jerusalem erobert hatten, wo sie gar nichts verloren hatten, wo es keinen einzigen Muslim gegeben hatte, das seit der Zerstörung des jüdischen Tempels 70 n.Chr. durch die Römer wegen des von ihnen erlassenen Aufenthaltverbots für Juden eine rein christliche Stadt gewesen war, dass Muslime völlig friedliche christliche Pilger, die seit sechs Jahrhunderten nach Jerusalem an das Grab ihres Herrn pilgerten, jahrhundertelang weggefangen und als “weißes Gold“ auf den muslimischen Sklavenmärkten verkauft haben, dass sich die so jahrhundertelang malträtierten Christen das nach fast einem halben Jahrtausend nicht mehr haben gefallen lassen und darum – als reine Notwehrmaßnahme! – ein Kreuzfahrerheer aufgerüstet haben, dass dann 1099 das seit 1.000 Jahren christliche Jerusalem (zeitweise) zurückerobert haben, damit friedliche Pilger wieder an das Grab ihres Herrn pilgern konnten, ohne in muslimische Sklaverei zu geraten. Faktenbasiert sieht die Sache völlig anders aus! Und die Trigger “Kreuzritter“ und „geringer als Vieh“ zu missachtende “Affen und Schweine“ der “Ungläubigen“ könnte nicht mehr funktionieren! Aus diesem Priming kann man durch fakten- und verstandesbasiertes Denken ausbrechen.. 9 „Die Zeit/der Tag (des Jüngsten Gerichts) wird nicht anbrechen, bevor nicht die Muslime die Juden bekämpfen und sie töten; bevor sich nicht die Juden hinter Felsen und Bäumen verstecken, welche ausrufen: Oh Muslim! Da ist ein Jude, der sich hinter mir versteckt; komm und töte ihn! Nur der Gharqad-Baum, der macht das nicht, denn das ist der Baum der Juden.“ Der ägyptische Menschenrechtsaktivist Ahmed Harqan hat während der Existenz des für seine dschihadistischen Mordtaten im Namen Allahs berüchtigt und gefürchtet gewesenen IS-Staates mit einer einzigen einfachen, gezielten Frage bezüglich des Schwerstverbrechers und »Religionsterroristen« Mohammed die gesamte Doktrin des theofaschistischen »IS-lams« mit dem von Allah dazu erklärten “schönen Vorbild“ des Propheten der Muslime für jeden wahren Gläubigen mit dieser einen einzigen Frage entlarvt: „Was hat der IS getan, was Mohammed nicht getan hat?“ Der Papst konnte am 12.03.00 in einem großen Peccavimus Abbitte dafür leisten, dass die katholische Kirche sich annähernd 2.000 Jahre lang nicht an die Lehren Jesu gehalten habe, als sie ihre kleinen und sehr oft leider auch großen Schandtaten begangen hatte! Muslime können und sollen das nicht, wenn sie im Namen Allahs ihre von Allah und ihrem Propheten geforderten Schandtaten begehen, schließlich begehen ja nicht sie die Verbrechen im Namen »des Islams«, sondern laut Sure 8/17 „Und nicht ihr habt sie erschlagen, sondern Allah erschlug sie. Und nicht du hast geschossen, sondern Allah gab den Schuss ab“, begeht ihr »Milgram8 -Allah« die Schandtaten höchst selbst. Er benutzt den “wahren Gläubigen“ »nur« als letztlich von IHM von aller Schuld freigestelltes doloses Werkzeug, dessen Arm und Niedertracht er sich »nur« leiht. Nur bloß „ein bisschen Verstand“ reicht ja schon aus, um zu erkennen, dass die Doktrin »des Islams« gröblichst gegen die – bis auf den islamischen Kulturkreis, der das von sich allerdings auch behauptet – in jedem anderen Kulturkreis anerkannte, auf der Wechselseitigkeit menschlichen Handelns beruhende Goldene Regel (in ihrer negativen Formulierung) „Was du nicht willst, dass man dir tu‘, das füg‘ auch keinem andern zu!“, verstößt: Man kann nicht quasi als im rawlschen Sinne »Gesetzgeber hinter dem Vorhang« ein (umfassendes) Tötungsgebot hinsichtlich derjenigen zur Glaubenspflicht erklären, die etwas Anderes denken und glauben, als man selbst; das liefe sonst hinaus auf die Regelung: „Und willst du nicht mein Bruder sein, so schlag‘ ich dir den Schädel ein!“, und der Stärkste und dabei Brutalste gewinnt. Das sehen sogar selbst Muslime dann ein, wenn sie – wie beispielsweise in Burma/Birma oder China – die Leidtragenden von Verfolgung sind: Muslime in einer gesellschaftlichen Minderheitenposition kennen durchaus den Wert der Goldenen Regel! Sowie sich Muslime aber in einer gesellschaftlichen Mehrheitsposition befinden, und sie zumindest die Vorstellung haben, ihre kleine Welt nach ihren Vorstellungen ordnen zu können, »vergessen« sie die Goldene Regel. Dann besinnen sie sich auf den Koran und die Hadithe und gehen von ihnen als „Ungläubige“ pathologisierten Andersgläubigen an die Kehle, die sie ihnen auch gerne durchschneiden: es genügt das eine Wort „Blasphemie“, und sofort ist in streng muslimischen Ländern wie beispielsweise Afghanistan und Pakistan, aber auch in Afrika, ein sich aus zufälligen Passanten bildender, zu Mord bereiter Mob mobilisiert, und die paar Steine 8 Stanley Milgram war ein us-amerikanischer Psychologe. Sein bekanntestes Experiment zur Bereitschaft, gegenüber Autoritäten gehorsam zu sein und autoritären Anweisungen selbst dann Folge zu leisten, wenn sie in direktem Widerspruch zu ihrem Gewissen stehen, ist heute als Milgram-Experiment bekannt. 10 zum Steinigen der Blasphemikerin oder die paar Knüppel zum Totschlagen eines Blasphemikers haben sich bisher immer gefunden. Die durch die islamische Doktrin vorgegebene Unterscheidung in “Gläubige“ – allein sie sind nach islamischer Definition “Menschen“ – und “Ungläubige“ – laut Koran “geringer als Vieh“ zu missachtende “Affen und Schweine“, die “rücksichtslos hingerichtet“ werden müssen, “wo immer sie gefunden werden“, laut Sure 2/216 selbst dann “wenn euch das zuwider ist“ – diese Unterscheidung ist ja keine so wertfreie wie zwischen Braun- und Blauäugigen. Schon bereits bei einer Unterscheidungen nach der Haarfarbe stieß die Wertfreiheit manchmal an ihre Grenzen, wenn rothaarigen Frauen unterstellt wurde, sie seien Hexen. Die Unterscheidung zwischen “Gläubigen“ einerseits und zu vernichtenden “Ungläubigen“ andererseits ist mit ihren sich daraus für den einzelnen Betroffenen ergebenden rechtlichen Grenzen auf jeden Fall von vornherein wertend: sie unterteilt in lebensberechtigte »Menschen« und zu tötende »Tiere«. Das ist nicht grundgesetzkonform: das ist einfach »nur« faschistisch. Trotzdem bleiben Muslime dieser ihrer religiös-faschistischen, letztlich Mord an Andersgläubigen propagierenden Ideologie so lange verpflichtet, wie sie sich als „wahre Gläubige“ sehen und begreifen, weil ihr höchstes Wesen Allah ausdrücklich festgelegt hat, dass laut u. a. den Suren 6/34, 6/115 und 10/15 ausschließlich ER die Befugnis zur Abänderung der im Koran (SEINEM schon vor jeder Zeit, ewig wie Allah selbst, bestehenden „Wesen und Willen“) offenbarten islamischen Doktrin habe: „Es gibt keinen, der die Worte Allahs zu ändern vermag“ (Sure 6/34). Wer sich zum »Islam« bekennt, ist an diese Vorgabe Allahs, mit der ER sich das alleinige Administratorenrecht zur Änderung der islamischen Doktrin vorbehält, – wie auch an alle anderen Vorgaben der islamischen Lehre – gebunden und hat sich ihr – „Islam“ = „Unterwerfung“ – zu unterwerfen, denn ein Verstoß gegen auch nur ein Allah- oder ein dem diesbezüglich gleichgestelltes Prophetengebot (wie beispielsweise durch den schändlichen Gharqad-BaumHadith), und der Sünder hat gemäß u. a. den Suren 9/63, 72/23 und 4/14 „ewige Höllenqualen“ (wie u.a. ständiges Abziehen der nur zu diesem Zweck nachwachsenden Haut, bei quälendem Durst nur heißes Blei und Eiter, …) zu gewärtigen – während die anderen Verstorbenen mit ihren je 5.040 Weibern (72 Huris plus deren je 70 ebenfalls zur lustvollen Verfügung stehenden Dienerinnen als willkommene Dreingabe!) »menscheln« können! Solche Aussichten ängstigen ängstliche Gemüter, und sie unterwerfen sich. Man kann ja nicht sagen: „Ich glaube zwar an Allah und seinen Propheten – aber nur im Rahmen dessen, was mich gut dünkt; alles andere ist in den Wind gepfiffen.“ Dann wäre man ja kein Mu’min (mehr), der sich Allah in allem freudig „unterwirft“ (was „Islam“ ja bedeutet: „Unterwerfung“ des “wahren Gläubigen“ unter Allahs Willen)! Das vorstehend Erklärte ist die Konsequenz, die Muslime aus ihrer Unterscheidung zwischen “gläubigen“ (muslimischen) »Menschen« und nach ihrer Definition “ungläubigen“ und daher zu vernichtenden “geringer als Vieh“ zu missachtenden “Affen und Schweinen“ ziehen. Die sich für uns “Ungläubige“ zwangsläufig daraus ergebende Frage ist, welche Konsequenzen wir “Ungläubigen“ aus der uns abqualifizierenden, uns “Affen und Schweinen“ unsere Menschenwürde absprechenden und daher grundgesetzwidrigen Unterscheidung der Muslime ziehen sollten, denn so etwas lässt sich ja nicht ineinander integrieren. Mir scheint sinnvoll, was der Publizist Dushan Wegner auf TICHYS EINBLICK vom 18.11.19 schrieb: „Man fördert eine Religion, welche die Welt in »Gläubige« und »Ungläubige« teilt – und das soll gut für die Integration sein? Hofft man gar, ein zentrales Element dieser Religion ganz zu streichen? Der Sinn erschließt sich mir nicht unmittelbar.“9 9 Wegner, D.: “DER BLAUÄUGIGE SEEHOFER – Sollte die Regierung wirklich Moscheegemeinden fördern“, auf TICHYS EINBLICK vom 18.11.19 https://www.tichyseinblick.de/meinungen/sollte-die-regierung-wirklich-moscheegemeinden-foerdern/ 11 Muslime suchen bei dementsprechendem Hinweis von Islamkritikern auf ihre sie zu Mord und Totschlag gegenüber „Ungläubigen“ verpflichtende “Religion“ Allahs Lehre zumindest für sich und dann auch gegenüber diesbezüglich berechtigten Angriffen von Seiten der Nicht-Muslime mit dem Hinweis zu »retten«, dass man das alles historisch sehen müsse: Diese zur Beanstandung herausfordernden Sentenzen hätten nur damals, zur Zeit ihrer jeweiligen Offenbarung, als der Islam um seinen Bestand habe kämpfen müssen, gegolten; heute jedoch besäßen sie keine Gültigkeit mehr. Außerdem sei das nicht die Doktrin »des Islams«, der ja bekanntermaßen „Friede“ und „Barmherzigkeit“ sei: nur das sei “der wahre Islam“. Es verwundert immer wieder, wie Muslime einerseits auf die von Ewigkeit zu Ewigkeit bestehend geglaubte Gültigkeit von „Allahs Wort und Willen/Wesen“, dem Koran, pochen – und andererseits darin enthaltene Aussagen, die ihnen heutzutage nicht mehr passen, weil es ihnen unangenehm ist, sie vorgehalten zu bekommen, historisch relativieren wollen, um so dem intellektuellen Angriff die Spitze zu brechen. Plötzlich entscheiden sie als kleine nichtige Menschlein über die Gültigkeit von des Allmächtigen Wort! Doch für einen “wahren Gläubigen“ ist unumstößlich wahr: Durch versuchte Interpretationsmätzchen eindeutiger Koranaussagen kann die Autorität des klaren Korantextes selbst, “Allahs Wort und Willen/Wesen“, nicht uminterpretierend verfälscht werden: das käme ja sonst einer von Allah verbotenen Teilaufhebung des Korans gleich! Heute zwar als »unpassend« empfundene, jedoch eindeutige Koranstellen können nicht durch »Weghistorisieren«, “metaphorische Interpretation“ oder irgendein anderes Interpretationskunststückchen in ihr Gegenteil verkehrt oder als “nur für den Zeitpunkt ihrer Entstehung gültig“, heute aber “nicht mehr relevant“ aus dem Text ausgeklammert und übergangen werden: So würden ja nichtige Menschlein über die Gültigkeit von Wort und Willen/Wesen des Allmächtigen entscheiden! Selbst die Tatsache, dass »die Muslime« – ähnlich »den Christen« – viele Ge- und Verbote, die sich auf ihre heiligen Texte stützen, über weite Strecken ihrer Geschichte in der Praxis ignoriert haben, sagt nichts über die »doktringemäße Unrechtmäßigkeit« dieses weder von Allah noch ihrem Propheten gebilligten Verhaltens. Das (allerdings nicht doktringemäße) Gegenargument der Islam-Verteidiger/Verklärer lautet: Man dürfe nicht solche zu Mord und Totschlag verpflichtenden Textstellen herausgreifen: es gebe im Koran auch andere Stellen; nur die würden heutzutage die islamische Doktrin richtig wiedergeben. Richtig ist, das es auch »entschärfte« Aussagen gibt; Musterbeispiel ist das zum (angeblichen) Beweis der Friedensliebe »des Islams« stets bemühte Argument: „Im Koran steht: ‘Wenn einer jemanden tötet, dann ist es so, als wenn er die ganze Menschheit tötet‘.“ Das ist zwar richtig: es steht so im Koran – ist aber unvollständig zitiert. Vollständig zitiert lautet Sure 5/32 hingegen: „Deshalb haben wir den Kindern Israels verordnet, dass, wenn jemand einen Menschen tötet, es so sein soll, als ob er die ganze Menschheit getötet hätte.“ „Den Kindern Israels“, nicht den Muslimen! Das vollständige Zitat offenbart einen ganz anderen Sinn. Und da Muslime den Koran ernst nehmen (sollten), weil er für sie “Allahs Wort und Willen/Wesen“ ist, müsste ihr massenmörderischer Prophet, der – abgesehen von all den bei seinen vielen Karawanenräubereien und Dschihads Erschlagenen, die nur ihr Eigentum verteidigt hatten – rund 50 Personen aus Rachsucht hat töten lassen, weil er sich über die Spötter und Gegner geärgert hatte – „Wer befreit mich von …?“, „Tötet X, Y, Z, selbst wenn sie sich unter dem Tuch der Ka’ba verstecken!