Geistiger Dünnschiss von Juristen

Politiker, gutmenschliche oder politische Naivlinge, dialogbesessene Christen bis rauf zu Papst Franziskus, säkulare und kirchliche »Islam-(Miss-)Versteher«, sonstige »Gutmenschen«, von Ralph Giordano anlässlich seines Kampfes gegen die Kölner Zentralmoschee wortgewaltig als solche beklagte „Multi-Kulti-Illusionisten“, „Pauschalumarmer, xenophil Einäugige, Sozialromantiker, Gutmenschen vom Dienst und Beschwichtigungsapostel“ haben, wenn sie über die Problematik »des Islams« in unserer durch das Grundgesetz vorgegebenen „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ („fdGO“) schwadronieren, von dem Thema, seinen Grundlagen und den damit verbundenen Implikationen meistens keine hinreichende Ahnung, geschweige denn Kenntnis: Weder vom Grundgesetz noch von der im Koran und den Hadithen niedergelegten Doktrin »des Islams« jedweder Provenienz – ich sage also nichts über den einzelnen Muslim, den ich ja gar nicht kenne, sondern ausschließlich etwas über die religiös-faschistische („theofaschistische“) Ideologie, zu der ein Muslim sich bekennt, wie sie uns aus dem Koran und den Hadithen entgegentritt und wie sie jeder Muslim billigen muss, weil es ohne Koran („Allahs Wort und Wesen“) und die Hadithe (»Berichte«/Münchhausiaden über Mohammeds angebliches, von Allah als für jeden Muslim als solches dazu bestimmtes „schönes Vorbild“ ausgegebenes Leben, was sein Prophet gesagt, getan oder in konkreten Situationen nicht getan hat) keinen wie sonst auch immer unterschiedlich ausgestalteten »Islam« gibt.

Üblicherweise hat er von beiden Komplexen – Grundgesetz und »Islam« – keine Kenntnis, zumindest keine hinreichende. Aber kenntnislos lässt es sich bekanntermaßen ja am behändesten schwadronieren.Beispielhaft für schwadronierende Zeitgenossen zitiere ich, was mir ein Nachbar, als ich bei ihm wegen einer Unterschrift in meiner zur Aufrüttelung gedachten Wahlkampagne nachgefragt hatte, an den Kopf geworfen hat, nachdem er mir wegen der Ungeheuerlichkeit meines Ansinnens zunächst die Tür vor der Nase zugeworfen, auf meine durch das Türglas gestellte Nachfrage hin („Sagen Sie doch ‘mal nur ein Argument!“) die Tür dann aber doch noch einmal geöffnet hatte: „Der Islam ist gut, nur die Menschen sind schlecht.“

Nicht ausreichendes Sachwissen kann man Ahnungs- und Kenntnislosen aber grundsätzlich nicht vorwerfen: da gibt es zuviel, was man einfach nicht wissen kann, wenn man sich mit der jeweils anstehenden Thematik und Problematik nicht oder nicht intensiv genug befasst hat, gar nicht hat befassen können.

Das gilt „cum grano salis“ (»mit Abstrichen, aber zumindest einem Körnchen Wahrheit«) halt auch für »den Islam« – außer es handelt sich um die Religionsbeauftragten einer Partei oder ihrer jeweiligen Parlamentsfraktion, oder um Theologen, Journalisten oder durch ihre Tätigkeit in Sachen »Islam« zu einer Entscheidung aufgerufene Politiker oder Juristen. Die sollten schon über hinreichendes Sachwissen verfügen. Tun sie aber zu oft nicht!

Man kann all diesen Leuten – Politikern, gutmenschlichen oder politischen Naivlingen, säkularen und kirchlichen »Islam-(Miss-)Verstehern«, sonstigen »Gutmenschen«, dialogbesessenen Christen, … –, wenn sie in Sachen »Islam« – leider meist ohne jegliches Sachwissen – verbal inkontinent werden, nur vorwerfen, dass sie nicht schweigen, wenn sie völlig inkompetent sind, dass sie teilweise von anderen gleich Inkompetenten nur einfach abschreiben und so deren Unwissen oder gar die zweckdienlichen Einflüsterungen »muslimischer Sandmännchen qua Amt« (muslimischer Verbandsvertreter, die uns Nicht-Muslimen arabischen Sand in die Augen streuen wollen) papageienhaft und damit ungeprüft nachplappern, ohne selber nachgedacht zu haben.

Offiziell dazu ernannten religionspolitischen Sprechern hingegen, die in die innerparteiliche Diskussion auch diesbezügliche Sachkenntnis einzubringen hätten, kann man den Vorwurf mangelnder Kompetenz auf ihrem ureigenen Spezialgebiet, für das sie sich im Namen ihrer Partei oder Fraktion verantwortlich äußern, nicht ersparen.
Das gilt gleichermaßen für über »den Islam« schreibende Journalisten oder durch ihre berufliche Tätigkeit in Sachen »Islam« zu einer Entscheidung aufgerufene Politiker oder Juristen.

Leider lassen ärgerlicherweise auch die meisten Redakteure und Journalisten – selbst die von anerkannten oder sich zumindest selbst so sehenden „Qualitätsmedien“, die als ihren Beruf »das Volk« informieren sollten, die es aufgrund ihres Berufsethos als ihre Berufung ansehen sollten, als »vierte Gewalt im Staate« eine gewisse öffentliche Kontrollfunktion auszuüben – sowie viele Schriftsteller, die ihre Leser informieren wollen, immer dann, wenn sie sich zu dem Themenkomplex »Islam« in insbesondere unserer auf der durch das Grundgesetz vorgegebenen, auf unserer „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ („fdGO“) beruhenden Gesellschaft äußern, schreiben oder über »den Islam« berichten, oft Grundlagenwissen über die Doktrin »des Islams«, über das Grundgesetz oder über beides und deren Zusammenspiel schmerzlich vermissen.

Sie klauben oft – nur – möglichst leicht zugängliche Informationsbruchstücke auf und schustern die dann – bedauerlicherweise ohne selber nachzudenken – zu einem Artikel zusammen. Dabei fallen sie meist auch noch auf das herein, was ihnen »muslimische Sandmännchen« oder »muslimische Sandmännchen qua Amt« an Fehlinformationen oder bloßen Floskeln – wie beispielsweise: „Islam ist Frieden/Barmherzigkeit“ – andienen.

Hier ist nicht der Ort und erst recht nicht der Platz, all den publizierten Schwachsinn wenigstens zumindest auch nur beispielhaft aufzuspießen, der in den Massenmedien von Redakteuren und Journalisten verbrochen wurde und bestimmt weiterhin verbrochen werden wird: warum sollten die plötzlich auf einen Schlag klüger werden? Sie brauchen aber nur eine Zeitung aufzuschlagen: da finden Sie meist ganz schnell einschlägige Beispiele.
Allah hat zwar – zumindest nach dem Glauben der Muslime – den Mond zu spalten vermocht, so dass allen Zweifelnden bis nach Indien, die dieses Wunder am Himmel gesehen haben (wollen oder sollen), klar geworden sei, dass Mohammed der Prophet Allahs sei. Aber alle Journalisten und Redakteure dazu zu bringen, von dieser Sekunde an nur noch durchdachte Berichte über »den Islam« zu verfassen: ob das Allah gelingen würde, wenn er es denn wollte?

Das habe zumindest ich in meinem inzwischen schon über 2.100 DIN-A4-Seiten starken Buch(manuskript) über die islamische Ideologie

Grundgesetz contra »Islam«

Abrechnung mit der
– gemessen an der Menschenwürde gemäß Art. 1 GG –
irren/den Doktrin des
verfassungswidrigen theofaschistischen »Islams«
sowie der bezüglich »des Islams« den
permanenten Verfassungsbruch begünstigenden
bundesdeutschen Politik und Justiz

– vermutlich ohne Allahs Hilfe – ausführlichst getan; darum hat das Werk ja jegliche handhabbare Form gesprengt und kann, wenn ich davon nicht eine Kurzfassung erarbeiten sollte, in seiner Ursprungsform eigentlich nur als E-Book erscheinen: wer sollte sonst die Kilos zur Hand nehmen?

Der vorstehend analysierte Befund der allseitigen Ahnungs-, Wissens- und Kompetenzlosigkeit ist ärgerlich, aber nicht zu vermeiden: Man kann nicht jedem, selbst nicht in einem solchen, die Gesamtgesellschaft betreffenden hochpolitischen Themenkomplex wie „»Der Islam« in einer demokratisch strukturierten Gesellschaft“, ausreichendes Sachwissen antrainieren.

(Jeder dilet­tiert ja in den meisten Sachgebieten, so auch ich: Sie dürften mich nicht näher zu beispielweise der Rentenproblematik befragen, von der ich nur ganz wenige Grundzüge kenne.)

Man kann einen Mitbürger höchstens auffordernd einladen, einfach einmal nur mitzudenken und gedanklich nachzuvollziehen, was ihm ein »Wissender« auf der Grund­lage von im Ge­spräch mitgeteiltem Sachwissen »vordenkt«, damit der zum Denken Angeregte die »vorge­dachten« Argumente wenigstens »nachdenkt« – und so dann hoffentlich auch selber nach­denkend bedenkt.

Es berührt mich aber unangenehm und ich finde es beschämend, wenn selbst fertig ausge­bildete Juristen offensichtlich nicht (mehr) über das juristische (Grund-)Wissen verfügen, das zum Ende des vierten Semesters, wenn sie den großen öffentlich-rechtlichen Schein hatten machen müssen, als vorhanden vorausgesetzt wurde: wenn sie die in unserer Verfassung, dem Grund­gesetz, verankerten Grundrechte nicht ausreichend kennen, ernstnehmen, sie selbst sogar dann „net amol ignorieren“, wenn sachkundigere Juristen wie beispielsweise der Verfassungs­rechtler Prof. Karl Albrecht Schachtschneider öffentlich darauf hinweisen. Sein Vortrag[1] kann als YouTube-Video heruntergeladen werden.

Geradezu peinlich ist es, wenn sich die Staatsspitze als dem Problem nicht gewachsen erweist, wenn »Politik« und »Justiz« aufgrund mangelnden aber durchaus erlangbaren Sachwissens falsche Entscheidungen treffen:

  • »Die Politik« beispielsweise, indem sie Lehrstühle zur Ausbildung islamischer Theologen schuf und weiterhin schafft, die dann nach ihrer Ausbildung aufgrund von mit islamischen Verbänden abgeschlossenen Verträgen „bekenntnisgebundenen islami­schen Religions­unterricht“ erteilen sollen;
  • »die Justiz« mit ihren grundgesetzwidrigen Entschei­dun­gen in insbesondere der Kopftuch-Frage.

Mit „Staatsspitze“ meine ich zunächst und vornehmlich den das Amt des Bundespräsidenten für gerade einmal eineinhalb Jahre bekleidet habenden Juristen Christian Wulff, der mit dem in seiner zum Tag der deutschen Einheit am 03.09.10 gehaltenen Rede enthaltenen unsäglichen Satz in die bundesdeutsche Geschichte eingegangen ist: „Das Christentum gehört zweifelsfrei zu Deutschland. Das Judentum gehört zweifelsfrei zu Deutschland. Das ist unsere christlich-jüdische Geschichte. Aber der Islam gehört inzwischen auch zu Deutschland.

