„Der Eisbär gehört zu Deutschland“

Wer das glaubt, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten; und dass – wie uns die Staatsspitze und Politiker als „alternatives Faktum“ glauben machen wollen – »der Islam« zu Deutschland gehöre; dämliche Begründung für diesen Quatsch: „weil in Deutschland Muslime leben“.

Aber in jedem größeren Zoo in Deutschland leben Eisbären. Wenn die Logik der »Islam-(Miss-)Versteher« auf dieses Faktum angewandt wird, dann müsste ebenso gelten: „Der Eisbär gehört zu Deutschland“, denn in Deutschland leben in jedem größeren Zoo Eisbären!

Das sieht man bei dem Hype um jedes Eisbärenjunges wie beispielsweise „Knut“.

Auf jeden Fall ist weder “Knut“ noch mein Kuschel-Eisbär „Paulchen“ verfassungswidrig.

Aber jedweder »Islam« ist wegen der in seinen ihm heiligen Büchern Koran (Allahs vor Beginn aller Zeit und der Schaffung des Universums schon existenten, in Stein gehauen im Paradies aufbewahrten „Wortes und Wesens“) und Hadithe (Berichte über das angebliche Leben ihres von ihnen dafür gehaltenen Propheten) vertretenen, nach ihrer koranischen Doktrinvorgabe ausschließlich von Allah abänderbaren Lehre – die er aber nicht mehr abändern wird, weil es nach Mohammed, dem „Siegel der Propheten“, keinen weiteren Propheten mehr geben werde, um den Gläubigen Allahs erneuten Sinneswandel mitzuteilen – juristisch unheilbar verfassungswidrig!

Lassen Sie sich nicht weiterhin von »Politik« und »Justiz« verarschen,
die es nicht besser wissen wollen

Hinkucken, selber DENKEN! 

Und nicht »den Politikern« alles glauben.

Der ehemalige Bundespräsident Wulff und Bundeskanzlerin Merkel erzählen Ihnen:
„Der Islam gehört zu Deutschland.“

Das Bundesverfassungsgericht entschied drei(!)mal: Musliminnen dürfen im öffentlichen Dienst aus Gründen der „Religionsfreiheit“ eine muslimische Kopfbedeckung tragen.

Alles falsch: Wir – Sie und ich – werden von »Politik« und »Justiz« seit Jahrzehnten verarscht!

Bezüglich »des Islams« erleiden wir seit Jahrzehnten einen
permanenten Verfassungsbruch!

»Religionsfreiheit« (Art. 4 GG) kann es nur im Rahmen des Grundgesetzes und somit insbesondere nur unter Achtung der Menschenwürde aller Menschen – auch der der Nicht-Muslime – geben!

Daher darf kein Nachfahre der Azteken Ihnen unter Berufung auf die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit und seine individuelle Auffassung von „Religion“ das Herz rausschneiden, um es den Göttern zu op­fern, kein »Islam« darf den Nicht-Muslimen ihre Menschenwürde und ihr Recht auf Leben absprechen.

Artikel 1, Absatz 1, Satz 1 Grundgesetz (Art. 1 I 1 GG):
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Aufgabe aller staatlichen Gewalt.“

Der Staat schützt aber nicht meine und Ihre MENSCHENWÜRDE, indem er die islamische Ideolo­gie u.a. durch die Ausbildung islamischer Theologen und „bekenntnisgebundenen islamischen Reli­gionsun­ter­richt“ fördert: eine Ideologie, die uns Nicht-Muslimen unsere MENSCHENWÜRDE und unser RECHT AUF LEBEN und den Frauen die GLEICHBERECHTIGUNG abspricht!

Art. 2 II 1 GG:
„Jeder hat das Recht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit.“

Sie und ich, wir gehören als „Ungläubige unter dem Volk der Schrift und der Götzendiener“ – ent­ge­gen der Lehre des Korans – nicht zu den „schlechtesten Geschöpfen“ (Sure 98/6). Wir Nicht-Muslime sind keine “geringer als Vieh” (Sure 8/55) zu miss­ach­tenden “Affen und Schweine” (Sure 5/60), die ergriffen und rück­sichts­los hin­gerichtet wer­den müssen“ (Sure 33/61; 4/89, 2/216 …), wie Allah es jedem Muslim befiehlt, „selbst wenn euch das zuwider ist“ (Sure 2/216)!