“ –, müsste Mohammed, wenn das immer nur unvollständig verwendete Zitat im »Islam« wirklich Geltung beanspruchen könnte, rund 50 Mal die gesamte Menschheit erschlagen haben: das hat selbst der massenmörderische Prophet nicht geschafft, 12 den alle Muslime von Herzen so lieben, dass seine glühendsten Verehrer für ihn bedenkenlos morden, da Mord an “Ungläubigen“ zu den ihnen von Mohammed auferlegten Glaubenspflichten gehört. So jemand kann keinesfalls ein „schönes Vorbild“ sein! Doch welche Überzeugungskraft besäße denn ein Islam, dessen Prophet als nicht vorbildhaft, ja als moralisch minderwertig, eingestuft würde? Auf jeden Fall hat sich der Allwissende bös‘ geirrt (wenn er die Welt für die Menschen nicht schon zu ihren Lebzeiten hat zur Hölle machen wollen)! Die im Koran “auch“ enthaltenen angesprochenen »zahmeren« Verse stammen – das muss man wissen – allerdings aus der Frühzeit der im Koran zusammengefassten Offenbarungen, als Mohammed noch als kleiner unbedeutender und verlachter »Eckenprediger« (an der Ecke der Ka’ba mit dem Schwarzen Stein) um Anhänger warb. Sowie er aber Macht in die Hände bekommen hatte, ließ er es krachen: Mord wurde zur Glaubenspflicht erklärt – und damit wurden frühere, »zahmere« Textstellen durch „überholende Rechtsakte“ außer Kraft gesetzt, sie wurden “abrogiert“. Den Islamkritikern wird vorgeworfen, sie wärmten “olle Kamellen“ auf, die aus der damaligen historischen Situation heraus und damit heute ganz anders verstanden, die deshalb „metaphorisch interpretiert“ werden müssten. Man dürfe sich nicht die »bösen« Stellen herauspicken, denn das sei nicht »der Islam«: »der Islam« seien die anderen, die »guten« Stellen. Wenn »Allah- und Prophetenverdummte« »historisierend-entlastend« argumentieren, dann verstoßen sie zunächst einmal gegen ihre Ausgangsannahme, dass der in Stein gemeißelt im Paradies aufbewahrt geglaubte Koran, wie Allah unerschaffen, von Ewigkeit bis Ewigkeit Bestand habe – bis Allah in eventuell mal ändert. Dann verstoßen sie außerdem ebenfalls gegen die auch von ihnen anerkannte Regel der Abrogation. Ein weiteres Argument können sie gleichfalls nicht entkräften: Da der Allwissende den von den »Allah-Verdummten« »wegzuhistorisieren« versuchten Stellen in SEINEM “Wort und Willen/Wesen“ Gültigkeit von Ewigkeit zu Ewigkeit zuerkannt und nicht die bei den Nicht-Muslimen Anstoß erregenden, sondern die »zahmeren« Stellen abrogiert hat, haben die jegliches gewaltsame Vorgehen gegen „Ungläubige“ »islamisch rechtfertigenden« Aussagen weiterhin Bestandskraft – und können daher von den Islamkritikern als Grundlage ihrer Argumentation herangezogen werden. Und selbst dann, wenn die »guten« und die »bösen« Aussagen gleichberechtigt nebeneinander stehen würden, selbst dann dürften die »bösen« Aussagen weiterhin als Grundlage der Kritik herangezogen werden, weil sie dann ja noch immer nicht außer Kraft gesetzt wären und mit ihnen – bis in alle Ewigkeit – Raub, Mord und Totschlag an Andersgläubigen gerechtfertigt werden könnten. Dass es im Koran auch andere, positiv zu bewertende Stellen gebe, die die Islamkritiker böswilligerweise nicht berücksichtigen würden, ist das gleiche Argument wie: „Auch im NS-Staat gab es gute Dinge: KdF, Winterhilfswerk, Autobahnen.“ Doch dafür steht der NS-Staat nicht. Er wird selbst in gar nicht mehr so fernen einhundert Jahren nach seinem Untergang und auch später noch weiterhin als prototypisches Beispiel für Faschismus und dessen massenmörderische Auswüchse in KZ-Vernichtungslagern genannt werden (wie auch »der Islam« nach dem Tod Mohammeds durch den von seinem Propheten jedem Muslim mittels des Gharqad-BaumHadiths bis zum Tag des Jüngsten Gerichts als Glaubenspflicht auferlegten »immerwährenden Judenmord« nicht loskommen kann: schließlich kann der Tag des Jüngsten Gerichts – und 13 damit für einen Rechtgläubigen, der kein Dschihadist gewesen ist, die Möglichkeit des Übergangs ins Paradies – “… nicht anbrechen, bevor nicht alle Juden erschlagen sind …“). Und genauso wenig wird – mit dem Hinweis auf zumindest unbedenklich erscheinende Aussagen im Koran und den Hadithen – »der Islam« als eine “Botschaft des Friedens“/“der Barmherzigkeit“ (miss-)verstanden werden: er wird bei denkenden Informierten/informierten Denkenden als eine als “Religion“ getarnte theofaschistische Ideologie gelten, die seit dem 7. Jahrhundert im Auftrag Allahs die gesamte Welt mit Terror hat überziehen wollen („Mir wurde aufgetragen, die ganze Welt zu bekriegen, bis nur noch Allah verehrt wird“; Sahih Muslim Nr. 29, 30, 33, …) und – gemäß dem für alle Muslime aller Zeiten von Allah dazu bestimmten “schönen Vorbild“ ihres Propheten – bis auf den heutigen Tag und auch noch fernerhin, doktringemäß und nicht mehr aufhebbar, noch immer Mord als Gottesdienst zu praktizieren hat. Außerdem kann das Argument, im Koran ständen nicht nur »böse«, sondern auch »gute« Stellen, aus einem weiteren Grund kein Gegenargument sein: Bei der Überprüfung eines Gesetzes auf seine Verfassungsgemäßheit hin überprüft das Bundesverfassungsgericht, der EGMR oder der EuGH ja auch nicht dessen nicht zu beanstandenden Teile, die mit der Verfassung oder der jeweiligen Konvention offensichtlich vereinbar sind – wozu auch: was sollte das bringen? –, sondern es werden alleine die Teile überprüft, bei denen die Verfassungsgemäßheit zumindest fraglich erscheint. Und wenn das Bundesverfassungsgericht/der EGMR/der EuGH aufgrund seiner Prüfung ein Gesetz nicht bloß in Teilen, sondern – wegen der Schwere des Verstoßes gegen das Grundgesetz oder EU-Recht – in Gänze für verfassungswidrig erklärt, dann nimmt es ja nicht Anstoß an den Gesetzespassagen, die in diesem Gesetz möglicherweise auch noch vorhanden sind, aber nicht zu beanstanden gewesen waren und bei wahldeutiger Textbewertung nur der nicht anstößigen Teile nicht zu einem Verbot geführt hätten, weil sie in großen Teilen/weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar seien, sondern es legt seinem Urteil dann ausschließlich die Teile zugrunde, die, insgesamt gesehen, zu der Beurteilung als verfassungswidrig geführt haben. Und so ist es legitim, dass Islamkritiker sich auf die Koranpassagen werfen und einer eingehenden Prüfung unterziehen, die bei der abschließenden Würdigung zu dem Urteil führen, dass die Ideologie »des Islams« wegen seiner konventions- und verfassungsfeindlichen Doktrin weder mit dem Grundgesetz noch mit den grundlegenden europäischen Konventionen vereinbar ist. Die Gefährlichkeit der muslimischen wie jeder anderen Ideologie zeigt sich an den Möglichkeiten, die sie ihren Ideologen und den von ihrem Gedankengut verführten fanatisierten Anhängern eröffnet, ja, an der bestehenden und nicht (mehr) aufhebbaren Glaubenspflicht, ohne jegliche Gewissensbisse doktringemäß inhuman zu handeln. Mit Sure 8/17: „Und nicht ihr habt sie erschlagen, sondern Allah erschlug sie. Und nicht du hast geschossen, sondern Allah gab den Schuss ab“ werden Muslime zur Begehung von Unmenschlichkeiten autorisiert, und durch sowohl die zahlreichen Beuteversprechen – vier Fünftel an den Dschihadisten, ein Fünftel an Mohammed oder den Kalifen – als auch die in Aussicht gestellten paradiesischen Wonnen in “Pornotopia“ (Abdel-Samad) werden sie von Allah direkt und ebenfalls auch von ihrem Propheten zur Begehung dieser Unmenschlichkeiten angestachelt! Bei der im Koran niedergelegten Doktrin »des Islams« kann wegen insbesondere ihrer Menschenwürdewidrigkeit und ihres Verstoßes gegen die rechtliche Gleichstellung von Frau und Mann nicht von einer Teilgültigkeit der davon nicht berührten, nicht anstößigen Textpassagen ausgegangen werden: die gesamte Doktrin »des Islams« ist verfassungswidrig! Wegen der Förderung und Verbreitung dieser verfassungswidrigen Ideologie sind daher sämtliche muslimische Vereinigungen gemäß Art. 9 II GG „Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten“ sowohl 14 – a) wegen Verstoßes gegen Strafgesetze (§ 126 StGB Störung des öffentlichen Friedens, § 130 StGB Volksverhetzung und § 166 StGB Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen), als auch – b) weil sich laut der islamischen Doktrin ihre Ziele gegen die verfassungsmäßige Ordnung (insbesondere Art. 1 GG Menschenwürde, Art. 2 II 1 Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Art. 3 II 1 GG rechtliche Gleichheit der Geschlechter, das grundgesetzliche Rechtsstaatsgebot, Art. 20 III und 28 I 1 GG) richten und – c) weil die Ideologie »des Islams« mit ihrem Auftrag, die gesamte Welt Allah zu unterwerfen und insbesondere der Glaubensverpflichtung zum »immerwährenden Judenmord« mit dem Gedanken der Völkerverständigung nicht vereinbar ist, seit dem 24.05.1949 verboten; nicht erst „zu verbieten“, sondern von vornherein von Verfassungs wegen „verboten“. Wir haben nunmehr nach der Niederlage des NS-Faschismus einen demokratischen Rechtsstaat, der sich an den antifaschistischen Grundsätzen messen lassen muss, die er sich nach den leidvollen Erfahrungen der damals noch kaum bewältigten Vergangenheit in der Verfassung selbst auferlegt hat. Daran darf sich selbst dann nichts ändern, wenn der neue Faschismus aktuell als Theofaschismus daherkommt. Wenn auch die gegen den von ihrem Bundespräsidenten zugunsten »des Islams« erhobenen Anspruch zu Zehntausenden auf der Straße demonstrierend protestiert Habenden kein genaues oder auch nur ein ansatzweise relativ umfassendes Wissen von dem Inhalt der islamischen Doktrin hatten und haben, so verfügen sie doch über ein feines sensorisches Gespür dafür, dass damit nicht nur im Staate Dänemark etwas faul ist, sondern auch in der Bundesrepublik Deutschland, in Europa mit seiner ganz anderen, christlich-humanistisch geprägten Kultur: die rund 1.000 Jahre lang durch beutelüsterne Muslime vom »Islam« attackiert worden ist! Denjenigen, die sich durch die Anmaßung ihres Präsidenten in ihren Ansichten und ihrem Lebensgefühl vergewaltigt gefühlt und deswegen empört hatten, wurde eine Zeit lang fast täglich durch die Nachrichtensendungen Anschauungsmaterial über im Namen Allahs neu verübte Anschläge ins Haus geliefert. So stellten sie sich u. a. die Fragen: – „Können Attentate gegen Andersgläubige im Namen des islamischen Gottes – der dem christlichen Gott offensichtlich nicht entsprechen kann, weil Jesus nie gefordert hat, »Nicht-an-ihn-Glaubende« als “Affen und Schweine“ zu betrachten und sie “rücksichtslos hinzurichten“, “wo immer sie gefunden werden“, “selbst wenn euch das zuwider ist“, “denn nicht ihr habt sie erschlagen, sondern ich erschlug sie“ – können im Namen Allahs begangene Attentate, auf dessen Lehren sich die Dschihadisten spätestens nach ihren Morden ja berufen, nach islamischer Lehre zu Recht verübt werden? – Ist – wie »muslimische Sandmännchen mit und ohne Amt« und andere Islam-Apologeten nicht müde werden zu behaupten – die Ermordung Andersgläubiger eine Anmaßung der mordenden Dschihadisten? Oder haben Allah und sein Prophet SEINE Gläubigen dazu ermächtig, gar dazu verpflichtet? – Wenn im Namen Allahs „ungläubige“ Nicht-Muslime gemordet werden können und diese Morde von der islamischen Doktrin her gedeckt sind, sie anhand der den Muslimen heiligen Schriften also nicht (eindeutig) als “nicht der Lehre entsprechend“ nachgewiesen werden können, dann muss es in der Doktrin »des Islams« doch eine Rechtfertigung geben, die die Dschihadisten – sie zu ihrem Handeln zumindest berechtigend – für sich in Anspruch nehmen können? – Was ist das für eine Doktrin, die Andersgläubige nach »islamischem Glaubensrecht« der Ermordung preisgibt?“ „Manche Westler […] haben den Standpunkt vertreten, daß der Westen Probleme nicht mit dem Islam, sondern mit gewalttätigen islamistischen Fundamentalisten habe. Die Geschichte 15 der letzten 1400 Jahre lehrt etwas anderes. […] Der Konflikt zwischen liberaler Demokratie und Marxismus-Leninismus im 20. Jahrhundert war ein flüchtiges und vordergründiges Phänomen, verglichen mit dem kontinuierlichen und konfliktreichen historischen Verhältnis zwischen Islam und Christentum. Manchmal stand friedliche Koexistenz im Vordergrund; häufiger war das Verhältnis eine heftige Rivalität oder ein heißer Krieg unterschiedlicher Intensität. Ihre »historische Dynamik«, bemerkt John Eposito, »sieht die beiden Gemeinschaften oft in einem Wettstreit, manchmal in einem verbissenen tödlichen Ringen um Macht, Land und Seelen«. Jahrhundertelang war das Schicksal der beiden Religionen ein stetes Auf und Ab von mächtigen Vorstößen, Pausen und Gegenstößen. […] Wie [der britisch-us-amerikanische Historiker, Orientalist und Publizist, der ebenfalls schon von einem „Kampf der Kulturen“ geschrieben hatte; der Verf.] Bernard Lewis zeigt, war Europa fast tausend Jahre lang, von der ersten Landung der Mauren in Spanien bis zur zweiten Belagerung Wiens durch die Türken, ständig der Bedrohung des Islams ausgesetzt. Der Islam ist die einzige Kultur, die das Überleben des Westens hat fraglich erscheinen lassen, und zwar gleich zweimal. […] Solange der Islam der Islam bleibt (und er wird es bleiben) und der Westen der Westen bleibt (was fraglicher ist), wird dieser fundamentale Konflikt zwischen zwei großen Kulturkreisen und Lebensformen ihre Beziehungen zueinander weiterhin und auch in Zukunft definieren, so wie er sie 1400 Jahre lang definiert hat. […] Ein prominenter indischer Muslim sagte 1992 voraus, die nächste Herausforderung des Westens werde »definitiv« aus der muslimischen Welt kommen. Im Bereich der islamischen Nationen zwischen dem Maghreb und Pakistan wird der Kampf um eine neue Weltordnung beginnen.“10 Muslime betonen „… die Unterschiede zwischen ihrem Kulturkreis und dem westlichen Kulturkreis, die Überlegenheit ihrer Kultur sowie die Notwendigkeit, die Integrität dieser Kultur gegen den Ansturm des Westens zu erhalten. […] Sie halten die westliche Kultur für materialistisch, korrupt dekadent und unmoralisch. […] Zunehmend greifen Muslime den Westen nicht darum an, weil er sich zu einer unvollkommenen, irrigen Religion bekennen würde, die doch gleichwohl auf einer »heiligen Schrift« beruhen würde, sondern darum, weil er sich zu überhaupt keiner Religion bekennt. In muslimischen Augen sind Laizismus, Irreligiosität und daher Unmoral des Westens schlimmere Übel als das westliche Christentum, das sie hervorgebracht hat. Im Kalten Krieg war für den Westen sein Widersacher »der gottlose Kommunismus«, im Kampf der Kulturen nach dem Kalten Krieg ist für Muslime ihr Widersacher »der gottlose Westen«.“ „Das tiefere Problem für den Westen ist nicht der islamische Fundamentalismus. Das tiefere Problem ist der Islam, eine andere Kultur, deren Menschen von der Überlegenheit ihrer Kultur überzeugt und von der Unterlegenheit ihrer Macht besessen sind.“11 In einer großen historischen Linie grob skizziert, strebte »der Islam« – selbst schon so früh, als es »Europa« nur erst als Landmasse gab, eine Idee von „Europa“ (als dem späteren Kontinent der »Erfindung« von persönlicher Freiheit, der Demokratie und der Menschenrechte) jedoch nur ansatzweise (als Erbe der geistigen Errungenschaft einiger griechischer Städte) im Bewusstsein Weniger, noch nicht jedoch im Bewusstsein der (christlichen) Mehrheit seiner Bevölkerung als Identität verankert war und „Europa“, trotz zunächst stärkster Konzentration auf nationale Belange und Tendenzen, überhaupt erst durch den gemeinsamen Abwehrkampf gegen »den (sunnitischen) Islam« auch zu einer gemeinsamen europäischen Identität fand – seit 1.300 Jahren strebte »der Islam« danach, durch Angriffe aus Südwesten über das von der seit 542 vorausgegangenen „Justinianischen Pest“ (der größten antiken Pandemie zwischen Nord- und Nordwesteuropa, dem Mittelmeerraum und dem Iran) geschwächte, zunächst eroberte christliche Nordafrika von Gibraltar aus nach Südwestspanien, von Südosten über das christliche Vorderasien, die europäischen Inselfestungen im Mittelmeer und über den Balkan und von Süden her durch Angriffe auf insbesondere die Küsten aber auch Gebiete Portugals, Spaniens (Nebenkalifat von Cordoba, al-Andaluz), Frankreichs, Italiens, kurz: Europa für Allah zu unterwerfen. 