Als Jurist hätte er wissen müssen(!), dass »der Islam« schon allein von Verfassungs we­gen gar nicht zu Deutschland gehören darf!

Dieser skandalöse weil völlig verantwortungslos dahinge­sprochene, das Grundgesetz ne­gierende  wulffsche Satz, für den allein schon der damalige Bundes­präsident nach meiner Auf­fassung hätte zurücktreten müssen, war eines meiner beiden persönlichen Damaskus-Erleb­nisse, die mich dazu brachte, mich mit der Problematik der Doktrin des »Schlagt-die-ungläu­bigen-Affen-und-Schweine-tot«-»Islams«  intensiv(st) zu befassen.


[1] Schachtschneider, K. A.: „Grenzen der Religionsfreiheit am Beispiel des Islam“ (52:00 min)

http://www.videodownload.cc/youtube/grenzen-der-religionsfreiheit-am-beispiel-des-islam

Schriftlich hat Schachtschneider seine Überlegungen niedergelegt in:

Schachtschneider, K. A.: “Verfassungswidrigkeit islamischer Religionsausübung in Deutschland”, in: “Der Prophet des Islam” http://derprophet.info/inhalt/verfassungswidrigkeit-islamischer-religionsausubung-in-deutschland/


Auch der Physikerin und damit Nicht-Juristin Angela Merkel kann ich diesen an die Staatsspitze gerichteten Vorwurf nicht ersparen: Wenn sie als Physikerin nicht über die ausreichende Sach­kompetenz zur Beurteilung der Problematik verfügt, erklärlicherweise gar nicht verfügen kann, so hätte sie gleichwohl nach der durch Wulffs Rede aufgebrochenen und vier Jahre lang geführ­ten Diskussion den ihr als Bundeskanzlerin zur Verfügung stehenden Apparat einsetzen müs­sen, um sich schlau machen zu lassen – anstatt den inkriminierten Satz des von ihr zum Bundes­präsidenten gemachten Wulff mehrfach kritiklos zu wiederholen.

Der ehemalige langjährige Bezirksbürgermeister von Neukölln, Heinz Buschkowsky, der bundesweit mit dem Satz berühmt geworden war „Multikulti ist gescheitert“, formulierte in einem Gespräch mit dem STERN anlässlich seines Ausscheidens aus dem Amt (teilweise vornehm zurückhaltend, weil es ja die Kanzlerin war und außerdem eine Dame ist, an der er Kritik übte): „Der Satz ‚Der Islam gehört zu Deutschland’ ist sowas von falsch. Mir ist völlig unklar, was er eigentlich meint. Wenn er bedeutet, dass es hier etwa vier Millionen Muslime gibt, die ihren Glauben leben, die ihre Gebete zelebrieren und ihren Ramadan feiern – dann ist er sachlich richtig. Genauso könnte ich auch sagen: Morgens geht die Sonne auf. Wenn der Satz einen Beitrag zur Entstehung der Werteordnung in unserem Land testieren soll, dann ist er Blödsinn. Der Beitrag zu Reformation, Aufklärung und zum Humanismus ist mir nicht präsent, sorry. … Dieser Satz war so schön beerdigt. Gras war darüber gewachsen. Wie heißt es in dem Sprichwort: Irgendwann kommt ein großes Höckertier und frisst das Gras wieder ab. Diesmal kam kein großes Höckertier, es kam unser aller Mutti. Und meinte, sie müsse ihn als Notärztin reanimieren.“[1]

Wie konnte die Pastorentochter angesichts der zu Mord aufrufenden Totschlag-Suren und des den Judenmord zur religiösen Verpflichtung eines jeden Muslims machenden Gharqad-Baum-Hadiths

„Die Zeit/der Tag (des Jüngsten Gerichts) wird nicht anbrechen, bevor nicht die Muslime die Juden bekämpfen und sie töten; bevor sich nicht die Juden hinter Felsen und Bäumen verstecken, welche ausrufen: Oh Muslim! Da ist ein Jude, der sich hinter mir versteckt; komm und töte ihn! Nur der Gharqad-Baum macht das nicht, denn er ist der Baum der Juden“[2],

im Januar 2015 anlässlich des Besuchs des damals neu ernannten türkischen Premierministers Ahmet Davutoglu im Berliner Kanzleramt und damit mehr als vier Jahre nach der Skandalrede des zwischenzeitlich mehr oder minder aus dem Amt gejagten Ex-Bundespräsidenten Wulff sagen: „Der frühere Bundesprä­sident Christian Wulff hat gesagt: Der Islam gehört zu Deutsch­land. Und das ist so. Dieser Meinung bin ich auch.“

???

Und nach einem Treffen mit dem indonesischen Präsidenten Joko Widodo in Berlin sagte sie: „Wir haben in Deutschland die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Religionsausübung, und das gilt natürlich auch für Muslime in unserem Land. Die Praxis hat gezeigt, dass die übergroße Mehrzahl der Muslime hier im Rahmen des Grundgesetzes ihre Religion ausübt.“

Besonders dieses letztere Zitat offenbart die völlige Problem-Ignoranz der Kanzlerin in Sachen »Islam«: Frau Merkel scheint gar nicht zu wissen, dass

a) die von ihr als Argument bemühte „grundgesetzlich garantierte Freiheit der Religionsaus­übung“ nicht schrankenlos gilt, dass sie, wie ich mit meinem Azteken-Beispiel stets hin­länglich deutlich zu machen pflege, gar nicht schrankenlos gelten kann (man kann nicht als Nachfahre der Azteken jeden Tag einem einem gerade über den Weg laufenden Deutschen unter Berufung auf die „Religionsfreiheit“ dessen Herz aus dem Leib schneiden,


[1] STERN vom 12.02.15 „’In Neukölln brauchst du kein Deutsch, um über den Tag zu kommen’“, S. 93

[2] http://www.bpb.de/politik/extremismus/islamismus/36358/antisemitismus-in-der-charta-der-hamas?p=all


um es den Göttern zu opfern, damit am nächsten Tag die Sonne wieder aufgehe, weil andernfalls auf der erkaltenden Erde sämtliches Leben erlöschen werde), dass

  1. b) der »Schlagt-die-ungläubigen-Affen-und-Schweine-tot«-»Islam« wegen insbesondere

– der Verletzung der Menschenwürde der Nicht-Muslime (Art. 1 I GG),

– der Negierung ihres Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 II 1 GG)

– der Negierung der Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 3 II 1 GG) und

– des Rechtsstaatsprinzips aus den Art. 20 II und 28 I GG

in seiner Doktrin nicht grundgesetzkon­form und daher gar keine „Religion“ im Sinne des Art. 4 GG sein kann, dass

  1. c) laut Art. 9 II GG „alle Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung rich­ten, verboten sind“, »der Islam« also nicht nur einen der genannten Verbotstatbestände erfüllt, sondern deren alle drei(!).

Und die Kanzlerin erkennt nicht, dass

  1. d) die Praxis der „Religionsaus­übung“ durch „die übergroße Mehrzahl der Muslime hier im Rahmen des Grundgesetzes“ absolut kein Freibrief für die im Koran und in den Hadithen den Mord an den „Ungläubigen“ generell, insbesondere auch den »christlichen Beigesel­lern« (Jesu nicht als Prophet, sondern als „Sohn“ Gottes) und den Juden propagierende Doktrin(!) des »Schlagt-die-ungläubigen-Affen-und-Schwei­ne-tot«-»Islams« sein kann.

Die von dem ehemaligen Bezirksbürgermeister von Berlin-Neukölln, Heinz Buschkowsky, indirekt als “Höckertier“ in Bezug genommene Bundeskanzlerin hat einfach nicht nachge­dacht:

Wenn sich die Rechtmäßigkeit einer Ideologie daraus ergäbe, dass „die übergroße Mehrzahl der Anhänger einer Ideologie sich im Rahmen der (jeweiligen) Verfassung“ hält, dann wäre ja auch selbst der ebenfalls den Judenmord zwar nicht unbedingt kommuniziert und propagiert aber praktiziert habende Nationalsozialismus „rechtmäßig“ gewesen, denn zumindest die Mehrzahl der Deutschen, vermutlich sogar selbst die Mehrzahl der NSDAP-Mitglieder, hatte »ihren Nationalsozialismus« im Rahmen der Weimarer Verfassung prakti­ziert, und das heißt: ohne ganz persönlich selber einen Mord an Juden begangen zu haben oder daran beteiligt gewesen zu sein – auch wenn der us-amerikanische Soziologe und Politikwissenschaftler Daniel Jonah Goldhagen das in seinem Buch „Hitlers willige Voll­strecker“ anders darzu­stellen bemüht gewesen war.

 

 

Als nicht mehr nur beschämend, sondern als nur noch skandalös empfinde ich es, dass auch das zur Wahrung unserer Verfassung berufene Bundesverfassungsgericht ausweislich seiner drei »Kopftuch-(Fehl-)Entscheidungen« das Grund­gesetz nicht ausreichend kennt – oder seine ihm bekannten Bestimmungen („Das Gericht hat das Gesetz zu kennen“) ignoriert, wenn es um »den Islam« geht.

Das Bundesverfassungs­gericht macht nicht das, was laut Art. 1 I 2 GG nicht nur die „Ver­pflichtung aller staatlichen Gewalt“, sondern ganz speziell seine ureigenste und vornehmste Aufgabe ist: statt den durch unsere Verfassung vorgegebenen Kurs Grundrechte zu steuern und die Men­schen­würde der Nicht-Muslime vor der gewaltgeifernden Ideologie des »Schlagt-alle-Ungläubigen-tot-Islams« zu schützen, was dem Bundesverfassungsgericht an­lässlich der von seinen beiden Senaten erfragten Kopftuch-Ent­schei­dungen problemlos möglich ge­wesen wäre, hat es das Boot Bundesrepu­blik Deutschland durch die Strömung »Islam« versetzen las­sen, ohne den Kurs zu korrigieren, und lässt es so auf Mahlsand zutreiben.

»Politik« und Bundesverfassungsgericht steuern das Boot Bundesrepublik Deutschland quer zur Welle, und jeder Segler weiß, dass man eine bedrohlich auf einen zurollende Welle mit dem Bug zu nehmen hat, sonst kann der Kahn vollschlagen und in Seenot geraten. Und wenn die Welle doch in das Boot eingestiegen ist, müssen alle ran an die vorhandenen Pumpen, muss auch mit Eimer und Ösfass geschöpft werden, um den Kahn wieder flott zu kriegen! Das Wasser muss schnellstmöglich raus, wenn man nicht in einem Rettungsboot ums Überleben kämpfen will. Man kann nicht gut mit einem vollgeschlagenen Kahn weitersegeln.

Und anschließend müssen die Sachen getrocknet werden, um wieder gebrauchsfähig zu sein.

So ist es auch in der Politik: Der Sumpf der faschistischen Ideen, völlig unerheblich ob säkular oder religiös gegründet, muss trockengelegt werden.

Und dazu gehört auch der theofaschistische weil den Nicht-Anhängern, den Andersdenken­den, nach dem Leben trachtende »Islam«: es gibt nämlich nicht nur einen Faschismus von »rechts« (Nazis, südamerikanische Diktatoren vom Schlage eines Pinochet oder Duvalier) oder von »links« (beispielsweise von den kommunistischen Parteien auf Befehl Stalins, Maos, Pol Pots) oder, wie im Fall »des Islams«, der als von Allah befohlener Faschismus von »oben« kommt!