Muslime müssen von der islamischen Lehre her die Ungläubigen töten, weil sowohl Allah im Koran als auch der Prophet der Muslime das in seinen Aussprüchen („Hadithen“) fordern und ihr Prophet ihnen das als „schönes Vorbild“ (Sure 33/21) als erster muslimischer »Religionsschlächter« (der Banu Quraiza) vorgelebt hat. Dieser Glaubensverpflichtung zu Mord muss ein Muslim gehorchen, denn andern­falls gilt Sure 9/63: „Wissen sie denn nicht, das für den, der Allah und sei­nem Gesandten zuwider­handelt, das Feuer der Hölle bestimmt ist? Darin wird er auf ewig bleiben.“

MORD wird zur RELIGIÖ­SEN VER­PFLICHTUNG(!) eines jeden Muslim erklärt:
So macht beispielweise der/das Gharqad-Baum-Hadith den „wahren Gläubigen“, die dem Vorbild des Propheten nacheifern, bis zum Beginn des Tages des Jüngsten Gerichts  insbesondere den Judenmord zu einer im Weigerungsfall mit ewigen Höllen­qualen bestrafbaren Glaubenspflicht:
„Die Zeit/der Tag (des Jüngsten Gerichts) wird nicht anbrechen, bevor nicht die Muslime die Juden bekämpfen und sie töten; bevor sich nicht die Juden hinter Felsen und Bäumen verstecken, welche ausrufen: Oh Muslim! Da ist ein Jude, der sich hinter mir versteckt; komm’ und töte ihn! Nur der Gharqad-Baum sagt das nicht, denn er ist der Baum der Juden“,

[http://www.bpb.de/politik/extremismus/islamismus/36358/antisemitismus-in-der-charta-der-hamas?p=all ]

Doch das Recht der Nicht-Muslime auf Leben ist kein muslimischer Gnadenakt, 
sondern auch Ihr Grundrecht!
Die zu Mord an Nicht-Muslimen aufrufenden Suren sind nur möglich, weil »der Islam« von seiner Lehre her als „Allahs Wort und Wesen“ (Koran) allen Nicht-Muslimen sowohl deren Menschen­würde abspricht – Verstoß gegen Art 1 I GG – als auch deren Recht auf Leben: Verstoß gegen Art. 2 II 1 GG. Das ist religiös gegründeter Faschismus („Theofaschismus“)!

Art. 3 II 1 GG:
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“

Das gilt nach dem Grundgesetz; nicht aber nach der Lehre »des Islams«.
Frauen sind nach der nur von Allah, nicht aber von Menschen abänderbaren Lehre (Sure 6/34 und 115) nur halb soviel wert wie Männer, die prinzipiell „eine Stufe über ihnen stehen“ (Sure 2/282). Ihr Zeugnis taugt nur halb soviel wie das eines Mannes, weil sie dümmer sind als Männer, weniger glauben und menstruieren (Hadithe von Sahih Bukhari 1:6:301, 2:24:541, 3:48:826, …).
Sie erben nur die Hälfte (Sure 4/11). Bei Ungehorsam dürfen sie geschlagen werden (Sure 4/34).

Für Vereinigungen, die diese theofaschistische Pseudo-Religion fördern, gilt

Art. 9 II GG:
„Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung rich­ten, sind verboten.“

»Der Islam« ist wegen Verstoßes gegen Art. 1 I, 2 II 1 und 3 II 1 GG 
keine „Religion“ im Sinne des Art. 4 GG!

!! Seine Vereinigungen, die gegen die §§ 126 StGB Störung des öffentlichen Friedens durch Straftaten, 130 StGB Volksverhetzung und 166 StGB Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen sowie gegen die Verfassung verstoßen und sich außerdem noch gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind – wie alle anderen Vereinigungen auf der Basis einer faschistischen Ideologie – laut Art. 9 II GG seit dem 24. Mai 1949 – seit fast 70(!) Jahren – von vornherein „verboten“ (und nicht erst in langwierigen Verfahren zu „verbieten“), um in Deutschland ein für alle Mal ein erneutes Aufleben von Faschismus zu verhindern!!!

Art. 9 II GG sieht keine Freistellungsklausel für religiös begründeten Faschismus vor, denn Faschismus – gleichgültig ob säkularer oder religiöser – ist und bleibt immer Faschismus.

Für Art. 9 II GG spielt es daher keine Rolle, ob ein Faschismus erneut von »rechts« (Nazis), von »links« (DDR) oder dieses Mal von »oben« («Islam«) angestrebt wird, denn es ist immer Faschismus pur, wenn eine Ideologie die Lehre vertritt oder praktiziert, Andersdenkende seien „rücksichtslos hinzurichten“, „wo immer sie gefunden werden“, „selbst wenn euch das (persönlich) zuwider ist“.

Islamische Vereinigungen sind deshalb seit dem 24.05.1949 (Inkrafttreten des Grundgesetzes) verboten!
Aber »Politik« und »Justiz« unternehmen seit Jahrzehnten nichts gegen den 
permanenten Verfassungsverstoß.

!!!Die Türkei gehört nicht zu Europa!!!

(Auch wenn die Türkei bis spätestens zum 100-jährigen Bestehen der Republik 2023 der EU beigetreten sein will.)
Ein Blick in den Atlas:
Die Ostgrenze Europas ist nicht die Westgrenze des Iran und die Nordgrenze Syriens.

Nutzen Sie die Möglichkeit des „Stimmen-splittings“, des Aufteilens („Splittens“) von Erst– und Zweitstimme auf unterschiedliche Zeilen auf dem Stimmzettel: Sie brauchen nicht in ein und derselben Zeile Ihre beiden Kreuze zu machen, können unterschiedliche Zeilen wählen, um Ihren politischen Willen bestmöglich zum Ausdruck bringen zu können.