10 Huntington, S. P.: „Kampf der Kulturen – Die Neugestaltung der Weltpolitik im 21. Jahrhundert“, München/Wien 6 2002, S. 334 ff, 339, 341 11 Huntington, S. P.: „Kampf der Kulturen – Die Neugestaltung der Weltpolitik im 21. Jahrhundert“, München/Wien 6 2002, S. 349 f 16 Außer Besitzungen in den vorgenannten europäischen Ländern eroberte der osmanische »Islam« die europäischen Länder Griechenland (fast 400 Jahre osmanische Besetzung ab der Eroberung Athens durch Mehmed II. 1456 bis zum Ende des durch europäische Mächte unterstützten Befreiungskampfes Griechenlands 1830) sowie – auf den Märschen zur (mehrfach versuchten) Eroberung des “Goldenen Apfels“12 Wien – Rumänien und Ungarn als strategische Ziele danach, um, wie alle anderen seiner Eroberungen, das seinem Einfluss zu unterwerfen, was erst noch und dereinst einmal „Europa“ als eine trotz aller nationalen Querelen so empfundene Identität von Europäern werden sollte: Zunächst – bis zum territorialen Ausgreifen der europäischen Staaten im Zeitalter des Kolonialismus – verfolgte »der Islam« dieses Ziel der Islamisierung »Europas« – mit wechselndem Erfolg – mit militärischen Mitteln: „Islam oder Tod!“ (Und belieferte so, wie die italienische Journalistin Oriana Fallaci in ihrem Buch „Die Kraft der Vernunft“ berichtet, den Istanbuler Sklavenmarkt mit Millionen in diesen Ländern erbeuteter christlicher Männer, Frauen und Kinder: allein in dem der Eroberung Budapests folgenden Jahr sollen es drei Millionen Christen gewesen sein!) Ab Ende des 20. Jahrhunderts verfolgt »der Islam« dieses sein altes Ziel der (nunmehr allmählichen) Islamisierung Europas mit dem Mittel der Demographie. (Wenigstens wird auf diesem Weg kein Mensch mehr umgebracht; im Gegenteil: Einer »islamophoben« katholischen Kölner Bekannten ist in einer Auseinandersetzung mit Muslimen von einem von ihnen ganz unverblümt gesagt worden: „Unsere Waffe ist unser Penis!“) Angetrieben wurde die zur Errichtung eines muslimischen Weltreichs geführt habende Expansion »des Islams« aus der arabischen Halbinsel heraus in – von einigen rudimentären Sprengseln Andersgläubiger abgesehen – fast rein christliche Kernlande hinein, und von dort aus über diese Gebiete hinaus bis nach Indien durch den von Mohammed so empfundenen Auftrag Allahs, den sein Prophet in die Worte gefasst haben soll: „Mir wurde aufgetragen, die ganze Welt zu bekriegen, bis nur noch Allah verehrt wird“ (Sahih Muslim Nr. 29, 30, 33, …). Diesen so empfundenen Allah-Auftrag hat Mohammed – so er denn überhaupt gelebt hat – laut von frühmittelalterlichen muslimischen Autoren (und nicht etwa von Feinden »des Islams«) verfasster Biographien ganz persönlich köpfend und mordend umgesetzt hat. So zog „Allahs Prophet“ denn auch – laut einem von der Hadith-Wissenschaft für „gesund“ (= „vertrauenswürdig“) gehaltenen Gewährsmänner-Hadith eines muslimischen „Altvorderen“ („Salafi“), der mit ihm gelebt, geraubt und „Ungläubige“ gemordet hat – folgerichtig die Lebensbilanz: „Ich wurde siegreich durch Terror“ (Sahih Al Bukhari 4:52:220). Durch sein (laut Sure 33/21) unhinterfragbares weil von Allah so zu glauben vorgegebenes „schönes Vorbild“ für alle Muslime mit und nach ihm handelte der »Terrorprophet in göttlich empfundenen Auftrag unter dem doktringemäßen(!) (Ab-)Schlachtruf „Islam oder Tod“. Gewaltanwendung gegenüber „Ungläubigen“ ist im »Islam« folglich kein „Schwarzer Schwan“, wie Börsenexperten – in Anlehnung an ein Buch des Börsenhändlers Nassim Nicholas Taleb – Ereignisse mit weitreichenden Folgen bezeichnen, die ohne Vorwarnung eintreten, denn 12 WIEN GESCHICHTE WIKI: “Goldener Apfel (türkisch Kizil Elma), für die Osmanen vom Mittelalter bis ins 18. Jahrhundert symbolische Bezeichnung für ein christliches Reich, abgeleitet vom vergoldeten Reichsapfel (einem der Insignien christlicher Herrscher) beziehungsweise vergoldeten Kugeln und Knäufen christlicher Kirchtürme; im weiteren Sinn Kennzeichnung des Ziels türkischer Eroberungen [christlicher Machtzentren; der Verf.] im Abendland. Als erster „Goldener Apfel“ fiel den Osmanen 1453 Byzanz (Konstantinopel) in die Hände; 1521 eroberten sie Belgrad, den „Goldenen Apfel der Ungarn“; Wien, den „Goldenen Apfel der Deutschen“, vermochten sie weder 1529 noch 1683 zu gewinnen.“ https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Goldener_Apfel So kamen sie auch nicht zur Eroberung des vierten Goldenen Apfels: Rom. Alle diese genannten Städte galten in ihren Wappen als von einer goldenen Weltkugel bekrönt. WIKIPEDIA, Stichwort “Kizil Elma“: „Kızıl Elma (oder Kızılelma), der Rote Apfel (im deutschen Schrifttum auch der „Goldene Apfel“), ist ein Symbol imperialer Herrschaft der Türken. Er stand für das legendäre Ziel türkisch-muslimischer Eroberungen. Bei den Osmanen symbolisierte der Rote Apfel entsprechend den imperialistischen Bestrebungen zunächst Konstantinopel und Budapest, dann Rom und später Wien. Im Album Ahmeds I. (um 1610) wurden zahlreiche Sultane mit dem Roten Apfel in der Hand dargestellt. Die Herkunft oder Entstehungsgeschichte dieses Ausdrucks oder dieser Vorstellung des Roten Apfels ist nicht geklärt. Der Rote Apfel weist Übereinstimmungen mit dem Goldenen Globus der christlichen Kaiser und Könige auf und ist ein kulturübergreifendes Symbol.“ 17 Gewaltanwendung gegen „Ungläubige“ ist aufgrund der islamischen Doktrin einer der Wesenskerne »des Islams«. Um der »muslimischen historischen Wahrheit« willen, wie sie die muslimischen Biographen nach (angeblich) zeitgenössischen, von den Salafis zunächst nur mündlich tradierten aber von allen Muslimen für „heilig“ gehaltenen »Zeugnissen« verfasst haben (»muslimische historische Wahrheiten« die jedoch – wie insbesondere die behauptete, durch »Gewährsmänner« »bezeugte« „Spaltung des Mondes“ als das herausragendste Zeichen Allahs für die Prophetenschaft Mohammeds – größtenteils oder gar vollständig erstunken und erlogen sind), um dieser »muslimischen historischen Wahrheit« willen kann der Prophet der Muslime nicht nur als „TerrorProphet“ bezeichnet werden, sondern Mohammed musssogar als ein sich des von ihm verübten Terrors gerühmt habender „Terror-Prophet“ bezeichnet werden; auch wenn die meisten Muslime – verständlicherweise – eine solche an ausschließlich den »muslimischen Fakten« seiner Biographen orientierte Charakterisierung nicht – oder allenfalls nur sehr ungern – wahrhaben wollen. Nach dem treffenden Wort des in Berlin lebenden muslimischen Schriftstellers Zaver Senocak gilt: „Auch wenn es die meisten Muslime“ – und Senocak hätte die hinsichtlich der islamischen Doktrin kenntnisfreien »Islam-(Miss-)Versteher«, zu denen auch christliche Theologen13 gehören, da miteinschließen können und sollen – „auch wenn es die meisten Muslime nicht wahrhaben wollen, der Terror kommt aus dem Herzen des Islams, er kommt direkt aus dem Koran. Er richtet sich gegen alle, die nicht nach den Regeln des Korans leben und handeln, also gegen Demokraten, abendländisch inspirierte Denker und Wissenschaftler, gegen Agnostiker und Atheisten. Und er richtet sich vor allem gegen Frauen.“14 Dass Muslime in größerem Maßstab dauerhaft nach Europa kamen und damit – wie bei der Islamisierung des zuvor fast ausschließlich christlichen Nordafrikas und des Nahen Ostens – ein zunächst nur von »Islam-Strategen«, nicht aber von dem je einzelnen Muslim selber so angestrebtes strategisches Teilziel der Verfechter der weltweiten Ausdehnung »des Islams« als Zwischenetappe zur vollständigen Islamisierung Europas verwirklichen halfen, hat – von den Balkan-Eroberungen durch das osmanische Sultanat und die dadurch erfolgte, bis heute andauernde islamische Prägung der dortigen Bevölkerung abgesehen – mit der unterschiedlichen Geschichte der Aufnahmeländer zu tun: Für Großbritannien war in der Zeit des Kolonialismus das britische Empire mit seinen großen muslimischen Bevölkerungsteilen dafür ursächlich, für Frankreich (nach der Niederwerfung der ständig nicht nur die italienische, die südfranzösische, die spanische und die portugiesische Küste sowie die von Christen gehaltenen Inseln geplündert habenden, sondern sehr erfolgreich15 und angstverbreitend über 300 Jahre lang vom 16. bis zum 13 Der Pfarrer und langjährige brandenburgische Minister Steffen Reiche stellt hinsichtlich der aus muslimischen Ländern, in denen Christen verfolgt werden, in die christlichen Europas geflohenen Muslime die Forderung auf: WELT vom 16.11.19: „Über Christenverfolgung sprechen“ „Und wir müssen mithelfen, ja auch einfordern, dass sie hier in den Moscheen und in ihrem Religionsunterricht einen modernen Islam gepredigt bekommen und dann auch praktizieren. Und nicht den Islam, den sie früher erlebt haben und der doch wesentlich die Probleme hervorgerufen hat, vor denen sie zu uns geflohen sind. Denn unsere Religionsfreiheit hat doch ihren Ursprung im christlichen Glauben.“ Dazu lässt sich zweierlei anmerken: Erstens offenbart Reiche mit dieser Äußerung, dass er hinsichtlich der islamischen Ideologie »kenntnisfrei« ist, denn ein solcher “moderner Islam“, wie er Reiche vorschwebt und von ihm angemahnt wird, ist auf jeden Fall kein auf dem Koran und den Hadithen basierender Islam – u. a. weil der sich nicht zu dem Kernelement des Mordes an Nicht-Muslimen, insbesondere den Juden bekennen kann – und damit eine von Allah den Muslimen ausdrücklich verbotene menschengemachte Änderung der Doktrin, deren Änderung ER jedoch sich allein vorbehalten habe. Und zweitens erscheint es mir gewagt zu behaupten, dass „unsere Religionsfreiheit […] ihren Ursprung im christlichen Glauben“ habe; im Gegensatz zu Reiche vermute ich den Ursprung unserer Religionsfreiheit eher in der Aufklärung! 14 “Der Prophet des Islam” “Das Tötungsverbot im Islam” http://derprophet.info/inhalt/toetungsverbot-htm/ DIE WELT vom 29.12.07: “ Religion – Der Terror kommt aus dem Herzen des Islam” https://www.welt.de/politik/article1500196/Der-Terror-kommt-aus-dem-Herzen-des-Islam.html 15 Die Piraterie wurde – unter der Duldung des osmanischen Sultanats der Hohen Pforte – von den Muslimen von insbesondere Marokko, Tunis, Tripolis und Algier aus so erfolgreich betrieben, dass selbst die weit entfernt jenseits des Atlantik liegenden USA Lösegeld- und Tributzahlungen an die kapernden Barbaresken-Staaten der Tripolitaner und der Marokkaner bezahlen mussten, um ihre auch das Mittelmeer befahrenden Seeleute und Schiffe vor Kaperung leidlich zu schützen. „Bereits 1785 war man darin übereingekommen, pro Jahr eine Million Dollar an die Tripolitaner und Marokkaner zu zahlen. Das waren zehn Prozent des Staatshaushalts. Im Jahr 1800 verschlangen Tribute und Lösegelder bereits 20 Prozent des Etats“, bis die USA dieses Problem mit der ersten Intervention außer Landes militärisch lösten. 18 frühen 19. Jahrhundert Europas Atlantikküsten hoch bis Island nach dem „weißen Gold“ hellhäutiger Sklaven jagenden muslimisch-nordafrikanischen piratischen Barbareskenstaaten 1830) für Frankreich war es die Idee der Ausweitung des Mutterlandes, mit der das katholische Frankreich sich mit dem muslimischen Algerien, völlig unbedacht um die dadurch verursachten Auswirkungen auf die französische Bevölkerung, große muslimische Bevölkerungsteile ins Land holte. Und für Deutschland waren es – jedoch erst ab Mitte des 20. Jahrhunderts – betriebs- und volkswirtschaftliche Aspekte der deutschen Industrie, die zu einer nennenswerten Zuwanderung von Muslimen führten. (Vorher waren auch schon Muslime nach Deutschland gekommen: aus den zahlreichen Überläufern muslimischer russischer Soldaten aus der Armee Katherinas der Großen hatte der Alte Fritz, trotz seiner ablehnenden Haltung »dem Islam« gegenüber, in der er sich mit dem an seinen Hof geladenen Voltaire einig gewesen war, 1762 ein selbständiges Bosniakenregiment gebildet.) Die deutschen Politiker waren so kurzsichtig, auf die ökonomischen Hilferufe der in zahlreich zu vergebenden meist dreckigen Jobs nach unqualifizierten Arbeitskräften lechzenden Wirtschaft einzugehen und arbeitswillige Muslime in großer Zahl für (zunächst so gedachte nur) „zwei Jahre“ ins Land zu holen, ohne die menschlichen Konsequenzen der von der Wirtschaft eingeforderten Maßnahmen zu bedenken: „Sie wollten Arbeitskräfte – und es kamen Menschen“, formulierte der Schweizer Schriftsteller Max Frisch, „wobei die Gewinne der Ausländerbeschäftigung bei den Unternehmen verblieben, die Folgekosten aber dem Staat überantwortet wurden“16. Zwar hatte der damalige Arbeitsminister Theodor Blank 1961 vor einer Masseneinwanderung von Arbeitern aus dem islamischen Kulturkreis wegen ihrer Kulturferne17 gewarnt18, da er aufgrund der religiösen und kulturellen Unterschiede zu große Probleme erwartete, aber seine Warnung war von den die CDU-Politik mitbestimmenden Wirtschaftsverbänden unter Hinweis auf die damals so empfundenen ökonomischen Zwänge unter den Teppich gekehrt worden. Leider erst im Nachhinein sagte der oft als „Weltökonom“ apostrophierte vormalige Bundeskanzler Helmut Schmidt, dem zumindest in seinen späten Jahren niemand ein vernunftgeleitetes Urteil abgesprochen hat: „Es war ein Fehler, dass wir zu Beginn der sechziger Jahre Gastarbeiter aus fremden Kulturen ins Land holten.“19 Er glaube, „[…] dass wir uns übernommen haben mit der Zuwanderung von Menschen aus völlig anderen kulturellen Welten.“20 „Wir müssen eine weitere Zuwanderung aus fremden Kulturen unterbinden.