Beide Ideologien, Nationalsozialismus und »Islam«, propagieren nicht nur den Mord an ihren ideologischen Gegnern: sie praktizier(t)en ihn auch!

Gegen die Inkompetenz von Journalisten wehre ich mich schon seit Jahren manchmal mit einem Leserbrief – obwohl das ein mühsames und nicht ertragreiches Unterfangen ist: wenig später können Sie in derselben Zeitung erneut dieselben Dummheiten lesen; es ist kein Lerneffekt festzustellen.

Leserbrief gegen den Islam unter der Geltung des Grundgesetzes

Die (nur mehrheitlich getroffene) zweite Kopftuchentscheidung des BVerfGs ist ein Witz: und zwar ein schlechter!

Das BVerfG hätte die Chance gehabt zu erklären, dass die verbrecherische weil die eigenen Anhänger –  „selbst wenn es euch zuwider ist“ (Sure 2/216) – zu Mord an „den Ungläubigen“ aufrufende theofaschistische Ideologie »des Islams« jedweder Provenienz (denn jeglicher »Islam« beruft sich auf den Koran als „Allahs Wort und Wesen“ und die – siehe den Gharqad-Baum-Hadith – genauso schlimme Hadithsammlung als ihm heilige Bücher!) wegen Verstoßes gegen den Zentralwert unserer Verfassung, die in Art. 1 I 1 GG normierte Menschenwürde, nicht unter den Schutz des Art. 4 GG fällt! Und Glaubensfreiheit kann es ausschließlich im Rahmen des Grundgesetzes geben, denn sonst könnten Mexikaner hier in Deutschland unter Verweis auf ihre aztekischen Ahnen jeden Tag einigen Opfern deren Herz aus dem noch zuckenden Leib schneiden, damit am nächsten Tag die Sonne wieder aufgehe: das verlange ihre Religion. Und Inder könnten hier den (ehedem auch bei einigen Germanenstämmen praktizierten) Sati-Brauch der Witwenverbrennung praktizieren, „wenn“ (im Sinne des englischen Bedingungs-„if“) „Religionsfreiheit“ jegliches Handeln ermöglichen würde, das unter dieser Flagge segelt.

 

Die theofaschistische Ideologie »des Islams« – denn »der Islam« ist nur eine Ideologie und keine Religion, auch wenn »muslimische Sandmännchen qua Amt« etwas Anderes behaupten und »der Islam« von den »muslimischen Glaubensschafen« als Religion genutzt wird, weil es nicht der Sinn von Religion sein darf, Andersgläubigen nach dem Leben zu trachten und u.a. in Sure 33/61 als göttlichen Befehl zu fordern, „Ungläubige“ rücksichtslos hinzurichten“, „wo immer sie gefunden werden“ – ist nach eigener Doktrin juristisch unheilbar verfassungswidrig: Nur Allah kann den bei ihm im Paradies in Stein gemeißelt aufbewahrten „unerschaffenen“ Koran ändern, denn laut Sure 6/34 „Es gibt keinen, der die Worte Allahs zu ändern vermag“ liegen die dazu befugenden Administratorenrechte allein bei ihm.

Würde der Allwissende – wie erstaunlicherweise ca. 250 Mal geschehen – wieder einmal den Wortlaut des Korans ändern, so bedürfte es jedoch eines neuen Propheten, der dann erst einmal den Rechtgläubigen verkünden müsste, was ab sofort »Sache sein« solle, denn ohne Propheten können die Menschen – und das sind nach muslimischer Auffassung allein(!) die rechtgläubigen Muslime, denn die „Ungläubigen“ sind ja laut Sure 5/60 „Affen und Schweine“, sind laut Sure 8/55 „geringer als Vieh“ – nicht wissen, was Allah nunmehr von ihnen will.

Doch Allah hat laut u.a. Sure 33/40 „Mohammed“ – wenn er denn überhaupt gelebt hat, was selbst Muslime, siehe den Fall des Münsteraner Professors für muslimische Theologie Sven Kalisch, bezweifeln! – (nach dessen degoutanter Aussage in eigener Sache) zum Siegel der Propheten erklärt, nach dem es keinen Propheten mehr geben werde, nachdem „Mohammed“ die von den Juden und den Christen vorgenommenen Verfälschungen des schon Adam ausgehändigten Korans mit der erneuten Offenbarung im Auftrage Allahs und durch Vermittlung des Erzengels Dschibril, alias Gabriel, zurechtgerückt habe.

Fazit: Allah werde den Koran nach seiner zweiten Offenbarung an die Menschen nicht mehr ändern. Weil es keine neuen Offenbarungen mehr geben werde, nachdem der Ursprungs-Koran den Menschen durch „Mohammed“ noch einmal in Erinnerung gerufen worden sei, sei „Mohammed“ das Siegel der Propheten. Folglich bleiben die vielen zu Mord an „den Ungläubigen“ aufrufenden muslimischen Gebote im Koran von Menschen nicht abänderbar erhalten. Und darum ist wegen der durch popelige Menschen nicht rückrufbaren Mordaufrufe Allahs die Doktrin »des Islams« wegen Verstoßes gegen den in Art. 1 I 1 GG normierten Zentralwert unserer Verfassung unheilbar verfassungswidrig.

q.e.d.

Daraus ergeben sich diverse Konsequenzen wie insbesondere das Verbot der zu Mord aufrufenden theofaschistischen Ideologie »des Islams« unter der Geltung des Grundgesetzes und daraus folgende weitere Konsequenzen, auf die hinzuweisen hier nicht der Raum ist.

Nur eines so hervorgehoben: Weil nach muslimischer Doktrin die Menschen den Koran nicht ändern können, kann es auch keinen korangemäßen »entschärften« Euro-Islam geben, auch wenn »muslimische Sandmännchen qua Amt«, »Islam-(Miss-)Versteher« und Gutmenschen genau das den Nicht-Muslimen weismachen wollen.

Rechtsanwalt Scharnweber

Das war nicht die einzige Leserzuschrift; es ist nur eine, die ich aufgehoben hatte.

Ich habe auch schon SPIEGEL-Redakteuren den Kopf gewaschen; die haben das dann ohne Rückmeldung eingesteckt: Es ist, als wenn man gegen eine Wand aus Watte läuft.

Nach diesem Epilog möchte ich den Blick auf Juristen wenden, die die Problematik „Grund­gesetz und »Islam«“ ausweislich ihrer Beiträge – für einen »Wissenden«: ganz offensichtlich – nicht verstanden haben, gleichwohl aber ärgerli­cherweise hierzu publiziert haben.

Die Problematik, die mich dabei bedrückt, ist die Inkompetenz, mit der solche Beiträge als der letzte Schrei ihrer Erleuchtung verkündet werden.

Das möchte ich an drei Beispielen deutlich machen: an den Beiträgen dreier Verfassungsju­risten und anschließend eines Juristen/Rechtsanwalts/Staatsanwalts/Richters/Journalisten und Honorarprofessors; Eingeweihte wissen jetzt schon, um wen es sich nur handeln kann.

  1. Erster Beispielsbeitrag auf „Verfassungsblog.de“

Auf der Website „Verfassungsblog.de“ publizierten PD Dr. Anna Katharina Mangold/Frank­furt und PD Dr. Mathias Hong/Freiburg – beide Privatdozenten „Associate Editors“ des „Verfassungsblogs“ und Universitätsdozenten – den Beitrag:

„Schlechte (und verfassungswidrige) Ideen reisen schnell: Einreisestopp und Grundgesetz“[1]

Dort vertraten sie u.a. die Ansicht:

„Der islamische Glaube ist nicht mit dem Grundgesetz unvereinbar, sondern er wird vom Grundgesetz grundrechtlich geschützt.“

Diese dümmliche Behauptung von Universitätsdozenten wirkt bei mir als Schlüsselreiz, der mich zu folgender der Replik veranlasste:

Hans-Uwe Scharnweber, Mi 8 Mrz 2017 / 16:22

Einen Satz wie „Der islamische Glaube ist nicht mit dem Grundgesetz unvereinbar, sondern er wird vom Grundgesetz grundrechtlich geschützt“, kann nur jemand schreiben, der entweder (nur) vom »Islam« oder (nur) vom Grundgesetz oder von beidem keinerlei Ahnung hat!
Er zeugt von einem totalen Unverständnis sowohl »des IS-lams« (gemeint: die islamische Doktrin) als auch des Grundgesetzes.

Der Zentralwert des Grundgesetzes ist die in Art. 1 GG normierte Menschenwürde.
Nicht nur, aber insbesondere gegen diese Norm verstößt die im Koran und den Hadithen von Menschen unveränderbar festgelegte islamische Doktrin.
Der auf dem Koran und den Hadithen über Mohammed basierende, laut koranischem Allah-Gebot von Menschen unabänderbare »Schlagt-alle-Ungläubigen-tot«-»Islam« gleich welcher Konfession – und einen Islam ohne den als Teil Allahs angesehenen und darum, von den Sunniten wie Allah, „unerschaffen“, von den Schiiten als von Allah erschaffen geglaubten Koran, der darum laut u.a. Koranvers 6/34 „Es gibt keinen, der die Worte Allahs zu ändern vermag“, 6/115 „Keiner vermag Seine Worte zu ändern“ und 10/15 „Es steht mir nicht zu, ihn aus eigenem Antrieb zu ändern“ ausschließlich von Allah geändert werden kann, nicht aber von Menschen, kann es nach muslimischer Lehre nicht geben! – dieser Islam fordert als eine seiner zentralen Aussagen in vielen Koranversen und trotz mancher gelegentlicher Toleranzaussagen in seiner toxischen Rhetorik und mit der Pönalisierung durch ewige Höllenqual im Weigerungsfall letztlich, die „Ungläubigen“ – und das sind alle, die Allah plus Mohammed als dessen Propheten nicht so anerkennen, wie Muslime, die sich als »religiöse Spitzenprätadore« empfinden, ihn sehen – diese Ungläubigen „rücksichtslos hinzurichten“, wo immer ihr sie findet“ – Verstoß gegen Art. 2 II 1 GG, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit –, laut Koranvers 2/216 selbst dann, wenn euch das „zuwider“/ “widerwärtig“ ist, denn Allah weiß, was für die Muslime gut ist, „doch ihr wisst es nicht“. Als Beleg hierfür wird u.a. verwiesen auf die Koranverse:
– 2/191: „Und tötet sie, wo (immer) ihr sie zu fassen bekommt, und vertreibt sie, von wo sie euch vertrieben haben! Der Versuch (Gläubige zum Abfall vom Islam) zu verführen ist schlimmer als Töten.“,
– 4/89: „Und wenn sie sich abwenden (und eurer Aufforderung zum Glauben kein Gehör schenken), dann greift sie und tötet sie, wo (immer) ihr sie findet …!“,


[1] http://verfassungsblog.de/schlechte-und-verfassungswidrige-ideen-reisen-schnell-einreisestopp-und-grundgesetz/


– 8/12: „Ich bin mit euch. … Haut (ihnen mit dem Schwert) auf den Nacken“,
– 9/5: „Und wenn nun die heiligen Monate abgelaufen sind,  dann tötet die Heiden, wo (immer) ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf.“ und
– 33/61: „Verflucht seien sie! Wo immer sie gefunden werden, sollen sie ergriffen und rücksichtslos hingerichtet werden.“
Die von Mohammed verkündete Ideologie ist „Opium fürs per islamischer Doktrin zum Dschihadismus verpflichtete muslimische Volk“.