Nutzen Sie Ihre „ERST-Stimme“

[die linke schwarzgefärbte Spalte des Wahlzettels; die Stimme, mit der der jeweilige Wahlkreisabgeordnete direkt gewählt wird]

zu einer (verdeckten) VOLKSABSTIMMUNG. Geben Sie MIR Ihre Erst-Stimme für die Forderungen:

Grundgesetz contra »Islam«!
Kein Beitritt der asiatischen(!) Türkei zur Europäischen(!) Union!

Ihre für die prozentuale Zusammensetzung des Parlaments allein entscheidende und daher wichtigere „ZWEIT-Stimme“

[rechte blaugefärbte Spalte des Wahlzettels für die „Wahl einer Landesliste (Partei)“]

nutzen Sie – wie bisher schon – für die Partei Ihrer Wahl.

Der von Ihnen »an sich gewollte« Wahlkreiskandidat der Partei Ihrer Wahl, den Sie gewählt hätten, wenn Sie Ihre Stimme nicht mir geben würden, hat durch das Stimmensplitting so gut wie nie einen Nachteil, weil – fast immer, von ganz seltenen Ausnahmen einmal abgesehen wie der ehemalige Abgeordnete der Grünen Ströbele eine darstellte – sämtliche als Wahlkreiskandidaten antretenden Bewerber durch einen vorderen „sicheren Listenplatz“ auf der Landesliste ihrer Partei abgesichert sind.

Es kann also »nichts passieren«, wenn Sie mit Ihrer

Erst-Stimme für „Hans-Uwe Scharnweber / Rechtsanwalt“ 

ein politisches Zeichen dafür setzen, dass auch Sie der Ansicht sind, dass unser Grundgesetz nach jahrzehntelangem Verfassungsbruch durch »Politik« und »Justiz«, wenn es um »den Islam« geht, wieder vollumfänglich zur Geltung gebracht werden müsse:

Art. 1 I GG:

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Setzen Sie mit Ihrer Stimme für mich ein Zeichen dafür,

> dass „alle staatliche Gewalt“ die ihr vom Grundgesetz zugewiesene Verpflichtung ernstnimmt und erfüllt!

Art. 9 II GG: 

„Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung rich­ten, sind verboten.“

Setzen Sie mit Ihrer Stimme für mich ein Zeichen dafür,

> dass es keine Vereinigungen geben darf, die – auch wenn es die einzelnen Anhänger weit überwiegend nicht so praktizieren, wie es ihnen ihre Lehre aber vorschreibt und für den Verweigerungsfall mit „ewiger Höllenqual“ pönalisiert – zumindest in ihrer Lehre propagierendass Andersdenkende „rücksichtslos hingerichtet“ werden müssen und den gehorsamen Anhängern – im Falle des hier problematisierten »Islams«: „den wahren Gläubigen“ – dafür in der obersten Stufe des hundertstufigen Paradieses ewige himmlische Belohnung mit mindestens 72 stets willigen Jungfrauen (ohne Anrechnung der Ehefrau/en und Sklavinnen) zuteil werde. 

Für den Verweigerungsfall werden die Anhänger eines jeden »Islam« durch (angeblich Allahs) Androhung „ewiger Höllenqual“ in den entsprechenden Suren – u.a. durch die Suren 9/63, 72/23, 4/14 – ihres ihnen heiligsten Buches unter Handlungsdruck zu Mord gesetzt.

Dieser von jedem Muslim durch insbesondere das schändliche Gharqad-Baum-Hadith laut seinem völlig eindeutigen Wortlaut geforderte Mord an insbesondere sämtlichen Juden ist sogar Voraussetzung dafür, dass der Tag des Jüngsten Gerichts überhaupt anbrechen könne und die wahren Gläubigen in das Paradies gelangen können:

„Die Zeit/der Tag (des Jüngsten Gerichts) wird nicht anbrechen, bevor nicht die Muslime die Juden bekämpfen und sie töten; bevor sich nicht die Juden hinter Felsen und Bäumen verstecken, welche ausrufen: Oh Muslim! Da ist ein Jude, der sich hinter mir versteckt; komm und töte ihn! Nur der Gharqad-Baum, der macht das nicht, denn das ist der Baum der Juden“,

[http://www.bpb.de/politik/extremismus/islamismus/36358/antisemitismus-in-der-charta-der-hamas?p=all ]

Zafer Senocak:

„Auch wenn es die meisten Muslime nicht wahrhaben wollen, der Terror kommt aus dem Herzen des Islams, er kommt direkt aus dem Koran. Er richtet sich gegen alle, die nicht nach den Regeln des Koran leben und handeln.“ 

Hamed Abdel-Samad

„Wir haben eine Gewaltseuche im Herzen des Islam.“

V.i.S.d.P.:  Hans-Uwe Scharnweber / Heckenstieg 1 / 21077 Hamburg
E-Mail: husch21077@gmx.de /  Website: www.grundgesetz-contra-islam.de

Hans-Uwe Scharnweber
(Rechtsanwalt)
Heckenstieg 1
21077 Hamburg+49 – (0)40 – 7 60 45 61
Website: www.Hans-Uwe-Scharnweber.de