“21 Das sagte Helmut Schmidt dem FOCUS 2005 in einem Interview; und weiter: “Sieben Millionen Ausländer in Deutschland sind eine fehlerhafte Entwicklung, für die die Politik Vgl. Wikipedia, Stichwort „Amerikanisch-Tripolitanischer Krieg“ und „Zweiter Barbareskenkrieg“; WELT vom 17.02.19: „BARBARESKEN-KORSAREN – Ihren ersten Krieg führten die USA gegen muslimische Piraten“ https://www.welt.de/geschichte/article188890981/Barbaresken-Piraten-Ihren-ersten-Krieg-fuehrten-die-USA-gegen-Muslime.html WELT vom 15.09.12: „BARBARESKENKRIEGE – Schon vor 211 Jahren fuhren US-Schiffe nach Libyen“ https://www.welt.de/kultur/history/article109226817/Schon-vor-211-Jahren-fuhren-US-Schiffe-nach-Libyen.html ZEIT ONLINE vom 02.04.03: „Amerika – Die Piraten von Tripolis“ https://www.zeit.de/zeitlaeufte/usa_sietz 16 ZEIT ONLINE vom 17.11.15: „Migration – Wenn der Hass regiert“ https://www.zeit.de/zeit-geschichte/2015/04/migration-deutschland-asyl-rechtsradikalismus-entwicklung/komplettansicht 17 Es ist (allerdings erst inzwischen) kulturfern, die Vernichtung Andersdenkender, sowie die Einführung »des Islams« mit dem mit ihm zwangsweise verbundenen weil von Allah vorgegeben geglaubten Scharia-Recht und dessen ganz anderen Wertvorstellungen zu fordern. 18 Ohlert, M.: „II. Integrationsleitbild und Integrationspolitik der Bundestagsparteien – Hintergründe, Entwicklungen und Zusammenhänge“ „Da die Situation zugleich je nach Herkunft der ausländischen Arbeitnehmer unterschiedlich eingeschätzt wurde, wollte man die Anwerbung auf Bürger anderer europäischer Staaten beschränken. Stellvertretend für diese Perspektive lehnte der zuständige Bundesarbeitsminister Theodor Blank (CDU) zu Beginn der 1960er Jahre die Anwerbung von Menschen aus nicht-europäischen Staaten ab, da er deren religiöskulturelle Distanz zu Europäern als zu groß bewertete und hieraus resultierende innergesellschaftliche Konflikte befürchtete.“ https://link.springer.com/chapter/10.1007%2F978-3-658-08252-9_2 In dem Aufsatz angegebene Belegstelle für vorstehendes Zitat: Rasche, Uta: „Ausländer in Deutschland – Einwanderungsland wider Willen“, in: FAZ vom 11.10.10 19 YOUTUBE „Altkanzler Schmidt über Einwanderung und Integration“ https://www.youtube.com/watch?v=sj2iG3gOolw 20 YOUTUBE „Altkanzler Schmidt über Einwanderung und Integration“ https://www.youtube.com/watch?v=sj2iG3gOolw 21 FOCUS vom 11.06.05: „Altkanzler/Zuwanderung – ‘Weitere Zuwanderung unterbinden‘“ https://www.focus.de/politik/deutschland/helmut-schmidt-ii_aid_95473.html 19 verantwortlich ist. […] Diejenigen, die sich nicht in die deutsche Gesellschaft integrieren wollten oder könnten ‘hätte man besser draußen gelassen‘.”22 Und Helmut Schmidt sprach 2009 in einem Interview mit der NZZ in deren Sendereihe “Standpunkte“ – obwohl er alle Religionen als gleichberechtigt anerkannte und Toleranz auf allen Seiten“ einforderte – von einer “sich aufbauenden Feindschaft zwischen dem Islam insgesamt und dem Westen insgesamt“.23 „Islam“ ist nach muslimischer Sprachregelung – wahlweise – „Frieden“ oder „Barmherzigkeit“. Das verkünden jedenfalls nach jedem von einem oder mehreren Muslimen aus (zumindest vorgegebenen) religiösen Gründen unter Berufung auf Allah und/oder seinen Propheten verübten Anschlag gegenüber „Ungläubigen“ insbesondere »muslimische Sandmännchen qua Amt«: sie spielen die »Friedens-« oder »Barmherzigkeits-Leier« entweder aufgrund ihrer »islamischen Scheuklappen« oder weil sie pathologische Leugner der ihnen unangenehmen Teile von ausschließlich von Muslimen verfassten Hadithe über Mohammed (der „Sunna“ des Propheten: der »Überlieferungen« der Aussprüche, Handlungen und sogar der bewussten NichtHandlungen in einer bestimmten Situation, kurz: der als tradiert angesehenen und als völlig „sündlos“ gelebt gewerteten Handlungsweise ihres Propheten und Gesandten) und der über ihn (ebenfalls von frühmittelalterlichen Muslimen) verfassten Biographien sind. Mit der Behauptung „Islam ist Frieden“ lügen sich »muslimische Sandmännchen qua Amt« – mit der von Muslimen als „Taqiyya“ bezeichneten Allah-Erlaubnis – eine sehr spezielle »muslimische Wahrheit« zurecht. Sie machen das in vollem Wissen um die Unwahrheit ihrer Propagandabehauptung bezüglich des gemäß islamischer Doktrin von Allah als „schönes Vorbild“ für jeden Muslim ausgegebenen, gleichwohl unter anderem raub- und massenmörderischen Lebenswandels ihres schwerstkriminellen Propheten und dessen von ihm durch den Gharqad-Baum-Hadith für alle gegenwärtigen und zukünftigen Muslime erlassene und für den Fall der Verweigerung doktringemäß unter die Strafdrohung „ewiger Höllenqual“ gestellte massenmörderische Glaubensverpflichtung, sämtliche Juden umzubringen, “selbst wenn sie sich hinter Stein und Strauch verbergen“. Dass »Islam« “Frieden“ sei, lügen sie sich in vollem Wissen um die massenmörderische Doktrin ihres Glaubens zurecht, schließlich war ihr Terrorprophet, der mit seiner – laut Allahs in Sure 31/22 ergangener Weisung an jeden „wahren Gläubigen“ – für jeden Muslim wegen/trotz seiner »muslimisch schuldlosen« mörderischen Lebensführung bis zum Tag des Jüngsten Gerichts ein „schönes Vorbild“ zu sein hat – wahrlich kein Friedensfürst: „Mir wurde der Befehl erteilt, dass ich gegen die Menschen solange kämpfe, bis sie sagen, ‘es gibt nichts Anbetungswürdigeres außer Adonai’” / “Mir wurde aufgetragen, die ganze Welt zu bekriegen“ (Sahih Muslim Nr. 29, 30, 33, …) Nach muslimischer Jurisprudenz kann die Lebensführung des »Terror-Propheten« – erinnert sei an seine Selbstbeschreibung: „Ich wurde siegreich durch Terror“ – die Lebensführung in sämtlichen Facetten, auch den mörderischen, deswegen nicht anders denn völlig „schuldlos“ gewesen sein, weil der Allwissende ja nicht die Begehung von Sünden zum „Vorbild“ erklärt haben könne. Doch nach konservativer Schätzung hat die (überwiegend doktringemäß gewaltsam mit für die Sache Allahs aufgewandtem „Gut und“ vergossenem „Blut“ erfolgte) Ausbreitung des »islamischen Friedens« über große Teile fast der gesamten dem Propheten damals – und, siehe Jerusalem, wenn auch nur vom Hören-Sagen her – bekannten Welt in den 1.400 Jahren seiner Ausbreitung über die vorderasiatische und große Teile der mittel- und ostasiatischen, über Teile 22 FOCUS vom 11.06.05: „Altkanzler/Zuwanderung – ‘Weitere Zuwanderung unterbinden’“ http://www.focus.de/politik/deutschland/helmut-schmidt-ii_aid_95473.html 23 YOUTUBE “Helmut Schmidt | Erfahrungen und Einsichten (NZZ Standpunkte 2009)“ https://www.youtube.com/watch?v=r06Owl07wu8 (ab 00:13:20 min) 20 der afrikanischen und der europäischen Welt 270 Mill. „Ungläubige“ das Leben gekostet. Die wurden deswegen dann, da »Islam« ja “Frieden“ sei, in Friedhofsruhe gebettet. Doch uns wird mit der Wirksamkeitserwartung von Globuli-Gläubigen immer noch und immer wieder weißgemacht, und wir werden genötigt, es glauben zu sollen: „Islam ist Frieden!“ Dann wäre der Prophet der Muslime ja – wie Jesus – ein Friedensfürst gewesen! Nur eigenartig, dass Mohammed viele Leute hat umbringen lassen – was von Jesus nicht berichtet wird –, sodass laut überliefertem und hier schon wiederholt zitiertem Hadith Mohammed persönlich die Lebensbilanz gezogen habe: „Ich wurde siegreich durch Terror“. Wie sollte das mit „Islam ist Frieden/Barmherzigkeit!“/“Der Islam ist eine Religion des Friedens/der Barmherzigkeit“ je zusammenpassen? Es muss, da »Islam« – wie alle Welt zu wissen hat – ja schließlich – wahlweise – „Frieden“ oder „Barmherzigkeit“ sei, ein richtiger »islamischer Friedens-/Barmherzigkeitsterror« gewesen sein, den der »Terror-Prophet« mit einer Blutspur durch das Land gezogen hat, als er die „Ungläubigen“ seiner sich in konzentrischen Kreisen ständig erweiternden Umgebung unterworfen hat! Der 2011 mit dem Friedenspreis des deutschen Buchhandels ausgezeichnete, muslimisch erzogene oder zumindest in einer islamisch geprägten Gesellschaft aufgewachsene und dort lebende, nach der Veröffentlichung seines ersten Buches aus seiner Position als höherer Beamter aus dem Staatsdienst entlassene algerische Schriftsteller Boualem Sansal bekannte anlässlich der Auszeichnung in seiner Festrede als seine Überzeugung: An einen sanftmütigen Islam zu glauben, halte er für einen „naiven und gefährlichen Intellektuellentraum“, denn als „Religion der Totalität“ strebe der Islam nun einmal nach weltumspannender Herrschaft.24 “Der Islam ist ein furchteinflößendes Gesetz geworden, das nichts als Verbote ausspricht, den Zweifel verbannt und dessen Eiferer mehr und mehr gewalttätig sind“ (Wikipedia); bis auf das “geworden“ kann Boualem Sansal zugestimmt werden; “geworden“ ist deswegen historisch falsch, weil »der Islam« seit seiner Zeit in Medina schon immer in Wort und Tat gewalttätig gewesen ist. Deutsche nicht-muslimische apologetische »Islam-(Miss-)Versteher« – allesamt mit grundsätzlich vermeidbaren Reflexionsdefiziten(!), selbst solche, die es als beispielsweise Islamwissenschaftler oder Bischöfe (in vorderster Reihe der bayrische Landesbischof und Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland EKD) an sich besser wissen müssten – schließen sich der Propaganda-Friedenslüge »der Muslime« an. Sie finden somit – zumindest konkludent –, dass insbesondere der durch den schändlichen Gharqard-Baum-Hadith jedem Muslim – nach ihres Propheten Tod unwiderrufbar und darum unwiderruflich! –als Glaubensverpflichtung auferlegte – und nötigenfalls wegen Verstoßes gegen ein Allah- oder ein dem gleichgestelltes Prophetengebot laut den Suren 9/63, 72/23 und 4/14 im Verweigerungsfall mit „ewigen Höllenqualen“ sanktionierte – »immerwährende Judenmord« (leider muss man ergänzen: nach den nationalsozialistischen Vernichtungsaktionen weiterhin!) „inzwischen zu Deutschland gehört“. Die islamblinde Haltung der apologetischen »Islam-(Miss-)Versteher« ist angesichts der Holocaust-Geschichte Deutschlands einfach nur empörend! Als Begründung für den (vorgeblichen) Friedenscharakter »des Islams« – wir haben ja inzwischen alle zu wissen: “Islam ist Frieden!“ – verweisen die »Islam«-Apologeten angesichts der seit Mohammeds Zeiten überschlägig mindestens 270 Millionen anlässlich der aus dieser »muslimischer Friedensliebe« heraus unternommenen muslimischen Eroberungszüge in etwa abge- 24 Vgl. Deutschlandradio Kultur vom 28.05.16: „Boualem Sansal: ‘2084. Das Ende der Welt‘ – Vision einer planetaren Glaubensdiktatur“ https://www.deutschlandfunkkultur.de/boualem-sansal-2084-das-ende-der-welt-vision-einer.950.de.html?dram:article_id=355339 21 schlachteten Opfer islamischen Terrors einerseits mit Dackelblick und Scheinargumenten auf bewusst als Fakes benutzte (teils unvollständige Halb-)Zitate. Ihr »klassisch-falsches« Argument: „Im Koran steht: ‘Wenn einer jemanden tötet, dann ist es so, als wenn er die ganze Menschheit tötet‘“. Das steht da in Sure 5/32 wirklich drin, ist nur ausdrücklich “an die Kinder Israels“ adressiert, nicht hingegen an Allahs Gläubige. Das wäre auch gar nicht gegangen: Dafür hat das (un-)“schöne Vorbild“ Mohammed höchstpersönlich zu viele Menschen ermordet! Das hat der Allwissende ja gewusst und konnte diese Forderung deshalb nicht gegenüber »den Muslimen« erheben. Andrerseits geben die Muslime – wegen der Erlaubnis zur “Taqiyya“, der von Allah zu Gunsten seiner Mu’mine oder zu SEINEN Gunsten den Mu’minen erlaubten Lüge, ohne jegliche Schamaufwallung – trotz des Eingeständnisses Mohammeds: „Ich wurde siegreich durch Terror“, den von ihrem Propheten persönlich verübten Terror heutzutage nicht als islamischen, sondern, kontrafaktisch, als „islamistischen“ Terror aus. Sie sind offensiv bemüht, im Namen Allahs verübten Terror – den laut ihrer Doktrin ihr von ihrem Allah dazu ernanntes „schönes Vorbilds“ sogar persönlich verübt hat – als »dem Islam« nicht zugehörig und darum nicht zurechenbar auszugeben. Als Konsequenz hieraus müsste Mohammed demzufolge ein dem Islam nicht zugehöriger Islamist25 gewesen sein – was jedoch kein Muslim gelten lassen will! Jetzt nicht, und zukünftig auch nicht. Oder die Muslime und ihre Claqueure verweisen als Begründung für den (vorgeblichen) Friedenscharakter »des Islams« auf die zumindest für Europa oft mit 90 % der Muslime angegebenen „friedlichen Muslime“ (obwohl nach den von Bassam Tibi gewonnenen Ergebnissen 90 % der Muslime einen an europäischen Werten orientierten europäischen Lebensstil ablehnen: „Vielleicht fünf bis zehn Prozent der Muslime in Deutschland leben wie ich, europäisch“). Doch nach in BGH 5 StR 222/19 geäußerter höchstrichterlicher Meinung schließt selbst ein westlicher Lebensstil nicht aus, dass jemand, der diesen Stil lebt, nicht auch weiterhin „in seinen Moralvorstellungen dem traditionellen und patriarchalischen System seiner Herkunftsregion verbunden geblieben“ sein kann, sodass selbst ein von einem Muslim äußerlich “europäisch“ geführter Lebensstil, keine Garantie dafür bieten würde, dass er den seiner islamischen 25 Die beiden anlässlich des Erscheinens ihres Buches „Alles für Allah. Wie der politische Islam unsere Gesellschaft verändert“ im DLF interviewten deutsch-österreichischen Publizisten Nina Scholz und Heiko Heinisch, die – völlig sachwidrig! – zwischen „Islam“ und „Islamismus“ unterscheiden (weshalb ich ihnen in Sachen »Islam« jegliche Sachkompetenz abspreche!), definierten im Gespräch mit dem Redakteur des DLF „Islamismus“ folgendermaßen: „Der Islamismus kann als islamischer Puritanismus beschrieben werden. Für viele Muslime scheint es das klar strukturierte Korsett sozialer Normen, klarer Regeln des Erlaubten und Verbotenen zu sein, das die Attraktivität des Puritanismus ausmacht. Er ersetzt jegliche individuelle Verantwortung sowie eigenständige Auseinandersetzung mit dem Islam. Das gute und richtige Leben, das gleichzeitig das Heil im Jenseits garantiert, besteht dann einzig in der Einhaltung des Regelwerks. Das Problem dabei sei jedoch, so Scholz und Heinisch, dass diese Religiosität nicht im privaten Raum gelebt werde, sondern, als göttliche Gebote präsentiert, in den öffentlichen und politischen Raum dränge. So sei der Aktionismus vieler Muslime zu verstehen, ihre Religion nach außen zu tragen. […] Die Personen und auch die Organisationen, die hier am meisten Öffentlichkeit beanspruchen, auch bekommen, kommen alle irgendwie aus diesem Umfeld politischer Islam, und die geben ein bestimmtes Regelkonzept vor. […] Allen im Buch genannten Organisationen sei eines gemeinsam, so die Autoren: Sie strebten die Umgestaltung von Staat und Gesellschaft nach islamischen Regeln an. Daher auch der Untertitel des Buches: „Wie der politische Islam unsere Gesellschaft verändert“. Doch tut er das wirklich? Welche Anzeichen gibt es dafür? ‘Das Beispiel eben, dass sich kaum noch eine Zeitung traut, eine Mohammed-Karikatur abzudrucken, ist irgendwie so offenkundig, dass sich da was verändert hat, weil mir fällt ehrlich gesagt kein anderes Thema ein, bei dem Medien davor zurückschrecken würden, dem mittels Karikaturen oder kritischen Artikeln zu begegnen, außer dieses eine Thema.