Jeder mag für sich entscheiden, welche der zitierten Aussagen des Korans er in dem von (angeblich) Allah veranstalteten »Niveau-Limbo« als »unterste Schublade« empfindet, die manchmal auch noch gehörig klemmt.
Vom Autor Mohammed persönlich stammt das ebenso schlimme „Gharqad-Baum“-Hadith

„Die Zeit/der Tag (des Jüngsten Gerichts) wird nicht anbrechen, bevor nicht die Muslime die Juden bekämpfen und sie töten; bevor sich nicht die Juden hinter Felsen und Bäumen verstecken, welche ausrufen: Oh Muslim! Da ist ein Jude, der sich hinter mir versteckt; komm und töte ihn!“,

Wenn man weiß – was die Privatdozentin offensichtlich nicht zu wissen scheint –, dass einem Muslime für einen Verstoß gegen entweder ein Allah-Gebot oder ein Gebot ihres Propheten ewige Höllenqualen angedroht sind, dann ist nicht nachvollziehbar, wie »der Islam« als grundgesetzkonform ausgegeben werden kann.
Der die Nicht-Muslime als „geringer als Vieh“ (Koranvers 8/55) beschimpfende »Islam«, der es einem jeden „wahren Gläubigen“ durch den Koran und die Hadithe über das von Allah als „schönes Vorbild“ (KV 33/21) für jeden Muslim vorgegebene Leben Mohammeds zur religiösen Verpflichtung macht, die als „Affen und Schweine“ (KV 5/60) diffamierten Nicht-Muslime „rücksichtslos hinzurichten“, „wo immer sie gefunden werden“ (KV 33/61), „selbst wenn euch das zuwider ist“ (KV 2/216) – sämtlich Koran-Zitate! –, ein »Islam«, der mit dem Gharqad-Baum-Hadith (Sahih Bukhari # 2925, 2926; Sahih Muslim # 6985) jeden wahren Gläubigen bis zum Beginn des Tages des Jüngsten Gerichts zum Judenmord verpflichtet, weil ein Zuwiderhandeln gegen entweder ein Allah- oder ein Prophetengebot ewige Höllenqualen nach sich ziehe (KV 9/63, 4/14, 72/23 u.a.), so dass die Hamas diesen Hadith in Art. 7 ihrer noch immer gültigen Gründungscharta von 1988 aufgenommen hat, ein »Islam«, der von seiner Lehre her zwangsläufig dass von Allah stammend geglaubte Allah-Recht der Scharia einführen muss(!), weil die Gesetzgebung das Vorrecht Allahs sei und in der Scharia alle Rechtprinzipien enthalten seien, die Allah den Menschen verordnet habe, ein „Islam«, der einer jeden Frau Dummheit und nur den hälftigen Wert eines Mannes zuspricht, weil sie weniger erbt, als Zeugin vor Gericht nur halb soviel tauge wie ein Mann, weniger glaube, ihre Anwesenheit beim Gebet eines Mannes dessen Gebet genauso nichtig mache wie die Anwesenheit eines Hundes oder eines Esels, und weil sie während der Menstruation nicht betet – alles Fakten aus der islamischen Doktrin, die einem „Islamexperten“ bekannt sein müssen! –, eine solche religiös-faschistische, Andersdenkenden nach dem Leben trachtende und damit gegen Art. 2 II 1 GG verstoßende Ideologie darf wegen ihres Verstoßes insbesondere gegen den in Art. 1 GG normierten Zentralwert unserer verfassungsmäßigen Ordnung, die Menschenwürde, und gegen Art. 3 GG (Gleichberechtigung) von Verfassungs wegen gar nicht zu Deutschland gehören!
Genausowenig, wie „die Eisbären“ zu Deutschland gehören, nur weil sie hier in Deutschland in jedem guten Zoo zu sehen sind, genausowenig gehört der laut koranischem Allah-Gebot in den Koranversen 6/34, 6/115 und 10/15 für von Menschen unabänderbar erklärte »Schlagt-alle-Ungläubigen-tot«-»Islam« zu Deutschland!
Im Gegenteil gehört der Eisbär eher zu Deutschland als der Islam, weil der Eisbär nicht gegen unsere Verfassung verstößt, was aber das Wesensmerkmal »des Islams«/der islamischen Doktrin ist.
Fazit: Der im durch 1.400 Jahre Dschihad zerrissenen Mäntelchen einer (Pseudo-)„Religion“ daherkommende religiös-faschistische »Islam« darf als zu Mord an Andersgläubigen aufrufende, sie als „geringer als Vieh“ und „Affen und Schweine“ diffamierende und daher wegen seiner Menschenwürdewidrigkeit verfassungswidrige Ideologie gar nicht zu Deutschland gehören! Das verbietet unsere Verfassung!!!

Von Imamen werden immer zwei Schlagwörter in die Gegend geschrieen, mit denen sie sich auf das Grundgesetz zu beziehen suchen: „Religionsfreiheit“ und „Gleichbehandlung“.
Die eine Forderung ist so unsinnig wie die andere:

Mein Azteken-Beispiel wird deutlich machen, dass die vom Bundesverfassungsgericht zurechtgebastelte „Religionsfreiheit“ immer(!) unter dem Aspekt des Zentralwertes unserer Verfassung gesehen werden muss: Die grundsätzliche Anerkennung der Religionsfreiheit für eine Glaubensüberzeugung, die sich im vom Grundgesetz geschützten Bereich einnisten will, kann nur unter dem Vorbehalt insbesondere der Anerkennung der Menschenwürde durch die jeweilige Doktrin stehen!

Anhänger grundgesetzwidriger Ideologien können sich selbst dann nicht öffentlich auf die in Art. 4 GG ohne Gesetzesvorbehalt geregelte Bekenntnisfreiheit berufen, wenn sie sich, wie im Fall »des Islams«, mit offiziell erhobenem religiösen Anspruch in das in 1.400 Jahren Dschihad zerschlissene Mäntelchen einer Religion hüllen.
Sie dürfen unter der Geltung des Grundgesetzes (GG) nicht geduldet werden, denn selbst vom Wortlaut her vorbehaltlos gewährte Grundrechte wie das Recht auf Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit unterliegen, wenn sie sich nicht nur im Inneren des Menschen rein gedanklich abspielen, den dem Wertesystem des Grundgesetzes immanenten Schranken, deren oberster Wert die laut Art. 1 I 2 GGG von aller staatlichen Gewalt zu schützende Menschenwürde ist.
Um es an zwei Extrembeispielen deutlich zu machen: Eine Menschenopfer-Religion wie die der Azteken (gut nachzulesen bei Wikipedia unter dem Stichwort „Azteken“, Unterpunkt „Opferpraktiken“), die gebot, Opfern bei lebendigem Leib das Herz aus der Brust rauszuschneiden und es den Göttern zu opfern, damit am nächsten Tag die Sonne wieder aufgehe, weil andernfalls in der dann ausbrechenden Kälte alles Leben erlöschen werde, könnte nicht unter Berufung auf Art. 4 GG für sich und ihre Praktiken einen »Freibrief« mit der Begründung reklamieren, sie sei eine „Religion“ und berufe sich auf die Bekenntnisfreiheit.

Die Notwendigkeit der Vereinbarkeit einer jeden in Deutschland praktizierten Lehre mit dem Grundgesetz gilt ausnahmslos für jede Religion und für jede Ideologie: Sie können im Geltungsbereich des Grundgesetzes – Recht ist also grundsätzlich an Territorialität gebunden – zwar (ausschließlich) gedacht, aber nur dann praktiziert werden, wenn sie nicht verfassungswidrig sind, und das heißt auf den hier interessierenden Punkt gebracht: wenn sie in ihrer Doktrin, in dem, was sie lehren, nicht gegen den in Art. 1 I GG geregelten Zentralwert unserer Verfassung, die voraussetzungslos als bestehend angesehene Menschenwürde eines jeden Menschen im anthropologischen Sinne schon allein aufgrund seines Menschseins, verstoßen.
Ideologien irren nie – wenn man ihre Grundannahmen akzeptiert.
Sie stellen sich nur meistens als falsch heraus, wenn man ihre Grundannahmen hinterfragt. Das ist bei »dem Islam« ausweislich der beispielhaft genannten Koran-Zitate und des „Gharqad-Baum“-Hadiths unbezweifelbar der Fall: »Der Islam« verstößt in einer Art gegen die dem Grundgesetz immanente Schranke der Menschenwürde zumindest der „Ungläubigen“, wie es schlimmer nicht geht.
Weil sämtliche Worte im Koran Allahs Worte und sein Wille seien, seien sie von Menschen nicht abänderbar. Der Wortlaut des Korans ist daher schreibgeschützt, mit Administratorenzugriffsrecht allein bei Allah: Nur Er kann, darf und wird den Koran bei (von Ihm trotz seiner Allwissenheit dann aber zuvor zwangsläufig nicht richtig vorausgesehenem) Bedarf abändern; allen anderen außer Allah sind laut u.a. Sure 6/34 „Es gibt keinen, der die Worte Allahs zu ändern vermag“ und 6/115 „Keiner vermag Seine Worte zu ändern“ die Administratorenrechte entzogen.

Mit seiner Lehre ist der Koran zumindest in seiner Zielrichtung auf die „Ungläubigen“ »schlimmer« als der Hexenhammer unseligen Angedenkens, der »nur« ca. 300 Jahre und nur in einem geographisch vergleichsweise kleinen Raum wirkmächtig geworden war.
Der Koran ist auch wesentlich schlimmer als Hitlers antijüdische Hetzschrift „Mein Kampf“.
Der Koran ist wegen seiner theofaschistischen Doktrin und deren 1.400-jährigen verheerenden Auswirkungen auf Andersgläubige »das schlimmste Buch der Weltgeschichte«!

So weit zu dem Punkt, zu dem ich noch hunderte Seiten beisteuern könnte.

Ein Wort zu der Forderung nach Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes:

Der Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 GG kann – wie jeder Anspruch – nur dann greifen, wenn die für seine Anwendung erforderlichen Voraussetzungen rein tatsächlich vorliegen; ohne Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen kann nie ein juristisch durchsetzbarer Anspruch zuerkannt werden. Das unterscheidet einen juristisch durchsetzbaren Anspruch grundlegend von einem Gnadenakt.
Der Gleichbehandlungsgrundsatz verlangt in der (fälschlich immer nur) auf Aristoteles (und nicht, zumindest seiner Grundidee nach, zumindest auch auf Abraham) zurückgeführten Form, ohne jegliche vorherige Relativierung „Gleiches gleich und Ungleiches seiner Eigenart entsprechend ungleich zu behandeln“.
Die Fragen, die grundsätzlich zu beantworten sind, lauten daher:
– Ist »der Islam« (als von sich selbst so behauptete Religion) als mit der Römisch-katholischen Kirche, der Evangelischen Kirche in Deutschland und dem Judentum »gleich« anzusehen?
– Müsste »der Islam« im Fall, dass die vorstehende Frage bejaht werden kann, wegen der Vielzahl seiner Gläubigen in Deutschland nicht mit den hier bisher tätigen Großkirchen fairerweise gleichbehandelt werden?

Das von muslimischen Verbandsvertretern als »Sandmännchen qua Amt« zur Durchsetzung ihrer Forderungen ständig bemühte Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 GG, das gebietet, „Gleiches gleich und Ungleiches seiner Eigenart entsprechend ungleich“ zu behandeln, kann von »den Muslimen« nicht für ihre Belange angeführt werden: Da keine in der BRD vertretene wahre Religion zu Mord an als „Ungläubige“ diffamierten Andersgläubigen aufruft, kann der davon wesensverschiedene »Islam« nicht wie die in der BRD anerkannten Großreligionen behandelt werden. Eine Gleichbehandlung verbietet sich daher aus Verfassungsgründen. Das Gleichbehandlungsgebot muss daher juristisch korrekt gegen(!!!) »den Islam« angewendet werden!

Zum Schluss erlaube ich mir einen Hinweis auf Art. 9 II GG:
„Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.“
Einer verfassungswidrigen Ideologie wie »dem Islam« dürfte in unserer Gesellschaft kein Platz eingeräumt werden, weil mit dem Tag des Inkrafttretens unserer Verfassung, dem 24.05.1949, durch deren Art. 9 II GG Vereinigungen verboten sind, “deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten”; einer der drei Gründe alleine würde schon reichen, auf »den Islam« treffen aber sogar alle drei Verbotsgründe zu: Wer die Gedanken des koranischen »Islams« verkündet und so für die theofaschistische »Schlagt-alle-Ungläubigen-tot«-Ideologie »des Islams« wirbt, stört auf jeden Fall den öffentlichen Frieden (§ 126 StGB) und begeht Volksverhetzung (§ 130 StGB); untersucht werden könnte zusätzlich auch eine Nötigung (240 StGB); eine Bedrohung (241 StGB) wohl eher nicht. Das läuft den Strafgesetzen zuwider (weswegen ich mir vorgenommen habe, meine bisherige tolerante Haltung aufzugeben und fürderhin wegen jeder Koranverteilungsaktion Strafanzeige zu erstatten). Die Tätigkeiten der Muslime richten sich, wenn sie ihre theofaschistische und daher menschenwürdewidrige Ideologie verfolgen, gegen die verfassungsmäßige Ordnung, insbesondere gegen deren Art. 1 und 3 GG. Und wie es sich mit dem Gedanken der Völkerverständigung vereinbaren lassen können sollte, wenn Andersdenkende – und das ist im Fall der Bundesrepublik Deutschland die weit überwiegende Mehrheit der Bevölkerung – als “geringer als Vieh” (Koranvers 8/55) zu missachtende “Affen und Schweine” (Koranvers 5/60) diffamiert und teilweise behandelt werden, das hat mir demokratisch Verbohrtem bisher auch weder ein Muslim noch ein Jurist nachvollziehbar erklären können.
Es ist immer ärgerlich, wenn sich jemand zu einer Angelegenheit äußert, von der er zumindest nicht genügend, oft aber auch einfach gar nichts verstanden hat!

Hans-Uwe Scharnweber
(Rechtsanwalt und Autor)

 

 

Wer jetzt angenommen hätte, dass sich eine Diskussion unter Wissenschaftlern ergeben würde, sah sich getäuscht. Nichts! Jedenfalls nichts zur Sache – weil meine Argumente in Sachen »Islam« mit keinem einzigen Gegenargument nicht zu widerlegen sind.

 

Bezeichnend ist das Geplänkel, dass sich an meinen für eine Diskussion zu fundierten Beitrag anschloss.

Der erste Antwortende, der sich traute, schrieb:

 

@Scharnweber: Sie glauben, der Koran verhält sich zum Islam wie der Quellcode zur Software? Wenn das die Basis ist, mit der Sie an Jahrhunderte alte, von 100 von Millionen Menschen ohne autoritative Amtskirche interpretierte Offenbarungstexte herangehen, dann können Sie sich Ihre ganzen Fundstellen sparen, und Ihre verfassungsrechtlichen Schlussfolgerungen daraus schon sowieso; die werden hier niemanden überzeugen, der das nicht sowieso schon unbedingt glauben will…

Von gleicher oder schlechterer Qualität waren sämtliche weiteren Beiträge: inhaltlich boten sie absolut nichts! Es ging nur noch um Quellcode und Software, nicht mehr um »den Islam« und die von den Autoren behauptete Grundgesetzkompatibilität.

16 Beiträge weiter ging dann mal jemand inhaltlich auf meinen Beitrag ein:

Abzuschaffender, Do 9 Mrz 2017 / 05:42

> @Scharnweber: Sie glauben, der Koran verhält sich zum Islam wie der Quellcode zur Software?

Es ist reichlich irrelevant, ob Herr Scharnweber das glaubt. Ihm sei hiermit für seinen ausführlichen Abgleich von Islam und Grundgesetz, an dem sich mit guten Gründen bisher offenbar niemand der Islam-Relativierer ernsthaft versuchen will, gedankt.

Entscheidend ist, ob eine relevante Anzahl von Moslems daran glaubt. Im Hinblick auf die von ca. 50 islamischen Staaten unterzeichnete Kairoer Erklärung von 1990, die die allgemeinen Menschenrechte unter den Vorbehalt der Scharia legt, kann man davon getrost ausgehen. Stumme Zeugen sind weiterhin die Toten des islamistischen Terrors, die es mittlerweile dank der unverantwortlichen Asylpolitik unserer Regierung auch in Deutschland gibt.

Selbst unsere Regierung glaubt doch offenbar daran, wenn sie sich seit nunmehr 15 Jahren am aussichtslosen „Krieg gegen den Terror“ beteiligt, der sich ausschließlich in islamischen Ländern abspielt.

Warum gegen Menschen in diesen Ländern militärisch vorgegangen wird, diese aber nach der ungeprüften und illegalen Überschreitung unserer Staatsgrenze als harmlos und bereichernd deklariert werden, verstehe ich leider nicht zut Gänze. Das ist eines der zentralen Mysterien zeitgenössischer Regierungspolitik, für deren Durchdringung ich entweder mit deutlich zu wenig oder aber näherliegender mit deutlich zu viel Geisteskraft versehen bin.

Der Nächste bleibt beim Thema:

Leser, Do 9 Mrz 2017 / 10:02

@ Mangold/Hong
Ich finde es widersprüchlich, erst festzustellen, dass es „den“ Islam nicht gebe, weil er in viele Splitterreligionen zerfalle, dann aber zu postulieren, „der“ Islam sei vom Grundgesetz geschützt.

Kann es nicht so sein, dass einige Varianten geschützt sind, andere sich jedoch in Opposition zu unserem Grundgesetz stellen? Jedenfalls ich habe den Schutzbereich der Religionsfreiheit bisher nicht so verstanden, dass er es umfassen würde, Menschen zu töten, zu vergewaltigen oder zu versklaven, weil sie einer anderen Religion angehören.

Finden Sie, dass auch diese Ausprägung des Islam (wenn man das denn überhaupt als religiöses Verhalten bewerten will) vom Grundgesetz geschützt ist?

Als Vorletzter meldete sich noch einmal:

Abzuschaffender, Do 9 Mrz 2017 / 21:45

> Argumentativ ist wohl kaum einer der hier verfassten Beiträge einer Erwiederung würdig,…

Das Forum ist Ihnen vor diesem Hintergrund für Ihren von Argumenten geradezu berstendenden Beitragt zu ewigem Dank verpflichtet.

  1. Zweiter Beispielsbeitrag auf „Junge Wissenschaft im Öffentlichen Recht“

Auf diesem Blog referierte Frau Viola Teubert zu dem Thema:

„Das Kopftuchverbot im privaten Arbeitsrecht und im öffentlichen Dienst – wo stehen wir im Moment?“[1]

Frau Teubert rieb sich an der Entscheidung des EuGH, den Arbeitgebern im Sinne der unterneh­merischen Freiheit künftig mehr Spielraum zu gewähren, ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz durchzusetzen.

Frau Teubert bezog zu der Entscheidung des EuGH und der deutscher Gerichte mit der Bemerkung Position:

So galt etwa hierzulande bislang, dass Unternehmen ihren Angestellten das Kopftuchtragen nur bei Vorliegen sachlicher Gründe verbieten dürfen. Zwar kommt es auch nach der neuen Rechtsprechung des EuGH stets auf die individuelle Sachlage an, insbesondere darauf, ob das jeweilige Unternehmen allgemein ein Neutralitätsgebot verfolgt, welche Motive dem zugrunde liegen und ob einige Tätigkeitsbereiche hier wieder heraus fallen. Und es ist kaum damit zu rechnen, dass die Privatwirtschaft von ihren neuen Möglichkeiten flächendeckend Gebrauch machen wird. Gleichwohl weisen die Urteile in die falsche Richtung. Sie schränken das Selbstbestimmungsrecht muslimischer Frauen (weiter) ein und erschweren damit auch deren Integration. Schon jetzt haben es Muslima mit Kopftuch im Berufsleben besonders schwer. Noch immer werden sie von Kollegen oder Kunden belächelt, sie gelten vielfach als unterdrückt, gar als radikal oder gefährlich. Dabei würden regelmäßige Begegnungen und ein regelmäßiger Austausch – in der Kantine, am Postschalter, in der Apotheke – beiden Seiten helfen Verständnis zu entwickeln und Vorurteile abzubauen. Bereits andernorts wurde gefordert, Diskriminierungsschutz (auch) als Recht auf öffentliche Sichtbarkeit und schließlich auf gleiche Partizipationschancen zu verstehen. In einer pluralistischen Gesellschaft sollten berufstätige Muslima nicht länger als Außenseiter und Sonderlinge gelten, sondern schlicht als Teil der heute so bunten Arbeitswelt. Dies insbesondere, weil die religiöse Identität integraler Bestandteil des Gläubigen ist und nicht einfach während der Arbeitszeit „abgelegt“ werden kann. So auch Generalanwältin Sharpstone in ihren Schlussanträgen zum Fall C-188/15. Insofern ist die Religion mit anderen Diskriminierungsmerkmalen wie dem Geschlecht, dem Alter und der Ethnie vergleichbar.“

Die Schlüsselreize „die Urteile weisen in die falsche Richtung“ und „Sie schränken das Selbstbestimmungsrecht muslimischer Frauen (weiter) ein“ trieben meinen Blutdruck „in die falsche Richtung“.

Nicht mehr an mich halten konnte ich mich, als ich etwas von dem von der Autorin behaupteten „Recht auf öffentliche Sichtbarkeit“ lesen musste.

Das veranlasste mich zu der Stellungnahme:


[1] https://www.juwiss.de/32-2017/#more-16079


„Recht auf öffentliche Sichtbarkeit“? „Recht auf öffentliche Sichtbarkeit“ für faschistische Überzeugungen?
Und warum ist das Zeigen von NS-Uniformen und -Uniformstücken verboten?

Ich frage mich, warum Öffentlichrechtler das Grundgesetz so wenig beherrschen, dass sie die Problematik der Grundgesetzwidrigkeit der theofaschistischen Ideologie »des Islams« übersehen: Das kann doch nur daran liegen, dass sich da wieder einmal jemand zu einer Sache geäußert hat, von der er/sie keinerlei Ahnung hat!