‘ In ihrem Buch gehen Scholz und Heinisch hart mit dem politischen Islam ins Gericht. […[ ‘… wenn Religion eben nicht nur Religion ist, sondern wenn sie zu einer Ideologie wird, zu einer politischen Ideologie, dann wird sie zu einem problematischen Faktor in der Gesellschaft, über den man zumindest mal reden sollte.‘“ Der Redakteur schließt seinen Beitrag mit den Worten: „‘Alles für Allah‘ ist trotz des reißerisch anmutenden Titels ein sehr lesenswertes Buch, das kenntnisreich und unaufgeregt auf die Strategien und die Gefahren des politischen Islam für die westlichen Gesellschaften hinweist“ – und zeigt damit, dass auch der Interviewer Abdul Ahmad Rashid – entsprechend der im DLF vertretenen apologetischen Linie in Sachen »Islam« – »den Islam« mit »muslimischen Scheuklappen« betrachtet. DLF vom 23.07.19: „Politischer Islam – ‘Alles für Allah‘“ https://www.deutschlandfunk.de/politischer-islam-alles-fuer-allah.886.de.html?dram:article_id=454499 Meine Kritik setzt daran an, dass noch keiner, der zwischen „Islam“ und „Islamismus“ unterschieden hat oder unterscheidet, je gesagt hat, dass entsprechend den Kriterien seiner Unterscheidung dann zwangsläufig der Prophet der Muslime, Mohammed, ein „Islamist“ gewesen sein müsse, für den ja immer „din wa daula“ galt; vor diesem entscheidenden Schritt hört dann jeweils das Denken auf! Wenn aber Mohammed ein „Islamist“ gewesen sein muss: wer waren dann die „Muslime“? Es gibt keinen Unterschied zwischen Muslimen, die der Doktrin aus dem Koran und den Hadithen folgen, und »Islamisten«. 22 Kultur entsprechenden zumindest teilweise grundgesetzwidrigen Wertvorstellungen entsagt hätte und sich nunmehr an den europäischen Wertvorstellungen orientieren würde. Das Scheinargument der “weit überwiegend friedlich lebenden Muslime“ kann natürlich nur hinsichtlich der in Europa in einer Minderheitenposition lebenden Muslime verwendet werden, nicht unbedingt jedoch für beispielsweise in Afghanistan und Pakistan lebende Muslime, wo jederzeit, quer durch die alle Bevölkerungsschichten, ein gerne auch mordender muslimischer Mob mobilisierbar ist, wenn nur irgendjemand ganz einfach: „Blasphemie!“ schreit. Und auch nicht bezüglich vieler anderer Länder, wo Muslime, wie in Europa, ebenfalls in einer Minderheitenposition leben, prophetenhörige radikale Muslime jedoch mit Terror eine Änderung der gesellschaftlichen Verhältnisse anstreben. Bei all dem muss man – und das machen weder die meisten Islamkritiker, noch »die Muslime« oder die apologetischen »Islam-(Miss-)Versteher«! – zwischen dem je einzelnen Individuum – selbst in seiner Masse – und der Doktrin der von den Muslimen befolgten Ideologie differenzieren, der der einzelne Muslim sich selber zurechnet; die Doktrin, die ihm aus diesem Grund daher dann auch als seine von ihm identitätsstiftend verinnerlichte, von ihm als richtig und für sein persönliches Leben maßgebend empfundene Grundhaltung zurechenbar ist. Um es an einem selbst für ignorante »Jubel-Muslime« und deren verblendete nicht-muslimische »Islam-Apologeten« unwiderlegbaren Beispiel an einem herausragenden Einzelfall nachzuweisen, dass friedliches Verhalten einzelner oder selbst der Masse der Anhänger einer Ideologie – so aber das Argument der »Islam-Verteidiger« – noch längst keinen Rückschluss auf die angebliche Friedlichkeit der jeweiligen Ideologie zulässt, der sie sich »irgendwie« zugehörig fühlen: Niemand wird die bis zum Äußersten um die Rettung »seiner« Juden gekämpft habende Haltung des mit höchsten Nazi-Orden dekorierten Nazis Oskar Schindlers als Nachweis für eine Judenfreundlichkeit der Nazi-Ideologie werten! Ein Rückschluss von der zumindest momentan friedlichen Haltung der Anhänger einer Ideologie auf die Friedlichkeit ihrer (zumindest momentan) friedlich gelebten Ideologie selbst ist nicht zwingend möglich: das kann ohne Weiteres, wenn ein entsprechender Demagoge auftritt, ins Gewalttätige kippen, wenn die befolgte Ideologie eine radikalere Lebensweise zumindest zulässt oder gar »an sich« fordert. Analog können sich zumindest in Europa weitgehend friedlich verhaltende Muslime nicht zwingend als ein Beweis für die (immerzu nur behauptete) Friedfertigkeit der von den meisten Muslimen als „Religion“ benutzten Ideologie »Islam« gewertet werden. »Der Islam« ist eine theofaschistische Ideologie, die – wie ich gleich an meinem Aztekenbeispiel anschaulich machen werde – aufgrund der Menschenwürdewidrigkeit ihrer Lehre trotz des ihr überwiegend zugestandenen Status als „Weltreligion“ keine „Religion“ i.S.d. Art. 4 GG sein kann: Von unserer Verfassung kann keine Doktrin als „Religion“ anerkannt werden, die den Zentralwert unserer Demokratie, die Menschenwürde jedes „Menschen“ im biologischen (und nicht eingeschränkt im muslimischen, nur jeden „wahren Gläubigen“ umfassenden) Sinne, in diesem Fall also der Nicht-Muslime, negiert! Und laut Allahs sprachregelnder Anordnung im (gemäß u. a. den Suren 6/34, 6/115 und 10/15 gegebenenfalls ausschließlich durch Allah, keinesfalls jedoch durch Menschen abänderbar erklärten) Koran haben für sämtliche Muslime – sowohl die dschihadistischen als auch die (zumindest vorläufig) „friedfertigen“ – „Ungläubige“ – zu denen auch die, wie die Muslime, ebenfalls streng monotheistischen Juden und laut Sure 5/17 erst recht die trinitarischen (und damit gegen „Allahs Einzigartigkeit“ verstoßenden) Christen zählen – „geringer als Vieh“26 (Sure 26 Der Sprachwissenschaftler Anatol Stefanowitsch von der FU Berlin: “Entwicklungen, in denen bestimmte Bevölkerungsgruppen entrechtet, vertrieben und vernichtet wurden, haben immer mit einer entmenschlichenden Sprache begonnen.“ 23 8/55) zu missachtende „Affen und Schweine“ (Sure 5/60), ja „schlimmste Tiere“ (Sure 8/55), zu sein, die laut rund 25 Koranstellen „rücksichtslos hinzurichten“ seien, „wo immer sie gefunden werden“ (Sure 33/61), „selbst wenn euch das zuwider ist“ (Sure 2/216). Auch in Pakistan und Afghanistan verhalten sich vermutlich die meisten Muslime meistens friedlich: Ist »der Islam« deswegen als friedliche „Religion“ anzusehen? Keinesfalls: denn es genügt oft nur einfach der Ruf: „Blasphemie“, und aus der friedlichen Masse kann in Minutenschnelle ein mordender Mob werden, weil die Muslime ihren Propheten geschmäht wähnen! Das haben viele zu Unrecht dort verfolgt gewesene und getötete Christen leidvoll erfahren! Die islamische Doktrin ist gemäß der ihr zugrunde liegenden heiligen Bücher Koran und Hadithe mit letztlich ihrer Glaubensverpflichtung zu Mord an Andersgläubigen eine religiösfaschistische und darum – wegen ihres, wenn es nur der Sache Allahs diene, alles, selbst Verbrechen an Andersgläubigen bis hin zu deren Ermordung rechtfertigenden Allah-Bezuges anders als beispielsweise die Nazi-Ideologie in ihrer mörderischen Konsequenz – nicht als eine säkular-faschistische, sondern als eine theofaschistische Lehre anzusehen. Faschismus kann zwar verschieden definiert werden, doch gleichgültig, wie er definiert wird, ist es immer faschistisch, den eigenen Anhängern zu gebieten und ihnen per Drohung „ewiger Höllenqualen“ für den Verweigerungsfall die Glaubenspflicht aufzuerlegen, andere, die etwas Anderes denken und glauben, „rücksichtslos hinzurichten“, „wo immer sie gefunden werden“, „selbst wenn euch das zuwider ist“, und ihnen mit dem Gharquad-Baum-Hadith den Völkermord als Glaubenspflicht aufzuerlegen. Was die islamische Doktrin lehrt – “Ungläubige” seien im Namen Allahs “rücksichtslos hinzurichten” – ist “Islam(o)faschismus”, denn jedes Mal ist es Faschismus pur, wenn man in völliger Morallosigkeit befiehlt, Andersdenkende im Namen einer Ideologie hinzurichten. Jane L. Brandt hat über die Eroberung Mexikos durch Cortez und die Unterwerfung der dortigen indigenen Völker unter das auf Beute versessene spanische »Raub-Christentum« den Roman “La Chingada oder der Zorn Gottes” verfasst. Der Roman endet (fast) mit dem Satz: “Wo Menschen in Gottes Namen töten, gibt es keinen Gott.”27 Darum kann eine Ideologie, die einen massenmörderischen »muslimischen Religionsschlächter« bis zum Ende aller Tage zum „schönen Vorbild“ für alle Anhänger erklärt, der ihnen dann auch noch die Glaubenspflicht auferlegt, zum eigenen Glaubensvorteil bis zum Tag des Jüngsten Gerichts im Namen ihres Gottes ein anderes Volk zu ermorden, nicht »richtig« sein! Der selber vor dem ihm nach seinem Leben getrachtet habenden NS-Faschismus geflohene deutsche Dichter (und Historiker) jüdischen Glaubens Stefan Zweig legte in seiner eindrucksvoll zu lesenden, verschlüsselt gegen den Wahn des in Europa aufbrechenden Faschismus und insbesondere des Nationalsozialismus gerichteten historischen Monographie „Castellio gegen Calvin oder Ein Gewissen gegen die Gewalt“ Castellio, dem Gegenspieler des indoktrinierenden und aus Glaubensgründen Menschen tötenden Calvin, das Wort in den Mund: „Einen Menschen töten, heißt niemals, eine Lehre verteidigen, sondern: einen Menschen töten.“ BENTO vom 26.11.17, aktualisiert 03.07.18: „Gerechtigkeit – Benutzt du diese Nazi-Sätze – ohne es zu wissen?“ https://www.bento.de/politik/nazi-sprech-benutzt-du-diese-saetze-im-alltag-a-00000000-0003-0001- 0000-000001827666 27 Brandt, J. L.: “La Chingada oder der Zorn Gottes”, München 1984, S. 477 24 Wer die Doktrin »des Islams« nicht über den in ihren ihr heiligen Büchern stehenden Text, sondern über das Verhalten ihrer hier in Deutschland sich trotz der die Anhänger zu Mord verpflichtenden Glaubensvorgaben meist friedlich gebenden Anhänger zu definieren fordert und zu definieren sucht, setzt unzulässigerweise Allahs als geheiligt und ewig gültig erachtete, die Mu’mine, die „wahren Gläubigen“, letztlich auch zu Mord an Andersgläubigen verpflichtende Lehre mit zwar sündhaften, gleichwohl hier in Deutschland, nicht aber zwingend an anderen Orten ebenfalls, meist sich friedlich gebenden Menschen gleich. Die auf „Allahs Wort und (gegenüber „Ungläubigen“ mörderischem) Wesen“, dem Koran, aufgebaute Doktrin mit dem Verhalten seiner – mit Ausnahme ihres Propheten – stets sündhaft gedachten Anhänger gleichzusetzen, ist ein hirnlos vorgebrachtes unschlüssiges Argument. Den „wahren Gläubigen“ hat ihr Prophet (über Allahs bezüglich der »tierartgerechten« Behandlung der „ungläubigen“ “Affen und Schweine“ hinaus ergangenes generelles Verfolgungs- und Tötungsgebot) mit dem zitierten schändlichen Gharqad-Baum-Hadith – bei einem Verstoß gegen ein Prophetengebot für den Verweigerungsfall durch u. a. die Suren 9/63, 72/23, 4/14 mit „ewigen Höllenqualen“ sanktioniert – insbesondere den »immerwährenden Judenmord« als Glaubensverpflichtung auferlegt, damit das Jüngste Gericht – und damit verbunden für den »gemeinen Muslim« der ersehnte Übergang in das Paradies – überhaupt stattfinden könne: „Der Tag wird nicht anbrechen, ehe nicht …“. Ist ein “wahrer Gläubiger“ allerdings besonders »allah-gemein« gewesen, dann gilt diese aufschiebende Zugangsvoraussetzung nicht, denn ist er Dschihadist gewesen, als irdische Vorleistung doktringemäßen Handelns raubend und mordend über »muslimisch-schuldige« Andersgläubige hergefallen und dabei dann (letztlich glücklicherweise!) selber getötet worden, dann kommt er stante pede mit einem ihm durch Koran-Exegeten versprochenen »Dauerständer« (ohne priapistische Schmerzen: sind ja schließlich paradiesische Wonnen!) nach „Pornotopia“ (Abdel-Samad) – weswegen sich viele Dschihadisten, bevor sie sich mit anderen in die Luft jagen, ein Suspensorium in die Hose stecken, um ihr Glied (trotz kleinteiligen Zerreißens ihres Körpers durch die Bombenexplosion) »gebrauchsfähig« zu erhalten, denn das wäre ja nicht das Paradies28, sondern die Hölle, wenn man(n) 70-72 allzeit bereite »Permanent-Jungfrauen« plus deren je 70 Dienerinnen zum jederzeitigen lustvollen Gebrauch zur Verfügung hätte, aber nicht mehr könnte, weil der als »paradiesischer Dauerständer« versprochene Schniedel in winzige Einzelteile zerrissen wurde: 5.040 Frauen zum F…, und man(n) kann nicht! Das wären wahrlich satanische Aussichten! Da seien Allah und sein Prophet davor. Und das ist noch nicht alles an Vergünstigungen für einen im Dschihad gefallenen Glaubenskrieger: Ist ein Dschihadist im Kampf für Allah getötet worden, dann muss er nicht – wie ein (all-)»gemeiner Muslim« – erst noch im Grab auf den Tag des Jüngsten Gerichts modernd warten – sprich: bis alle Juden erschlagen sind! –, sondern er kommt sofort in die allein diesen Wackersten und (nicht nur Glaubensin-)Brünstigsten vorbehaltene oberste Stufe des hundertstufig gedachten Paradieses mit all seinem ewig andauernden First-class-Service an den schönsten und willigsten Weibern und all den anderen körperlichen Köstlichkeiten; in die Stufe, die nur den Dschihadisten vorbehalten ist: denen, die als »Religionsschlächter« für Allah möglichst viele „Ungläubige“ selbst dann abgeschlachtet haben oder es selbst dann zumindest versucht haben, wenn ihnen das „zuwider“ gewesen war, und sie dabei selber getötet wurden: schließlich “muss sich Leistung lohnen“! Und nur wer diese Gewalt gegen andere anwendet, komme – auf Kosten des Lebens von Nicht-Muslimen – in die oberste Stufe des hundertstufigen Himmels! »Der Islam«, das hat schon Max Weber – aus wohl denselben Gründen wie hier aufgezeigt – festgestellt, ist halt eine von ihm so bezeichnete „Kriegsreligion“. Das Paradies de luxe direkt unter Allahs Thron, Al-Firdaus, ist also ausschließlich denjenigen vorbehalten, die – dem nach islamischer Vorstellung universell für nicht nur alle Muslime, 28 DER PROPHET DES ISLAM “Die sieben Himmel – das Paradies (jannah)“ http://derprophet.info/inhalt/sieben-himmel-htm/ 