Wenn man sich zum Kopftuch äußert, dann sollte man auch über Grundkenntnisse der Doktrin der Pseudo-Religion des theofaschistischen »Schlagt-die-ungläubigen-Affen-und-Schweine-tot«-»Islams« haben, denn die Frauen argumentierten ja vor dem BVerfG und dem EuGH, dass sie das Kopftuch aus religiöser Verpflichtung ihrem Glauben gegenüber, aus Glaubensverpflichtung gegenüber dem theofaschistischen »Islam« tragen!

„Religionsfreiheit!“
Es kann aber keine „Religionsfreiheit“ außerhalb des Grundgesetzes geben, dessen Zentralwert die in Art. 1 GG normierte Menschenwürde ist.

Beweis: Meine mexikanischen Freunde könnten nicht die Religion der Azteken mit ihren Menschenopfern, damit am nächsten Tag die Sonne wieder aufgehe, weil andernfalls sonst alles Leben auf der Erde verlöschen würde, unter dem Rubrum „Religionsfreiheit gemäß Art. 4 GG“ praktizieren; nicht einmal in Mexiko.

Jede Glaubensüberzeugung, die von ihren Anhängern als „Religion“ verstanden wird, hat Art. 1 GG (Menschenwürde) zu respektieren; andernfalls kann sie nicht als „Religion“ im Sinne des Art. 4 GG anerkannt werden! Sie ist dann nur eine verfassungswidrige Ideologie. Wenn sie ihren Anhängern gegenüber unter Berufung auf ihren „Gott“ die Forderung erhebt, Andersdenkende wegen ihres anderen Glaubens umzubringen, ist sie eine theofaschistische Ideologie.

Und »der Islam« ist faschistisch!

Man kann Faschismus definieren, wie man will, und es gibt viele Definitionen. Aber wenn eine Doktrin von ihren Anhängern verlangt, dass sie Andersdenkende „rücksichtslos hinzurichten“ hätten, „wo immer ihr sie findet“, „selbst wenn euch das zuwider ist“, dann ist das Faschismus pur!
Nun gibt es Faschismus »von rechts« (Hitler, südamerikanische Diktatoren, …), »von links« (Stalin, Mao, DDR, Pol Pot, …) und halt auch »von oben«: den Theofaschismus, der für »den Islam« kennzeichnend ist!

Und nun der für alle Muslime bestehende Gharqad-Baum-Hadith, den die Hamas deswegen in Art. 7 ihrer Gründungscharta von 1988 aufgenommen hat, der Hadith, mit dem der von den Muslimen als solcher geglaubte Prophet allen Muslimen nach ihm bis zum Tag des Jüngsten Gerichts den Judenmord mit der Drohung „ewiger Höllenqual“ für den Fall der Zuwiderhandlung zur Glaubensverpflichtung machte:

„Die Zeit/der Tag (des Jüngsten Gerichts) wird nicht anbrechen, bevor nicht die Muslime die Juden bekämpfen und sie töten; bevor sich nicht die Juden hinter Felsen und Bäumen verstecken, welche ausrufen: Oh Muslim! Da ist ein Jude, der sich hinter mir versteckt; komm und töte ihn!“

[ http://www.bpb.de/politik/extremismus/islamismus/36358/antisemitismus-in-der-charta-der-hamas?p=all ]

Zum Auffüllen der Wissensabgründe:

»Der Islam« verlangt mit Koranvers 33/61 von jedem „wahren Gläubigen“: „Verflucht seien sie [die Ungläubigen]! Wo immer sie gefunden werden, sollen sie ergriffen und rücksichtslos hingerichtet werden“, laut Sure 2/216 gilt dieses Allah-Gebot „selbst dann, wenn euch das zuwider ist“.
Allah verlangt von jedem „wahren Gläubigen“ mit Koranvers 33/21, dass er sich nach dem von Allah als solches vorgegebenen „schönen Vorbild“ des Propheten zu verhalten habe.
Laut u.a. Koranvers 6/34 „Es gibt keinen, der die Worte Allahs zu ändern vermag“, 6/115 „Keiner vermag Seine Worte zu ändern“ und 10/15 „Es steht mir nicht zu, ihn aus eigenem Antrieb zu ändern“, kann der Koran ausschließlich von Allah geändert werden kann, nicht aber von Menschen.

Wer sich zum »Islam« bekennt, muss sich nach dem normativen Selbstverständnis der von ihm befolgten islamischen Doktrin u.a. und insbesondere zum Mord an Andersdenkenden bekennen und den bejahen, da er sonst gegen Allahs und des Propheten Gebot verstößt und für die Missachtung der Rechte und Gebote Allahs und des Propheten, den Ungehorsam im Glauben, gemäß Koranvers 9/63 „Wissen sie (denn) nicht, daß derjenige, der Allah und seinem Gesandten zuwiderhandelt (yuhaadid), das Feuer der Hölle zu erwarten hat, um (ewig) darin zu weilen?“ ewige Höllenstrafe zu erwarten hat! Man kann nicht sagen: “Ich glaube an die islamische Doktrin, so weit sie mir passt; den Rest lehne ich nach eigenem Gusto ab.” Man muss sich nun mal, wenn man sich zu einer Doktrin bekennt, innerhalb von deren Normgefüge bewegen, das ihr normatives Selbstverständnis ausmacht.

Fazit:

Der die Nicht-Muslime als „geringer als Vieh“ (Koranvers 8/55) beschimpfende »Islam«, der es einem jeden „wahren Gläubigen“ durch den Koran und die Hadithe über das von Allah als „schönes Vorbild“ (KV 33/21) für jeden Muslim vorgegebene Leben Mohammeds zur religiösen Verpflichtung macht, die als „Affen und Schweine“ (KV 5/60) diffamierten Nicht-Muslime „rücksichtslos hinzurichten“, „wo immer sie gefunden werden“ (KV 33/61), „selbst wenn euch das zuwider ist“ (KV 2/216) – sämtlich Koran-Zitate! –, ein »Islam«, der mit dem Gharqad-Baum-Hadith (Sahih Bukhari # 2925, 2926; Sahih Muslim # 6985) jeden wahren Gläubigen bis zum Beginn des Tages des Jüngsten Gerichts zum Judenmord verpflichtet, weil ein Zuwiderhandeln gegen entweder ein Allah- oder ein Prophetengebot ewige Höllenqualen nach sich ziehe (KV 9/63, 4/14, 72/23 u.a.), so dass die Hamas diesen Hadith in Art. 7 ihrer noch immer gültigen Gründungscharta von 1988 aufgenommen hat, ein »Islam«, der von seiner Lehre her zwangsläufig dass von Allah stammend geglaubte Allah-Recht der Scharia einführen muss(!), weil die Gesetzgebung das Vorrecht Allahs sei und in der Scharia alle Rechtprinzipien enthalten seien, die Allah den Menschen verordnet habe, ein „Islam«, der einer jeden Frau Dummheit und nur den hälftigen Wert eines Mannes zuspricht, weil sie weniger erbt, als Zeugin vor Gericht nur halb soviel tauge wie ein Mann, weniger glaube, ihre Anwesenheit beim Gebet eines Mannes dessen Gebet genauso nichtig mache wie die Anwesenheit eines Hundes oder eines Esels, und weil sie während der Menstruation nicht betet – alles Fakten aus der islamischen Doktrin –, eine solche religiös-faschistische, Andersdenkenden nach dem Leben trachtende und damit gegen Art. 2 II 1 GG verstoßende Ideologie darf wegen ihres Verstoßes insbesondere gegen den in Art. 1 GG normierten Zentralwert unserer verfassungsmäßigen Ordnung, die Menschenwürde, und gegen Art. 3 GG (Gleichberechtigung) von Verfassungs wegen gar nicht zu Deutschland gehören!

Und das Schönste:

Der theofaschistische »Islam« jedweder Couleur ist seit dem 24.05.1949 in der Bundesrepublik verboten!
Er ist nicht erst „zu verbieten“, er „ist verboten“!

Art. 9 II GG lautet:

„Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.“

»Der Islam«, wie er uns aus dem „von Menschen nicht veränderbaren“ Koran und aus den nach dem Tod Mohammeds auch nicht mehr abänderbaren Hadithen entgegentritt
– verstößt gegen die Strafgesetze, denn er stört auf jeden Fall den öffentlichen Frieden (§ 126 StGB) und begeht Volksverhetzung (§ 130 StGB), – richtet sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung, insbesondere gegen deren Art. 1 (Menschenwürde) und 3 GG (Gleichberechtigung)
– und wie es sich mit dem Gedanken der Völkerverständigung vereinbaren lassen können sollte, wenn Andersdenkende – und das ist im Fall der Bundesrepublik Deutschland die weit überwiegende Mehrheit der Bevölkerung – als “geringer als Vieh” (Koranvers 8/55) zu missachtende “Affen und Schweine” (Koranvers 5/60) diffamiert und teilweise behandelt werden, das hat mir demokratisch Verbohrtem bisher auch weder ein Muslim noch ein Jurist nachvollziehbar erklären können.

Daher sind Vereinigungen, die diese Ideologie fördern und unterstützen, seit dem 24.05.1949 in der Bundesrepublik auch dann verboten, wenn man damals nur an den Faschismus »von rechts« und »von links« gedacht hatte, noch nicht an den »von oben«.
Aber Sinn und Zweck der Normen Art. 1 und 9 II GG ist, das Wiederaufleben jedweden Faschismus‘ gleich von Anfang an zu unterbinden, damit niemals wieder passiere, dass in Deutschland eine faschistische Ideologie nach dem Motto „First give a dog a bad name, then hang hin“, Andersdenkenden deren Menschqualität abspreche – wie es »der Islam« mit den „Ungläubigen“ macht und seinen Anhängern als Glaubensverpflichtung auferlegt – und dann dementsprechend handelt.

In Art. 9 der Verfassung ist keine Ausnahme für Theofaschismus vorgesehen, denn es soll nach der vom Grundgesetz errichteten Werteordnung der „fdGO“ fürderhin jeglicher Faschismus nicht nur verboten sein, sondern unmöglich gemacht werden, weil man (inzwischen auch in Deutschland) aus Erfahrung weiß:

“Achte auf Deine Gedanken, denn sie werden zu Worten.

Achte auf Deine Worte, denn sie werden zu Handlungen.

Achte auf Deine Handlungen, denn sie werden zu Gewohnheiten.

Achte auf Deine Gewohnheiten, denn Sie werden Dein Charakter.

Achte auf Dein Schicksal/dein Leben, indem Du jetzt auf Deine Gedanken achtest.” (Talmud)

Ich könnte noch 2.000 Seiten mehr über die Ideologie des theofaschistischen und daher verfassungswidrigen »Islam« schreiben, aber für den Anfang mag es reichen.

Hans-Uwe Scharnweber

Historiker, ehemaliger Fachlehrer für Politik und Rechtsanwalt

Selbstverständlich ging wieder niemand auf das Grundproblem ein, dass »der Islam« keine „Religion“ im Sinne des Art. 4 GG sein kann, den Anhängern dieser Ideologie daher kein Rückgriff auf die „Religionsfreiheit“ zustehe.

III. Dritter Beispielsbeitrag Kommentar in der SZ “Die AfD ist verfassungsfeindlich, nicht der Islam” (Prantl) zur AfD wegen ihrer anti-islamischen Position

Am meisten habe ich mich wohl darüber geärgert, was uns Heribert Prantl in der Süddeut­schen in Sachen »Islam« an Unsachlichkeiten hatte verkaufen wollen.

Er schrieb wegen der ersten Islam-Stellungnahme und dem Programmentwurf dieser Partei zum Problemkreis »Islam« unter der schon Unsinn signalisierenden Überschrift “Die AfD ist verfassungsfeindlich, nicht der Islam”[1]  in der SZ vom 18.04.16: „Führende AfD-Politiker schüren die Angst vor dem Islam – und rütteln dabei an fun­damentalen Grundrechten. Ihre Äußerungen sind ein [von Prantl in keinster Weise begründeter, sondern nur ganz pauschal als solcher behaupteter!; der Verf.] Angriff auf die [von Prantl nicht näher defi­nierte, nur summarisch so angesprochene; der Verf.] deutsche Leitkultur.“

Diesen Artikel Prantls habe ich in meinem Buch(manuskript) detailliert untersucht.

Nun sehe ich es nicht als meine Aufgabe an, die für mich nicht wählbare AfD zu verteidigen. Trotzdem erwarte ich von einem Juristen mit der Ausbildung und Reputation, die Prantl allgemein entgegengebracht wird, einen fundierteren Kommentar als das, was er den Lesern in dem Artikel zugemutet hat!

Ich kopiere das in meiner Arbeit zu Prantls unsachlichem Kommentar Geschriebene hierher, lasse aber dabei viele, auf jeden Fall die umfangreichen Anmerkungen und Belegstellen weg: die sind hier nicht alle erforderlich, um nachzuweisen, was selbst in „Qualitäts­medien“ an Unsachlichem meinungsbildend geschrieben wird, wenn es um »den Islam« geht.

Aufhänger des Kommentars ist aber, wohlgemerkt, die von der AfD in ihren Positionspapier bezogene Stellungnahme zum »Islam« in Deutschland.

Ich greife Prantls mit markigen Worten verfasste flammende Stellungnahme – eine von ihm so ge­glaubte demokratische Waberlohe gegen eine von ihm nicht nur für die süddeutschen Lande als „ver­fassungsfeindlich“ »reichs­heroldisierte« Partei – aus der Unzahl der in der Pres­se­landschaft erschie­nenen unsinnigen Beiträge deswegen exemplarisch heraus, weil Prantl nicht mit substanzlosen Pau­schalurteilen um sich wirft, sondern eine Beweisführung zumindest versucht, auch wenn die völlig missglückt, weil sie neben der Sache liegt; auch und gerade in deren juristischer Argumentation.

Aber weil Prantl wenigstens einen argumentativen Ansatz verfolgt, kann man sich mit dem, was er für Argumente hält, auseinandersetzen. Wir werden gleich sehen, was der Herr Professor so draufhat, wie (wenig) weit das trägt, was er vorbringt.

Prantl wirft der AfD vor, dass sie „den Islam und die Islamisten“ gleichsetze; nicht Islam und Isla­mismus, sondern „Islam und die Islamisten“. Originalton Prantl „Sie rückt eine der drei


[1] Kommentar Heribert Prantl SZ vom 18.04.16: “AfD und Islam – Die AfD ist verfassungsfeindlich, nicht der Islam”

http://www.sueddeutsche.de/politik/afd-und-islam-die-afd-ist-verfassungsfeindlich-nicht-der-islam-1.2954954


abrahamitischen Weltreligionen in eine finstere, verfassungsfeindliche Ecke. Führende AfD-Vertreter nennen den Islam in gehässiger Absicht eine politische Ideologie, die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei. Es ist anders: Eine Partei, die so etwas behauptet, die eine Religion als ‚Fremdkörper’ betrachtet, die Minarette verbieten will – eine solche Partei stört und zerstört den inneren Frieden. Wer das Grundgesetz so missachtet, ist verfassungsfeindlich. Die Freiheit des Glaubens und die Freiheit der ungestörten Religionsausübung gehören zu den Fundamentalgrundrechten. Niemand darf, so sagt das Grundgesetz unmissverständ­lich, ‚wegen seines Glaubens oder seiner religiösen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden’. Die AfD setzt sich über dieses Diskriminierungsverbot unmissverständlich hinweg. Gewiss: Glaubens- und Religionsfreiheit enden dort, wo Hass und Gewalt beginnen; das ist eine Selbst­ver­ständlichkeit. Die Selbstverständlichkeit und Chuzpe, mit der die AfD Angst vor dem Islam schürt und ihn in Deutschland in eine Art Verbannung schicken will, hat es bisher in der bundesdeutschen Geschichte nicht gegeben. Es gilt im Staat des Grundgesetzes das strikte Gebot der Gleichbehandlung aller Glaubensgemeinschaften. Weil die Religionsfreiheit ein Menschenrecht ist, kann es nicht unter Kulturvorbehalt gestellt werden. Die antiislamischen Attacken der AfD sind nicht nur Attacken auf den Islam. Sie sind auch Angriffe auf die anderen Religionen, sie sind ein Angriff auch auf Katholiken und Protestanten – und ein Angriff auf die deutsche Leitkultur. Leitkultur in Deutschland ist nämlich eine Kultur des guten Zusammen­lebens.“

Ein bisschen wenig als „Leitkultur“; daran vermag ich nichts typisch „Deutsches“ zu erkennen.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière versuchte, nachdem der rechte Rand der Gesell­schaft seit einigen Jahren mit der Mehrheitsgesellschaft fremdelt – als Stichworte hierzu seien PEGIDA und AfD genannt –, die erstmals im Jahr 2000 von der CDU aufs Tapet gebrachte inhaltliche Diskussion zur „Leitkultur“ erneut anzuschieben, indem er 2017 in einem Beitrag für BILD AM SONNTAG zehn Punkte nannte, die er für wichtig erachte – und bezog dafür von der Opposition Prügel.

Eher als die von de Maizière genannten Punkte, auf die hier nicht im Einzelnen eingegangen werden muss, sehe ich als Inhalt unserer auch europäisch zu sehenden Leitkultur das christliche Menschen­bild mit der ihm immanenten Menschenwürde eines jeden Menschen schon allein aufgrund seines Menschseins, Menschenrechte, Gleichberechtigung von Mann und Frau, politische Freiheit, Demokra­tie, Rechtsstaatlichkeit, … . „Die Debatte um die Existenz einer Leitkultur ist der Struktur nach ein Streit um die Frage nach den verbindlichen Werten einer Kultur. […] Werte sind eine Frage der Perspektive und damit relative Größen.“[1]

Auf jeden Fall vermag ich nicht Prantls – wenn ich mich um äußerste Höflichkeit bemühe: »fragwürdige« – Argumentation nachzuvollziehen, dass „anti­islamische At­tacken der AfD“ „nicht nur Attacken auf den Islam“ sondern „auch Angriffe auf die anderen Reli­gionen“ seien: Wenn man sich aus menschen- und verfassungsrechtlichen Gründen gegen die theo­faschistische und damit grundgesetzwidrige Ideologie des »Schlagt-alle-Ungläu­bi­gen-tot-Islams« wen­det und wehrt, dann unternehme man „auch Angriffe auf die anderen Religionen“? Das kann ich wirklich nicht nachvollziehen. Das verstehe ich nicht: Dafür bin ich ein­fach zu blöd. Um das zu verstehen, muss man wohl Professor sein. Aber das nur nebenbei.

Dann weist Prantl den christlichen Kirchen die Aufgabe zu: „Sie sollten der Partei, die sich AfD nennt, klarmachen, dass die Agitation gegen den Islam und gegen Allah auch die christliche Religion verunglimpft. Zum Glaubensinhalt der christlichen Kirchen gehört es, dass man den anderen Reli­gi­o­nen ihre Gottesverehrung zugesteht. Gott ist der Gott, den auch der andere verehrt ­– aber jeder nennt ihn anders und jeder erkennt ihn anders, jeder preist ihn anders. Der eine baut ihm einen Glockenturm, der andere ein Minarett. Die Anerkennung der Religionsfreiheit verlangt, so sagt es der große Verfassungsgelehrte Ernst-Wolfgang Böcken­förde, ‚dass man


[1] DLF vom 05.02.17: “Lebensgestaltung – Der Mythos von der kulturellen Identität“

http://www.deutschlandfunk.de/lebensgestaltung-der-mythos-von-der-kulturellen-identitaet.1184.de.html?dram:article_id=377146


die anderen nicht zurückdrängt’. Man dürfe, sagt Böckenförde auch, von den Muslimen aber erwarten, das sie ‚die christliche Prägung unserer Kultur, so weit sie vorhanden ist, respektieren und nicht versuchen, das sozusagen von innen her aufzurollen’. Wer diesen Respekt von Muslimen erwartet, der muss aber auch ihnen den nötigen Respekt erweisen. Die AfD tut das nicht. Solange das so ist, ist sie eine schlechte Alternative für Deutschland; sie spaltet die Gesellschaft.“[1]

Wer einen anderen in seinen Ansichten und in seiner Gedankenführung – höflich ausgedrückt – eines „fundamentalen Irrtums“ zeiht, wie ich es hier mache, der ist natürlich beweispflichtig; folglich muss ich (auch) Prantls Argumentation in kurzen Worten aus­ei­nandernehmen. Dazu greife ich mir nicht alle, sondern nur die kritikwürdigs­ten Sätze seines Elaborats heraus:

Prantl: „Sie [die AfD; der Verf.] rückt eine der drei abrahamitischen Weltreligionen in eine fins­tere, verfassungsfeind­liche Ecke. Führende AfD-Vertreter nennen den Islam in gehässiger Ab­sicht eine politische Ideo­logie, die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei. Es ist anders: Eine Partei, die so etwas be­hauptet, die eine Religion als ‚Fremdkörper’ betrachtet, die Minarette verbieten will – eine solche Partei stört und zerstört den inneren Frieden. Wer das Grundgesetz so miss­achtet, ist verfassungs­feindlich.

Die AfD könnte »den Islam« ohne entsprechende Anhalte in seiner Doktrin nicht „in eine finstere, verfassungsfeind­liche Ecke rücken“ – wo er auch hingehört: Wer Andersdenkende als „geringer als Vieh“ zu missachtende „Affen und Schweine“ diffamiert, die „rücksichtslos hingerichtet“ werden müssen, „wo immer sie gefunden werden“, wer in seinem Theofaschis­mus so gegen den Zentralwert unserer fdGO verstößt, der gehört nicht nur in die „finstere“, sondern in die finsterste „verfassungsfeind­liche Ecke ge­rückt“, in die er sich zuvor selbst begeben hat.

Da sich »der Islam« – auch wenn es dialogbesessene politische Naivlinge und Gutmenschen nicht wahrhaben wollen – mit seiner Doktrin, wie sie aus seinem ihm heiligsten Buch hervor­geht, bei klarem Verstand un­bestreitbar, außerhalb der Werteordnung des Grundgesetzes be­wegt, kann er – ungeach­tet seines ihm ansonsten außerhalb der Bundesrepublik zugesprochenen Status’ als „Welt­religion“ – keine „Religion“ im Sinne des Art. 4 GG sein; übrig bleibt dann nur eine Charakteri­sierung dieses Gedanken- und Wertegebäudes als „Ideologie“.