25 sondern für sämtliche Menschen geltenden (un-)„schönen Vorbild“ des ersten »muslimischen Religionsschlächters« möglichst weitgehend folgend – als dschihadistische »Premium-Gläubige« „Ungläubige“ umbringen und – siehe das Schicksal der erbeuteten Jesidinnen – gefangene Frauen versklaven oder enthaupten. Als “cheri on the cake“ kann ein so »muslimisch-wertvolles« (dann schon ehemaliges) Mitglied der muslimischen menschlichen Gesellschaft zusätzlich bis zu sieben29 weitere Verwandte ins Paradies – dann allerdings nicht ins Loft des Paradieses, das nur »muslimischen Religionsschlächtern« vorbehalten ist, sondern in eine der 99 anderen Stufen – nachholen30, weswegen »allah- und prophetenverdummte« arabische »Palästinensermütter« islamischen Glaubens ein durchaus ihr Handeln bestimmendes Eigeninteresse daran haben, ihre Söhne zu einem »Märtyrer«/“Shahid“/“Schahid“ zu erziehen! Das sind äußerst wichtige Bestandteile der theofaschistischen Ideologie »Islam«, denn ohne wollüstige Paradiesaussicht funktioniert das ganze islamische Glaubenssystem nicht! Das ist der (nicht von “Daniel Düsentrieb“, sondern) von Mohammed erfundene »Dschihadistenantrieb«. Das alles ist eine auf den jedem Muslim heiligen Büchern Koran und Hadithsammlungen fußende einheitliche Lehre, die kein Muslim verleugnen kann, weil er dann ein (zu tötender) Apostat wäre: da gibt es keinerlei Differenz zwischen »Islam« und “politischem Islam“! Das hat – laut allein der schon nur von Muslimen über Mohammed verfassten Biographien – der von Allah mit Sure 33/21 „Wahrlich, ihr habt an dem Gesandten Allahs ein schönes Vorbild für jeden, der auf Allah und den Letzten Tag hofft und Allahs häufig gedenkt“ für sämtliche Muslime bis zum Beginn des Tages des Jüngsten Gerichts zum (un-)“schönen Vorbild“ erklärte, von allen Muslimen als kompetentester Interpret des Islams anerkannte Prophet raubend und massenmörderisch agierend “vorbildhaft“ – und so jeden “wahren Gläubigen“ zur Nachahmung verpflichtend – vorgelebt und vorexekutiert! Das ist die Doktrin des – von heutzutage auftretenden »Weghistorisierern« unverfälschten – koranischen Ur-Islams, wie Allahs Prophet ihn für sämtliche Muslime bis zum Tag des Jüngsten Gerichts als (un-)“schönes Vorbild“ vorgelebt, vorexekutiert und den Anhängern als so zu lebende Glaubenspflicht auferlegt hat! Dieser koranische Islam ist die (im schulischen bekenntnisgebundenen islamischen Religionsunterricht bestimmt verschwiegene, eventuell dann später, wenn die Schülerinnen und Schüler im islamischen Glauben schon gefestigt sind, in der Moschee vermittelte) Grundlage islamischer Unterrichtung, in der junge Muslime in der Bundesrepublik Deutschland zu 29 Ein Hadith nach Ibn Madja ist zehnfach großzügiger, wenn Allah laut von Ibn Madja mitgeteiltem Ausspruch Mohammeds jedem Märtyrer versprochen hat: „Allah vergibt ihm seine Sünden beim ersten Tropfen seines Blutes; sein Wohnort im Paradies wird schon auf dem Schlachtfeld sichtbar; er wird von den Grabqualen befreit und vor dem großen Schrecken am Jüngsten Tag verschont; er wird mit dem Gewand des Glaubens angezogen, heiratet Paradiesjungfrauen und darf für 70 Personen seiner Verwandtschaft Fürsprache einlegen.“ Weitere im Internet gefundene Quellenangabe für das Hadith mit u. a. dem Verwandtenprivileg: Musnad Ahmed, Tabrani, at-Targheeb wa at-Tarheeb, S.443, 2. Ausg. Richardson, H.: “Mohammeds Geschichte entschleiert den Islam” (S. 103) schreibt daher: “Eine muslimische Mutter, die gewöhnlich eine große Familie hat, hat dadurch einen starken Anreiz, einen ihrer Söhne als Märtyrer sterben zu sehen. Sein Tod ist das Ticket in den Himmel für sie, ihren Mann und ihre übrigen Kinder. Die Alternative, lebendig[¿] begraben zu sein und zu warten, bis die Welt erobert ist, ist eine wenig attraktive Variante.” 30 SPIEGEL 07.05.11, S. 52-56: „Im Netz des Doktor Hadlak“, S. 54 http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-78413727.html Aktuelle Auswirkung: Junge Mädchen und Frauen ohne anderen seelischen Halt begeistern sich immer stärker für den radikalen Salafismus und eine Ehe an der Seite eines zukünftigen „Shahid“, eines Märtyrers, weil nach salafistischer Vorstellung der Witwe eines „Shahid“ ein Platz in Dschanna, im Paradies, sicher ist. In Deutschland versucht Claudia Dantschke von der Beratungsstelle „Hayat“ (= „Leben“) abrutschenden und schon abgerutschten, aber aussteigewilligen Jugendlichen und deren Eltern zu helfen. Sie rät, Eltern sollten ihre Kinder erst einmal ins Zweifeln bringen, denn eine „Expressheilung“ für Radikalisierte gibt es nicht. „Junge Männer […] gehen, weil sie hier nicht ankommen. Sie verlassen eine Welt, in der Rapper wie Bushido den Integrations-Bambi bekommen und verurteilte Straftäter ein Praktikum im Bundestag.“ Sie seien “kein Import aus der Ferne, sondern Produkte dieser Gesellschaft.“ SPIEGEL vom 02.05.15 „Emrah und seine Brüder“ http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-134762497.html Doch da irrt Frau Dantschke ganz grundsätzlich: Sie sind nicht “Produkt unserer Gesellschaft“, sondern das “Produkt unserer – durch bekenntnisgebundenen islamischen Religionsunterricht auch noch staatlich gefördert – unkontrolliert wuchernden muslimischen Parallelgesellschaft“! 26 ihrem Glauben erzogen werden sollen. Da kein Mensch diese Grundlage des islamischen Glaubens (mehr) verändern kann – Allah wird es nicht machen, da er Mohammed zum Siegel der Propheten erklärt hat, so dass es keinen neuen Propheten geben kann, der eine eventuelle Sinnesänderung Allahs als neuen Glaubensinhalt verkünden könnte, und Mohammed ist tot –, kann auch kein »Vorwärts-Reformmuslim« (s)einen nicht auf dieser Grundlage fußenden »Pippi-Langstrumpf-Islam« lehren! Selbst wenn »Vorwärts-Reformmuslime« ihre neuen orientierenden Maßstäbe nicht mehr unbedingt dem selbst mordende Gewalt gegen Andersdenkende fordernden “Willen und Wort Allahs“, dem Koran, und dem Gewalt nicht nur propagiert, sondern auch exekutiert habenden (un)“schönen Vorbild“ des Massenmörders Mohammed und seiner Kameltreiber-Epoche entlehnen und nunmehr ihre heutige Normativität (möglicherweise in Anlehnung an die Menschenrechte) aus sich selber schöpfen wollen, so ist ihnen das durch das Abänderungsverbot Allahs aus Sure 6/34 „Es gibt keinen, der die Worte Allahs zu ändern vermag“ verwehrt. Ein Islamlehrer kann nur versuchen, diese (Gewalt-)Grundlage (gegen Andersdenkende) durch seinen »Pippi-Langstrumpf-Islam« – „Widiwidewitt, ich mach‘ mir meinen »Islam« so, wie er mir gefällt!“ – zu verschleiern. Und für diesen von keinem Muslim zumindest als Basis seines Glaubens zu verleugnenden koranischen Islam wird von Musliminnen mit dem Tragen eines muslimisch gebundenen Kopftuchs (zumindest auch im Interesse der muslimischen Verbände) öffentlich geworben. In dieser Gesamtschau ergibt sich (für hoffentlich nicht nur mich), dass »der Islam« – wie jedoch von »muslimischen Sandmännchen mit und ohne Amt« und allen anderen »Islam-Verklärern« ständig behauptet – in seiner Doktrin nicht nur ganz bestimmt kein „allgemeines Tötungsverbot“ kenne, sondern dass er, ganz im Gegenteil, ein allgemeines theofaschistisches Tötungsgebot hinsichtlich der Nicht-Muslime, insbesondere der Juden, enthält! Eine theofaschistische Ideologie dieses oder ähnlichen Inhalts und derartiger Doktrin, die, neben all ihren sonstigen Normen, Andersgläubigen deren Menschenwürde abspricht und darüber hinaus (als ein weiteres zentrales Anliegen ihrer Lehre) – von ihrer Doktrin her unaufhebbar! – die Ermordung Andersgläubiger propagiert, verstößt gegen unsere Verfassung und kann daher nicht „Religion“ im Sinne des Art. 4 GG sein (woraus sich, wie insbesondere Art. 9 II GG mit seinem Verbot von „Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten“, deutlich macht, erhebliche juristische Konsequenzen bis insbesondere hin zum Verbot islamischer Vereinigungen, Moscheen, der Ausbildung zu Islamlehrern, eines bekenntnisgebundenen islamischen Religionsunterrichts – der sowohl “die Beheimatung des Islams in Deutschland“31 als auch die “Erziehung der Jugendlichen zum islamischen Glauben“ bezweckt – sowie das Tragen und Zeigen von Kleidungsstücken, Symbolen und Zeichen, die auf »den Islam« hinweisenden Bezug nehmen, ergeben)! Was ist das überhaupt für ein dümmliches Argument: dass sich in Europa rund 90 % der Muslime friedfertig verhalten würden (sodass sich beispielsweise französische Juden seit Jahren zu Tausenden genötigt sehen, aus Frankreich nach Israel zu fliehen), sei ein Beweis für die Friedfertigkeit der islamischen Lehre – auch wenn rund um den Erdball die zivilisierte und die nicht ganz so zivilisierte Welt von sich auf den Koran und die Hadithe berufenden, nach dem (un- )“schönen Vorbild“ ihres massenmörderischen »Terror-Propheten« von “wahren Gläubigen“ begangenen islamischen Anschlägen in Schrecken gehalten wird! 31 So Ahmet Ünalan vom Institut für Turkistik an der Universität Duisburg-Essen im Interview mit dem DLF vom 05.12.18: “Islamischer Religionsunterricht in Deutschland – Zwischen Mohammed und Erdogan“ https://www.deutschlandfunk.de/islamischer-religionsunterricht-in-deutschland-zwischen.2540.de.html?dram:article_id=433217 27 Angesichts der von dem muslimischen Göttinger Politologen Bassam Tibi geschätzten minimal 90 % »U-Boot-Muslime« – Tibi gibt eine Spanne von 90-95 % an –, deren Integration (laut Tibi) als gescheitert angesehen werden müsse, kann die Angabe, dass sich 90 % der Muslime „friedlich“ verhalten würden, nicht wirklich beruhigen! Überhaupt: Was soll es über die Doktrin einer Ideologie aussagen, wenn sich 90 % von deren Anhängern „friedlich“ verhalten? Niemand käme beispielsweise auf die Idee, – unzulässigerweise – von der Person des mit den höchsten Nazi-Orden dekorierten Oskar Schindler auf eine Mitmenschlichkeit der nationalsozialistischen Ideologie ihren Hasssubjekten gegenüber zurück zu schließen! Und außerdem: Wieso können sich unfriedliche Muslime bei ihren terroristischen Handlungen unwiderlegbar auf den Wortlaut und die Glaubensgebote ihrer sie zu Mord an nichtdazugehörigen „Ungläubigen“ aufrufenden, von Ewigkeit zu Ewigkeit gültigen Doktrin berufen, wenn – laut lügnerischer Behauptung der Islam-Apologeten – »Islam« Frieden sei? Verfälschen Dschihadisten und muslimische Selbstmordattentäter – wie Muslime, die sich nicht so streng wie Dschihadisten an das (un-)“schöne Vorbild“ ihres »Terror-Propheten« halten und dessen zumindest bei Islam-Kundigen bestehende Verbrecher-Image als sich selbst dazu erklärt habender Terrorist gerne vergessen machen würden –, die von »muslimischen Sandmännchen« behauptete Friedfertigkeit der islamischen Doktrin? Nein: alle Dschihadisten handeln doktringemäß nach dem von Allah so angeordneten „schönen Vorbild“ ihres »Terror-Propheten«, der alle ihm erreichbaren Nicht-Muslime mit seinem muslimischen Terror überzog und darin das Geheimnis seines Erfolges sah, denn er zog selber die Lebensbilanz: „Ich wurde siegreich durch Terror!“ Wenn die durch die sämtlichen Muslimen heiligen Bücher Koran und Hadithsammlungen über das von Allah als „vorbildlich“ für jeden Muslim ausgegebene »muslimisch „sündlos“« geführte Leben ihres Propheten geprägte islamische Doktrin, ohne die es keinen »Islam« gibt und nicht geben kann, wirklich „Frieden“ wäre, wie die 18-seitige »Anklageschrift« der 126 “größten Islamgelehrten aus aller Welt” gegen den IS hat nachweisen wollen, dann hätte die Unfriedlichkeit der Dschihadisten ja tatsächlich als islamwidrig widerlegt werden können (und, was auf jeden Fall zu vermeiden gewesen war, den Propheten der Muslime ebenfalls als terroristischen Dschihadisten ausgewiesen). Dem war aber nicht so! Im Gegenteil wurden die 126 “größten Islamgelehrten aus aller Welt” durch nur einen einzigen Satz des ägyptischen Menschenrechtsaktivisten Ahmed Harqan widerlegt – und blamiert: „Was hat der IS getan, was Mohammed nicht getan hat?“ »Der Islam« ist – „Zwischen uns sei Wahrheit“ (Goethe, Iphigenie) – in summa eine durch frömmlerische Klerikal-Faschisten in ihrer „Religiopathie“ ausgeübte, teilweise mörderisch ausgelebte, an den Werten einer vormodernen Beduinen- und Kameltreibergesellschaft orientierte, auf dem Koran und den Hadithen basierende, von »Glaubens-Schafen« gleichwohl als Religion angesehene und benutzte und so durch »Religion« bemäntelt praktizierte theofaschistische und damit grundgesetzwidrige Ideologie. Die Gefährlichkeit dieser Ideologie zeigt sich deswegen nicht an der Mehrheit der Muslime, weil sie diese Ideologie meist nicht umfassend kennen, persönlich meist nicht vorbildgemäß, sondern nur in ihrer »abgespeckten Form« als Religion praktizieren. Der koranbasierte »Islam« gleich welcher Konfession – und einen Islam ohne den als Teil Allahs angesehenen und darum (zumindest von den Sunniten), wie Allah, „unerschaffen“ geglaubten Koran kann es nach muslimischer Lehre nicht geben! – fordert in rund 25 Koranversen 28 als eine seiner zentralen Aussagen von einem Mu’min, einem „wahren Gläubigen“, die laut Sure 8/55 „geringer als Vieh“ missachteten „Affen und Schweine“ (Sure 5/60) der „Ungläubigen“ totzuschlagen, wo immer ihr sie findet“, laut Sure 2/216 selbst dann, „wenn euch das zuwider ist“. Als weitere Belege hierfür wird u. a. verwiesen auf die Suren 2/191 [„Und tötet sie, wo (immer) ihr sie zu fassen bekommt, und vertreibt sie, von wo sie euch vertrieben haben! Der Versuch (Gläubige zum Abfall vom Islam) zu verführen ist schlimmer als Töten.“], 4/89 [„Und wenn sie sich abwenden (und eurer Aufforderung zum Glauben kein Gehör schenken), dann greift sie und tötet sie, wo (immer) ihr sie findet …!“], 8/12 [„Ich bin mit euch. … Haut (ihnen mit dem Schwert) auf den Nacken“], 9/5 [„Und wenn nun die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Heiden, wo (immer) ihr sie findet“]. So ein Mord wäre eine Tat nach dem von Allah in Sure 33/21 so bezeichneten “schönen Vorbild“, dass Mohammed aufgrund Allahs Anordnung für jeden gläubigen Muslim abzugeben hat, denn der Schwerstverbrecher Mohammed hat sich ja höchstpersönlich – außer seiner Betätigung als Karawanenräuber, Raub- und Massenmörder (der „ungläubige“ Kritiker und Spötter selbst dann umbringen ließ, „wenn sie sich unter dem Tuch der Ka’ba verstecken“), Geiselnehmer, Sklavenhändler, Terrorist und gewerbsmäßiger Hehler (dem ein Fünftel jeder bei den Überfällen auf “Ungläubige“ gemachten Beute abzuliefern gewesen war) – als erster »Religionsschlächter« »des Islams« hervorgetan und ganze Stämme abschlachten lassen. Jeder mag für sich entscheiden, welche der zitierten Aussagen des Korans er in dem von (angeblich) Allah veranstalteten »Niveau-Limbo« als »unterste Schublade« empfindet. Vom Autor Mohammed persönlich stammt der schon zitierte schändliche Gharqad-BaumHadith, und ein Muslim hat – laut u. a. der Suren 9/63, 72/23, 4/14 bei Strafe „ewiger Höllenqual“ für den Fall des Verstoßes gegen diese Glaubenspflicht – zu glauben, was Allah im Koran und Mohammed in den über sein Leben gesammelten Hadithen zu sagen haben, andernfalls ist er ein „Kufar“. Er wird damit laut Koran selber als „Ungläubiger“ diffamiert und zu töten definiert. „Ungläubige“ totzuschlagen, „wo immer ihr sie findet“, ist deswegen eine in Allahs Augen verdienstvolle Tat, weil die „Ungläubigen“ – beispielsweise Sie und ich – im Koranvers 8/55 laut Allahs Aussage von IHM mit den „schlimmsten Tieren“ gleichgesetzt sind. Eine solche zu Mord an als „Ungläubige“ zu töten Definierten aufrufende (theo-)faschistische Ideologie wie der koran- und hadithbasierte »Islam« jedweder Richtung verstößt insbesondere gegen den in Art. 1 I GG normierten Zentralwert unserer Verfassung, die Menschenwürde (der Nicht-Muslime), und ist daher grundgesetzwidrig; auch wenn die Bundesverfassungsrichter das – vermutlich aufgrund ihres beschränkten Vorverständnisses von „Religion“, die eo ipso nicht theofaschistisch sein könne, oder aufgrund mangelnder Islamkenntnis, das sei dahingestellt – bisher nicht zu erkennen vermocht und bezüglich muslimisch gebundenener Kopftücher schon drei Fehlentscheidungen getroffen haben! Dieses Argument der Verfassungswidrigkeit der islamischen Ideologie schon allein wegen ihres Verstoßes gegen die Menschenwürde aller Nicht-Muslime kann kein Jurist und kein Muslim entkräften! So, wie die Afro-Amerikaner sich letztlich mit dem Hinweis auf die Unabhängigkeitserklärung der USA mit dem Anfangswortlaut: „Wir halten diese Wahrheiten für ausgemacht, dass alle Menschen“ – es heißt in der Urkunde nicht: „dass alle weißen Menschen“ – „dass alle Menschen gleich erschaffen wurden, dass sie von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräußerlichen Rechten begabt wurden, worunter Leben, Freiheit und das Streben nach Glück gehören“ vor dem Supreme Court der USA haben berufen können und daher auch erfolgreich berufen haben – das Argument, dem die weißen Südstaatler letztlich kein juristisches Argument hatten entgegensetzen können –, genauso berufe ich mich auf Art. 1 I „Die Würde des Menschen“ – 29 und damit auch die eines Nicht-Muslims – „ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“, und auf Art. 9 II unserer Verfassung „Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten“, die mir in ihrem Zusammenspiel versprechen und garantieren wollen, dass auch mir als Nicht-Muslim Menschenwürde zustehe und ich frei, unbelästigt und unbedrängt von faschistischem Gedankengut jedweder Richtung leben können soll(te). Das Argument der Menschenwürde- und damit der Verfassungswidrigkeit der jeden Muslim auf ihre doktrinären Vorgaben hin verpflichtenden islamischen Lehre, die in ihren Augen „Ungläubige“ als „geringer als Vieh“ zu missachtende „Affen und Schweine“ abqualifiziert, kann kein Richter unseres dem Supreme Court nachgebildeten Bundesverfassungsgerichts, kein Jurist, kein Muslim, kein »Islam-Versteher« oder »-verklärer« entkräften. Auch das Bundesverfassungsgericht mit seinen bisher schon drei nicht ausreichend bedachten, jedenfalls nicht zu Ende gedachten und von daher krassen Fehlentscheidungen in Sachen muslimisch gebundener Kopftücher als öffentlich gezeigtem Ausdruck der von Muslimen für ihre menschenwürdewidrige und damit zwangsläufig grundgesetzwidrige Ideologie zu Unrecht beanspruchten, von unserem obersten Gericht falsch verstandenen Religionsfreiheit kann das nicht entkräften. Es gibt keine beispielsweise vom OVG Hamburg in seinem Beschl. vom 29.01.20, Az. 1 Bs 6/20 fälschlich so angenommene und postulierte „vorbehaltslos geschützte Glaubensfreiheit“, die die mit einem Niqab zum Unterricht erscheinende 16-jährige Berufsschülerin für sich “in Anspruch nehmen“ könne: es besteht – wie das gleich folgende Aztekenbeispiel deutlich machen wird – selbst “Religionen“ gegenüber immer der Vorbehalt der Geltung der Menschenwürde! „Das schlimmste Übel, an dem die Welt leidet, ist nicht die Stärke der Bösen, sondern die Schwäche der Guten“ (Romain Rolland). Grundgesetzwidrige Ideologien, selbst wenn sie sich in das in 1.400 Jahren Dschihad zerschlissene Mäntelchen einer Religion hüllen und sich deshalb – unberechtigterweise – auf die in Art. 4 GG geregelte, dort zwar ohne Gesetzesvorbehalt aber gleichwohl nicht schrankenlos gewährte Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit berufen – die auch für die »Religionsfreiheit« bestehende Schranke ist die auf dem Zentralwert der Menschenwürde errichtete Werteordnung des Grundgesetzes –, dürfen unter der Geltung des Grundgesetzes nicht geduldet werden, denn selbst vorbehaltlos gewährte Grundrechte werden durch das Gesamtgefüge des Grundgesetzes, dessen oberster Wert und Gradmesser, wie schon ausgeführt, die Menschenwürde ist, begrenzt. Um es an einem als Gedankenexperiment gebildeten Extrembeispiel deutlich zu machen: Eine Menschenopfer-Religion wie die der Azteken (gut nachzulesen bei Wikipedia zu dem Stichwort “Azteken“, Unterpunkt “Opferpraktiken“), die gebot, Opfern bei lebendigem Leib deren Herz aus der Brust rauszuschneiden, damit am nächsten Tag die Sonne wieder aufgehe und so, durch ihre Götter zufriedenstellende Menschenopfer, das andernfalls unweigerlich eintretende Erfrieren allen Lebens auf der Erde verhindert werde, könnte unter der Geltung des Grundgesetzes für sich nicht einen »Freibrief« mit der Begründung reklamieren, sie sei (mit ihrem Opfer an die das Leben auf der Erde garantierenden Götter: unbezweifelbar!) eine „Religion“; da hilft sicher kein Rückgriff auf Art. 4 GG. Ein anderes Beispiel wäre der Fall “Adam”32 aus London mit dem 2001 aus der Themse gefischten Torso eines im Namen einer afrikanischen Religion geschlachteten Kindes oder der 32 SPIEGEL ONLINE vom 20.10.06: “Wissenschaft im Mordfall Adam – niedergemetzelt für ein blutiges Ritual” „Am 21. September 2001 fand ein Londoner Barmann auf dem Weg zur Arbeit die grausam verstümmelte Kinderleiche. Der 60 Zentimeter große Torso eines dunkelhäutigen Kindes trieb in der Themse, auf Höhe der Tower-Bridge, nur bekleidet mit orangeroten Shorts. […] Es wurden die aufwendigsten Mordermittlungen seit Beginn der Aufzeichnungen von Scotland Yard, und es ist aktuell einer der grausigsten 30 Kali-Glaube in Indien, der mit dem letzten, 1882 gehängten Stammesmitglied der Thugs/Thags oder Thuggee nicht ausgerottet ist, sondern offensichtlich auch heutzutage33 noch Inder zu Menschenopfern veranlasst. Wieso soll dann aber den Anhängern einer Ideologie, die in ihrer Doktrin – für den einzelnen Anhänger unaufhebbar verbindlich – gegen sowohl einige Strafgesetze, als auch gegen die verfassungsmäßige Ordnung und ebenfalls gegen den Gedanken der Völkerverständigung verstößt – alles drei in Art. 9 II unserer Verfassung aufgeführte Verbotsgründe für Vereinigungen, deren Ziel es ist, eine derartige Ideologie zu verbreiten –, ein Rückgriff auf Art. 4 GG ermöglicht sein? So etwas müsste ein Bundesverfassungsrichter erkennen – oder er ist von seiner Aufgabe überfordert und von daher fehl an seinem Platz. Die Notwendigkeit der Vereinbarkeit einer hier praktizierten Lehre mit dem Grundgesetz hat (nach richtiger Ansicht) für jede Religion und für jede Ideologie zu gelten: Sie können im Geltungsbereich des Grundgesetzes daher ausschließlich nur dann geduldet werden, wenn sie nicht verfassungswidrig sind, und das heißt auf den hier interessierenden Punkt gebracht: wenn sie in ihrer Doktrin, in dem, was sie lehren, insbesondere nicht gegen den in Art. 1 I GG geregelten Zentralwert unserer Verfassung, die Menschenwürde eines jeden Menschen schon allein aufgrund seines Menschseins, verstoßen. Das ist nach den vorstehend beispielhaft genannten Koran-Zitaten und dem „GharqadBaum“-Hadith bei »dem Islam« aber unbezweifelbar der Fall: »Der Islam« verstößt in jeder seiner Varianten aufgrund seiner immer auf dem Koran und den Hadithen beruhenden, entsprechend Allahs Verbot von Menschen nicht abänderbaren Doktrin in einer Art und Weise gegen die dem Grundgesetz immanente Schranke der Menschenwürde zumindest der „Ungläubigen“, wie es schlimmer nicht geht. Das nicht erkannt zu haben, ist ein möglicherweise verblassender, gleichwohl bleibender Schandfleck auf der Robe der an den drei Fehlentscheidungen beteiligt gewesenen Bundesverfassungsrichter! Weil sämtliche Worte im Koran nicht des Propheten, sondern einzig und allein Allahs (unerschaffene) Worte seien, die SEIN Prophet als “His Masters Voice“ nur in Botenfunktion verkündet habe, wenn der Erzengel Dschibril (= Gabriel) ihm in der jeweiligen Situation der Verkündung den Finger auf den Mund gelegt und sie so aus des Propheten vor deren Versenkung dort im Kindesalter mit Schnee reingewaschenem Herz auf die Lippen geholt habe, seien sie von Menschen nicht abänderbar. Der Wortlaut des Korans als “Allahs Wort und Willen/Wesen“ ist schreibgeschützt, mit Administratorenzugriffsrecht allein bei Allah: Nur ER kann, darf und wird den in Stein gemeißelt in seinem Notariat (Sure 13/39: “Bei IHM ist die Urschrift des Buches”, „die Mutter der Bücher“, als „sorgsam verwahrte Tafel“) dort aufbewahrten Ur-Koran bei (von IHM trotz seiner Allwissenheit dann aber zuvor zwangsläufig nicht richtig vorausgesehenem) Bedarf abändern; allen anderen außer Allah ist laut u. a. Sure 6/34 „Es gibt keinen, Mordfälle der Polizeibehörde.“ http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/wissenschaft-im-mordfall-adam-niedergemetzelt-fuer-ein-blutiges-ritual-a-443144.html https://en.wikipedia.org/wiki/Adam_(murder_victim) Die britische Polizei “geht davon aus, dass der Junge bei einem Ritualmord nach dem Vorbild afrikanischer Medizinmänner ‘geopfert’ wurde. Vermutet wird, dass ‘Adam’ Opfer eines so genannten Muti-Mordes wurde. Bei diesem in Afrika verbreiteten Ritual werden die Körperteile bei ‘Hexenzauber-Zeremonien’ zur Herstellung von angeblich besonders wirksamer Geheimmedizin genutzt.“ DIE WELT vom 30.07.03: “Ermittlungserfolg im Fall ‘Adam’“ https://www.welt.de/print-welt/article249679/Ermittlungserfolge-im-Fall-Adam.html 33 SPIEGEL ONLINE vom 25.11.10: “Menschenopfer in Indien – Ehepaar gesteht Ritualmord an Kindern“ “Neu-Delhi – Im Osten Indiens, im Bundesstaat Chhattisgarh, sind zwei Kinder offenbar als Menschenopfer getötet worden. Sicherheitskräfte hätten die Leichen eines zweijährigen Jungen und eines sechsjährigen Mädchens in einem Gehöft entdeckt, sagte ein Polizeisprecher. […] Der Hausbesitzer soll ein Wunderheiler sein, der laut Polizei mit Hilfe seiner Komplizen die Kinder im Namen okkulter Mächte getötet haben will. ‘Während der Vernehmung hat das Ehepaar zugegeben, die Kinder ermordet zu haben, um Kali gnädig zu stimmen und um selbst magische Kräfte und Reichtum zu erlangen‘, sagte der Sprecher.“ https://www.spiegel.de/panorama/justiz/menschenopfer-in-indien-ehepaar-gesteht-ritualmord-an-kindern-a-731184.html 31 der die Worte Allahs zu ändern vermag“ das Administratorenrecht dazu entzogen. (Da muss Allah dann persönlich zu Knüpfel und Eisen greifen und den “unerschaffenen“ Koran abändernd neu erschaffen.) Mit seiner Lehre ist der Koran – ungeachtet der Tatsache, dass die meisten Muslime nicht voll nach seinen dort aufgeführten Geboten, sondern friedlich leben und nicht jeden „Ungläubigen“ sofort umbringen, der ihnen gerade vors Messer läuft, obwohl ihnen das Abstechen „Ungläubiger“ zuwider ist (was laut Sure 2/216 aber nicht ihren mangelnden DschihadistenGeist entschuldigen kann, zumal ja nicht sie es sind, die Nicht-Muslime umbringen, sondern der »Milgram-Gott« Allah, denn Sure 8/17 stellt unbezweifelbar klar und erteilt mit ihrem Wortlaut den Dispens zum »muslimisch-schuldlosen Morden«: „Und nicht ihr habt sie erschlagen, sondern Allah erschlug sie. Und nicht du hast geschossen, sondern Allah gab den Schuss ab“ – mit seiner Lehre ist der Koran zumindest in seiner Zielrichtung auf die Nicht-Muslime schlimmer als der Hexenhammer unseligen Angedenkens, der nur ca. 300 Jahre und nur in einem geographisch vergleichsweise kleinen Raum wirkmächtig geworden war. Und der Koran und die von Muslimen ebenfalls für heilig gehaltenen Hadithe mit der dort jedem Muslim bis zum Tag des Jüngsten Gerichts auferlegten Glaubenspflicht zum »immerwährenden Judenmord« sind auch wesentlich schlimmer als Hitlers „Mein Kampf“, denn da stand so etwas wie der Gharqad-Baum-Hadith nicht drin, weswegen z.B. deutsche Juden, die im Ersten Weltkrieg wegen besonderer Tapferkeit mit dem EK-I ausgezeichnet worden waren, als sicher davon ausgingen, dass ihnen im aufkommenden Nationalsozialismus nichts werde passieren können und (so konkludent eine einem Kriegshelden angemessene Behandlung einfordernd) mit dem angelegten EK-I auf den ihnen befohlenen Sammelplätzen erschienen – von wo sie dann ohne Vorwarnung zum Vergasen abtransportiert worden waren. Hätte so etwas wie der Mord an den Juden bis zu deren völligen Vernichtung in der von Hitler 1924 während seiner Festungshaft verfassten Propagandaschrift “Mein Kampf“ gestanden, was aber als Mordauftrag im Koran und in den Hadithen steht, hätte Hitler bestimmt nicht 1936 “die Jugend der Welt“ in Berlin zur Olympiade begrüßen können! Weil eine Ideologie, die sich, in welcher Form auch immer – gleichgültig ob in der Form des Programms einer politischen Partei oder, wie im Fall »des Islams«, als “Religion“ bemäntelt –, gegen insbesondere den Zentralwert der bundesrepublikanischen Verfassung, die in Art. 1 I GG normierte Menschenwürde, wendet und (u. a.) zu (Völker-)Mord aufruft, verfassungswidrig ist, ergeben sich aus der vorstehend festgestellten Grundgesetzwidrigkeit zwingend u. a. folgende juristische Konsequenzen: 1.) Eine so (theo-)faschistische Ideologie, in deren von ihren Anhängern als „heilig“ erachteten und darum glaubenszentralen Schriften – im »Islam« der Koran plus die Hadithe über Mohammeds Ansichten – ihre Gläubigen zu Mord an als „Ungläubige“ zu töten Definierten aufgerufen wird, eine (theo-)faschistische Ideologie, die gegenüber konträr Denkenden gegen sämtliche Erfordernisse und Gebote der Humanität mit der in vielen Kulturen verbreiteten weil auch dort anerkannten Goldenen Regel „Behandle andere so, wie du von ihnen behandelt werden willst“ (negativ ausgedrückt: „Was du nicht willst, was man dir tu’, das füg’ auch keinem anderen zu“) als deren Basis verstößt, eine Ideologie, die des Weiteren gegen die Allgemeinen Menschenrechte der UNO und gegen unsere Verfassung (insbesondere gegen deren Art. 1 I 1 Menschenwürde, 2 II Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, 3 II Gleichberechtigung, 9 II Freibleiben von Faschismus, 20 II „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, 79 III Ewigkeitsgarantie von Art. 1) verstößt, kann in unserer all diesen Werten verpflichteten „wehrhaften Demokratie“ nicht geduldet werden. 32 Die Lehre »des Islams« gehört daher im Bereich des Grundgesetzes verboten. Die zur Pflege und Verbreitung »des Islams« gegründeten Vereinigungen sind seit dem 24.05.1949 wegen Verstoßes gegen Bestimmungen des Strafgesetzbuches, gegen die Verfassung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung – nicht erst zu verbieten, sondern – „verboten“! 2.) Weil es gemäß Art. 1 I 2 GG die „Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ ist, die in Art. 1 I 1 GG für „unantastbar“ erklärte Würde des Menschen „zu achten und zu schützen“, muss die die Menschenwürde der Nicht-Muslime verachtende und daher verfassungswidrige, in Sure 6/34 „Es gibt keinen, der die Worte Allahs zu ändern vermag“ ausdrücklich als für Menschen nicht abänderbar erklärte Ideologie »des Islams« verboten werden. 3.) Davor kann »der Islam« auch nicht durch die mit Art. 4 Grundgesetz ohne ausdrücklichen Gesetzesvorbehalt gewährte Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit bewahrt werden, weil die als von Allah kommend geglaubte und von Allah als von Menschen unabänderbar erklärte muslimische Lehre gegen die durch Art. 1 I GG unserer Werteordnung errichtete immanente Schranke der für „unantastbar“ erklärten „Würde des Menschen“ verstößt, was sie zwangsläufig grundgesetzwidrig macht: Art. 4 GG kann nicht Art. 1 I GG aushebeln, aber Art. 1 I GG ist das Maß aller anderen Grundrechtsartikel und kann sämtliche anderen Grundrechte beschneiden. 4.) Wie es in unserer „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ keine staatliche Ausbildung für einen »bekenntnisgebundenen Politikunterricht in Nazi-Ideologie« geben kann, so darf es ebenfalls keine Ausbildung zum Religionslehrer für einen seinem Gehalt nach ebenso faschistischen, mit seiner jedem Islamunterricht zugrunde liegenden Doktrin ebenfalls die Vernichtung sämtlicher Juden propagierenden „bekenntnisgebundenen Islamunterricht“ geben! Eine solche sowohl gegen insbesondere die Menschenwürde verstoßende und damit verfassungswidrige als auch den Gedanken der Völkerverständigung nicht hinnehmbar verneinende Lehre darf im Bereich des Grundgesetzes nicht zur Ausbildung von künftigen Islamlehrern an Universitäten gelehrt werden, da die in Art. 5 III 1 GG garantierte Wissenschaftsfreiheit gemäß Art. 5 III 2 GG nicht von der Treue zur Verfassung entbindet. Aus diesem Grund darf es auch keine muslimische Akademie geben, die es sich zum Ziel gesetzt hat, zwangsläufig mit dem »Allah-Recht« der Scharia verbundene „islamische Überzeugungen und Werte zu lehren“34 und sie so in der Bundesrepublik Deutschland zu verbreiten. 5.) Eine solche menschenwürdewidrige und daher menschenrechtsfeindliche Lehre darf wegen ihrer Verfassungswidrigkeit weder von Imamen noch von an deutschen Universitäten ausgebildeten Religionslehrern im Geltungsbereich des Grundgesetzes als „bekenntnisorientierter islamischer Religionsunterricht“ unterrichtet werden, weil erstens niemand in faschistischer Ideologie unterrichtet werden darf und zweitens schon allein durch die Erteilung solcher theofaschistischen Inhalte eine von der islamischen Doktrin her gar nicht gegebene Grundrechtskonformität der islamischen Lehre suggeriert wird. 6.) Für eine solche Lehre darf es keine staatlicherseits anerkannten Feiertage und insbesondere keine staatlichen Zuschüsse geben. 7.) Das von muslimischen Verbandsvertretern als »Sandmännchen qua Amt« zur Durchsetzung ihrer Forderungen ständig bemühte Gleichbehandlungsgebot des Art. 3, das gebietet, „Gleiches gleich und Ungleiches seiner Eigenart entsprechend ungleich“ zu behandeln, kann von »den Muslimen« nicht für ihre Belange angeführt, sondern muss juristisch korrekt gegen »den Islam« angewendet werden: Da keine in der BRD vertretene 34 http://www.muslimische-akademie.de/ 33 »wahre Religion« zu Mord an von ihr als „Ungläubige“ diffamierten Andersgläubigen aufruft, kann der davon wesensverschiedene »Islam« nicht wie die in der BRD anerkannten (Groß-)Religionen behandelt werden. 8.) Eine Konferenz zur Stärkung der Position und Belange »des Islams« („Islamkonferenz“, von Bassam Tibi, der Mitglied der Ersten Islamkonferenz gewesen war, aufgrund seiner dort gemachten Erfahrungen sowieso als „first-class ticket to nowhere“ und „Veranstaltung der Unehrlichkeit“35 eingestuft), und das auch noch mit staatlicher Beteiligung, ist wegen der Verfassungsfeindlichkeit dieser Ideologie unzulässig. 9.) Das Tragen von »islamischen Uniformstücken« (insbesondere muslimisch gebundenen Kopftüchern, Takke, Sunna-Hosen und Jalabiya/Galabija/Dschallabiya/Thawb/QamiHemden), sowie die Verwendung von auf »den Islam« hinweisenden Gruß-, Erkennungs- und Identifikationszeichen (insbesondere Misbaha-Gebetsketten, Gebetsteppiche und Medina-Schals) und Symbolen sind in der Öffentlichkeit verboten. 10.) Betäubungsloses tierquälerisches religiöses Schlachten („Schächten“) ist muslimischen Metzgern zu untersagen, da es sich – erstens nicht um den Ritus einer in der Bundesrepublik anerkannten Religionsgemeinschaft handelt und – zweitens die Al-Azhar-Universität in Kairo 1982 in einem für die angefragt habende Deutsche Botschaft erstellten religiösen Rechtsgutachten (Fatwa) erklärt hatte, dass im Islam der Verzicht auf eine Betäubung des Tieres vor der Schlachtung nicht zwingend vorgeschrieben sei: Eine Betäubung sei nach der Scharia durchaus zulässig, sofern das Ausbluten des Tieres sichergestellt sei. Das hört sich alles „islamophob« an. „Islamophobie“ wird von interessierter muslimischer Seite JEDEM (insbesondere nicht-muslimischen) Islamkritiker jedenfalls so unterstellt, ist aber, ernsthaft betrieben, reine Wissenschaft! Wer als Muslim oder als »Islam-(Miss-)Versteher«/»Islam-Verklärer« Kritik an der von Unwissenden oder Nicht-Nachdenkenden als seine „Religion“ benutzten theofaschistischen Ideologie »des Islams« mit dem Vorwurf der „Islamophobie“ abzubügeln sucht, offenbart nur, dass er – erstens keine ausreichende Ahnung von der Ideologie des »Islams« und dem (nach ausschließlich von Muslimen erstellten Berichten) schwerstverbrecherischen Lebenswandel von dessen Propheten hat, den er sich auf Allahs Befehl hin sogar noch als (un-)“schönes Vorbild“ zu nehmen und ihm nachzueifern habe, und dass er – zweitens wohlbegründeten und unwiderlegbaren Argumenten gegenüber – Missachtung der Menschenwürde der von seinem Allah als „geringer als Vieh“ eingestuften NichtMuslime und der verweigerten rechtlichen Gleichstellung der Frauen mit den Männern – nicht offen, daher insgesamt als nicht kritikfähig anzusehen ist. Ich bin mir sicher, dass auch ich von Muslimen und »Islam-(Miss-)Verstehern«/»Islam-Verklärern« in diese Kategorie der „Islamophoben“ eingeordnet werde, bekenne mich dazu, bin sogar stolz darauf; ich wäre gekränkt, wenn es nicht so wäre, weil man meine vorgebrachten, wohlbegründeten und nicht widerlegbaren Argumente als für nicht auseinandersetzungswürdig erachten würde. Und das alles, obwohl mit dieser Arbeit ausschließlich die vollständige Geltung, die Wiederherstellung der vollständigen Geltung des Grundgesetzes als Ziel angemahnt wird und ich mich als um unsere Demokratie besorgter Staatsbürger gegen eine aus welchen Gründen auch immer 35 NZZ vom 05.04.18: „INTERVIEW – Bassam Tibi: «Der deutsche Staat kapituliert vor dem Islam»“ https://www.nzz.ch/feuilleton/die-islam-konferenz-ist-deutsche-unterwerfung-ld.1371525 34 verkannte und darum für zwar fremd, aber fälschlicherweise relativ harmlos erachtete theofaschistische Ideologie, die »des Islams«, wehre, weil ich in diesem Land, meinem Vaterland, nie wieder irgendwelchen Faschismus, dessen Auswirkungen ich noch miterlebt habe, hochkommen und sich ausbreiten sehen möchte: weder »von rechts«, noch »von links«; und genauso wenig »von oben«. Um einem möglichen Irrtum vorzubeugen: Meine wissenschaftliche Beschäftigung mit der Doktrin »des Islams« ist nicht durch die Deutschland in Wallung gebracht habende Äußerung des Ex-Bundespräsidenten Christian Wulff – „Ich war eine Zumutung“ – angeregt worden, sondern viel früher: durch ein kleines, auf den ersten Blick recht banal erscheinendes privates Ereignis, das ich als mein persönliches Damaskus-Erlebnis in Sachen »Islam« ansehe: Eine aus einer bis dahin völlig unauffälligen, nie als “extremistisch“ ins Radar der deutschen Nachbarschaft und wohl auch nicht des Hamburger Landesamtes für den Verfassungsschutz geratenen türkischen oder inzwischen möglicherweise eingedeutschten, nur noch türkeistämmigen Familie kommende ca. 11-jährige muslimische Gymnasiastin der dritten oder vierten Einwanderergeneration aus Hamburg-Wilhelmsburg hatte ihrer ebenfalls ca. 11-jährigen türkischen oder auch nur noch türkeistämmigen muslimischen Klassenkameradin und besten Freundin in deren bei den Schülerinnen dieses Alters beliebtes „Freundschaftsbuch“, dem Nachfolger des unter den inzwischen Ältergewordenen früher üblich gewesenen Poesie-Albums, unter der dort vorgegebenen Rubrik „Was ich dir wünsche“ den unter Muslimen gar nicht so seltenen Herzenswunsch reingeschrieben: „Tod allen Christen.“ Mich elektrisierte als ausgebildeten Politiklehrer nicht die Äußerung an sich und der herzinnige, muslimisch verständnisvolle Meinungsaustausch der beiden 11-jährigen muslimischen Mädchen, die ich nicht in erster Linie für die Äußerung verantwortlich mache, sondern mich elektrisierte das hinter der in diesem Fall verschriftlichen, zuvor aber schon von muslimischen Hasspredigern durch Pressemitteilungen bekannten Äußerung grell aufleuchtende gesellschaftliche Problem: Diese Einstellung haben die beiden 11-jährigen Gören ja nicht aus sich heraus entwickelt: die sind ihnen von ihren sozialen Bezugspersonen in einem langen Lernprozess peu à peu eingetrichtert worden, sodass sie dann letztlich handlungsrelevant wurden. Ein afrikanisches Sprichwort lautet: „Die Gesinnung der Eltern kommt aus dem Mund ihrer Kinder.“ Die sozialen Bezugspersonen dieser Schülerinnen – Eltern, Verwandte oder der Familie sehr nahestehende Freunde – sind nie missliebig aufgefallene »muslimische U-Boote«, die zwar zu Hunderttausenden vorhanden sind, die wir jedoch nur deswegen nicht wahrnehmen, weil sie sich unerkannt unter der Oberfläche der deutschen Gesellschaft bewegen. Dieser zunächst einmal »nur« gedankliche mörderische Ansatz der von durch ihre Eltern und andere soziale Bezugspersonen verhetzten muslimischen Kinder und Jugendlichen: „Tod allen Christen!“, der dann letztlich beispielsweise eine 14-Jährige aufgrund ihrer von ihr als sie verpflichtend empfundenen muslimischen Identität dazu trieb, einem Bahnpolizisten ein Messer in den Hals zu rammen, oder einen 12-Jährigen aus Ludwigshafen dazu, einen Anschlag auf einem Weihnachtsmarkt verüben zu wollen, scheint sich von Nord bis Süd durch die gesamte Bundesrepublik zu erstrecken! Seitdem ich (schon nach meiner Pensionierung) von der Begebenheit erfahren hatte, hatte ich als Historiker und (ehemaliger) Politiklehrer, den – mit Blick auf die NS-Vergangenheit Deutschlands und die kommunistische DDR – seit Beginn seiner Ausbildung das Problem umtrieb: „Was macht Ideologie aus den Menschen?“, das Gefühl, »etwas ist erneut faul im Staate 35 Deutschland«, und ich müsste mich – nach den auch teilweise noch persönlichen Erfahrungen mit dem Faschismus »von rechts« und dem »von links« – intensiver um die Problematik des theofaschistischen Islams in unserer „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ („fdGO“), eines Faschismus »von oben«, kümmern. Seitdem ich also an diesem Projekt arbeitete, stieß ich im Verlauf meiner umfangreichen Recherchen irgendwann auf die die gesamte Problematik genial einfach und daher sehr eingängig in zwei Sätzen zusammenfassende Sentenz von Zafer Senocak: „Der militante Islamismus“, den es von der Doktrin des Islams her jedoch gar nicht als vom »Islam« abspaltbar gibt, der schlicht und einfach der – wie von Mohammed auftragsgemäß unter der Parole „Islam oder Tod!“ exekutiert – von Allah so vorgegeben militant ausgeübter Islam ist, „der Dschihadismus, kommt direkt aus dem Herzen des Islam, er kommt direkt aus dem Koran. Er richtet sich gegen alle, die nicht nach den Regeln des Koran leben und handeln.“ Darum darf »der Islam« nie, nie, nie zu Deutschland, zu einem Deutschland unter der Geltung des Grundgesetzes, gehören. Das ist – auch wenn Bundespräsidenten, eine Kanzlerin, Minister, Bundesverfassungsrichter, Kirchenvertreter, Journalisten und alle anderen »Islam-(Miss-)Versteher« das nicht zu begreifen scheinen – durch Art. 1 I, 9 II und 79 III unseres nach den Erfahrungen mit der NS-Diktatur bewusst antifaschistisch verfassten Grundgesetzes ausdrücklich so geregelt. Hamburg, Februar 2020 Hans-Uwe Scharnweber / Heckenstieg 1 / 21077 Hamburg / Tel: 0049-(040)-760 45 61 E-Mail: Hans-Uwe.Scharnweber@gmx.de Anti-Islam-Website: https://www.grundgesetz-contra-islam.de/