Diese Bezeichnung geschieht völlig wertfrei und nicht in der von Prantl der AfD – seinerseits selber diffa­mierend – unterstellten „gehässigen“ Absicht.

Die AfD will in ihrer Argumentation gegenüber »dem Islam«, dass die volle Gültigkeit des Grundgesetzes, insbesondere die Geltung seines Zentralwertes, die Menschenwürde, voll umfänglich und damit auch gegenüber der Ideologie »des Islams« wiederhergestellt werde. Das ist ein Verfassungsgebot! Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Da richtet Prantl sich selbst, wenn er solchen Unsinn schreibt wie: „Wer das Grund­gesetz so missachtet, ist verfassungsfeindlich.“ 

Prantl: „Die Freiheit des Glaubens und die Freiheit der ungestörten Religionsausübung gehören zu den Fundamentalgrundrechten.“

„Völlig richtig, Herr Prantl, aber Ihnen als Jurist müsste bekannt sein, dass selbst ‚Fundamental­grundrechte’ nur innerhalb der Werteordnung des Grundgesetzes wahrgenommen werden können und dürfen! Sonst könnten beispielsweise meine mexikanischen Freunde sich jeden Abend jeman­den – bei persönlichem Pech unter Umständen auch Sie – greifen und – unter Berufung auf ihr ‚Fun­damentalgrund­recht’ in Fortführung der Religion ihrer Ahnen – einem Opfer, beispielsweise Ihnen, das Herz raus­schneiden und es den Göttern ihrer Ahnen opfern.“


[1] SZ vom 18.04.16 “Die AfD ist verfassungsfeindlich, nicht der Islam”

http://www.sueddeutsche.de/politik/afd-und-islam-die-afd-ist-verfassungsfeindlich-nicht-der-islam-1.2954954


Prantl: „Gewiss: Glaubens- und Religionsfreiheit enden dort, wo Hass und Gewalt beginnen; das ist eine Selbstverständlichkeit. 

Prantl kann seine Zeilen nur geschrieben haben, ohne je in den Koran reingeschaut zu haben! Oder er dachte nicht genügend und schrieb mit Tunnelblick:

Wenn eine Ideologie ihre An­hänger zu Mord an Andersgläubigen aufruft und – wie der koranische IS-lam es in vielen Suren macht! – sie, „selbst wenn euch das zuwider ist“, mit der Drohung ewiger Höllenqual im Verweigerungsfall, zu Mord verpflichtet: wie will man das anders bezeich­nen denn als „Hass und Gewalt“?

Dass dann „Glaubens- und Gewissensfreiheit enden“, sei sogar für Prantl – so behauptet er es je­den­falls – „eine Selbstverständlichkeit“.

In dem den Muslimen heiligsten Buch geht es in der Beziehung zu „Ungläubigen“ ausschließ­lich um vernichtenden Hass und mordende Gewalt! Aber Prantl zieht nicht die Konsequenz aus der von ihm zuvor postulierten „selbstverständlichen“ Einsicht, da es um die „Weltreligion“ des theo­fa­schistischen »Islams« geht.

Prantl: Es gilt im Staat des Grundgesetzes das strikte Gebot der Gleichbehandlung aller Glau­bensgemeinschaften.

Aha: Dann darf, wenn man den professoralen Unsinn Prantls genau nimmt, der Nachfahre der Azteken selbst unter der Geltung des Grundgesetzes seinen Opfern das Herz rausschneiden!

Doch grundsätzlich ist das vollkommen richtig, was Prantl meint. Allerdings nur, wenn – im Sinne des englischen Bedingungs-„if“ – eine Glaubensgemeinschaft sich im Rahmen des Grundgesetzes bewegt! Und das macht »der Islam« unbezweifelbar nicht: Mit seiner Leugnung der Menschen­würde der Andersgläubigen und damit des Zentralwertes des Grund­gesetzes stellt er sich außer­halb der Wertordnung des Grundgesetzes.

Prantl scheint alles vergessen zu haben, was er als Jurist hinsichtlich des Gleichbehandlungs­ge­botes ganz gewiss einstmals gelernt haben wird.

Der von Prantl angesprochene, vom Bundesverfas­sungsgericht auf Aristoteles zurück­geführte Gleichheits- oder Gleichbehandlungsgrundsatz besagt, dass „Gleiches gleich und Ungleiches sei­ner Eigenart entsprechend un­gleich zu behandeln“ sei. Das weiß jeder ja schon intuitiv: deswe­gen treten bei den Olympischen Spielen ja grundsätzlich Männer gegen Männer und Frauen gegen Frauen an und nicht Männer und Frauen ungemischt gegeneinander – außer[1] beim Reiten, wo es mehr auf das Pferd ankommt; in manchen Sportarten gibt es einen Ge­wichtsausgleich, um die Ausgangsbedingungen anzugleichen. Und wenn es darauf ankommt, dann wird innerhalb der Gruppe der Männer und innerhalb der Gruppe der Frauen noch nach Gewichtsklas­sen unterschie­den, weil es ein Fliegengewicht aus den Schuhen heben würde, wenn es einen Schlag eines Schwer­gewichtlers zu »verdauen« hätte.

Das hat jeder Student der Jurisprudenz bis spätestens zum 4. Semester nicht nur intuitiv zu fühlen, sondern operabel zu wissen, wenn er antritt, um den Großen Öffentlichrechtlichen Schein zu machen. Das muss auch (der zum selben Zeitpunkt wie der Autor, allerdings andernorts, mit dem Jura-Studium begonnen habende) Prantl gelernt haben; davon können wir einfach ausge­hen.

Und nun die Preisfrage an Prantl und all die anderen, die sich ohne ausreichende juristische Kennt­nisse und ohne weiteres Nachdenken ständig auf den Gleichbehand­lungs­grundsatz berufen oder, wie Henryk M. Broder, auf ihn verweisen, indem der schrieb: „Wir können ja nicht


[1] Wer die Geschichte von Annie Oakley, alias Phoebe Ann Mosey (“Annie, get your gun”), kennt, kann sich ohne Weiteres vorstellen, dass im Schießen Männer und Frauen keine nach Geschlecht getrennten Wettkämpfe durchführen müssten.

Und so war es auch anfangs, als Frauen (ab 1968) an Schießwettbewerben in Männermannschaften teilnehmen durften, bis 1984 eine Trennung nach Geschlecht erfolgte. http://jga.anschuetz-sport.com/index.php5?menu=133&sprache=0


einer Religion die Rechte verwehren, die alle anderen in Anspruch nehmen.“[1] (Dieses Statement gab Broder ab, obwohl er gleich darauf zu berichten wusste: „Bei der Islamkonferenz von Innenmi­nis­ter Schäu­ble hat sich der Islamische Koordinierungsrat geweigert, die Schlusserklärung zu unter­schreiben, weil sie sich darin zum Grundgesetz bekennen sollten. Weniger aber kann man nicht erwarten.“[2])

Doch das können wir, denn erstens ist »der Islam« ausweislich seiner Verneinung der Menschen­würde der Nicht-Muslime keine Religion im Sinne des Art. 4 GG, und zweitens kann – wie ich mit meinem Azteken-Beispiel klargestellt zu haben hoffe – selbst jede »Religion« verboten werden, wenn sie nicht grundgesetzkonform ist.

Daher lautet die entscheidende Frage bei der Begutachtung des von den Muslimen ständig erhobenen Gleichbehandlungsanspruchs: Welche in Deutsch­land als Religion anerkannte Glau­bens­gemeinschaft oder welche andere Ideologie verpflichtet ihre Anhänger – unge­achtet der Tatsache, dass sich die Anhänger fast alle in diesem Punkt nicht dok­tringemäß verhalten – mit ihrer Dok­trin zu Mord an Andersgläubigen/An­ders­den­ken­den?

Das ist mir nur von der Pseudo-Religion »Islam« bekannt: Keine der bei uns vertre­tenen »richtigen« Groß-Religionen und meines Wissens auch keine Ideologie verlangt in ihrer Doktrin von ihren Anhängern, Andersgläu­bige „rücksichtslos hinzurichten“, „wo immer sie gefun­den werden“, selbst wenn das dem einzel­nen Gläubigen „zuwider“ sein sollte. Deswegen verhalten sich die »anderen, die wahren Religio­nen« im Sinne des Art. 4 GG in dem Punkt ihrer Einstellung gegenüber ihren Nicht-Anhängern gleich und sind dementspre­chend gleich zu behan­deln.

Aber die als Pseudo-Religion daherkommende theofaschistische Ideologie des koranischen »Schlagt-alle-Ungläubigen-tot«-»Islams« sieht das anders. Deswegen ist die Pseudo-Religion »Is­lam« offensichtlich ungleich und dementspre­chend ungleich gegenüber den anderen in der BRD vertretenen Groß-Religionen zu behan­deln. Die Vertreter jeder »richti­gen« Groß-Religion hätten kein Problem damit gehabt, eine Verpflichtung auf das Grundgesetz zu unterschrieben! Das müsste Prantl wissen.

Und das perfide an seiner Argumentation ist: Er weiß es auch und schrieb trotzdem – nicht gut­gläubig, sondern böswillig – mit einer großen Zeitung von überregionaler Bedeutung im Kreuz solchen auf Volksverdummung hin ange­legten gefährlichen professoralen Quatsch, um die AfD mental zu kielholen!

Prantl: Weil die Religionsfreiheit ein Menschenrecht ist, kann es [gemeint ist „sie“: die Reli­gions­freiheit] nicht unter Kulturvorbehalt ge­stellt werden.

Gut gebrüllt, Löwe! Aber wer stellt denn »den Islam« unter „Kulturvorbehalt“? Die AfD jeden­falls stellte, soweit ich dementsprechende Papiere habe lesen können, in ihrem Programm­entwurf, auf den hin Prantl sein Elaborat geschrieben hatte, »den Islam« nicht unter „Kultur­vorbehalt“, sondern unter Grundgesetzvorbehalt. Aber das wollte Prantl mit seinen geistigen Scheuklappen nicht sehen. Oder er kannte andere, mir nicht zugänglich gewesene Papiere der AfD.

Die AfD verlangt – ganz im Sinne des Autors –, dass jede „Religion“ unter dem Vorbehalt des Grundgesetzes zu stehen habe!

Das ist nicht zuviel verlangt: das ist ein Erfordernis, das uns unsere Verfassung auferlegt.

Prantl: Die antiislamischen Attacken der AfD sind nicht nur Attacken auf den Islam. Sie sind auch Angriffe auf die anderen Religionen, sie sind ein Angriff auch auf Katholiken und Protes­tanten.


[1] Broder, H. M.: „Eine Moschee für eine Kirche“, in: „Der Moscheestreit – Eine exem­pla­rische Debatte über Einwanderung und Integration“, Hrsg. Sommerfeld, F., Köln 2008, S. 52-55 (53)

[2] Broder, H. M.: „Eine Moschee für eine Kirche“, in: „Der Moscheestreit – Eine exem­pla­rische Debatte über Einwanderung und Integration“, Hrsg. Sommerfeld, F., Köln 2008, S. 52-55 (54)


Was für ein professoraler Quatsch! Indem die AfD die unbezweifelbare Verfassungswidrigkeit der »Schlagt-alle-Ungläubigen-tot«-Ideologie »des Islams« attackiert, greife sie auch Katho­liken und Protestanten an? Die, die ganz etwas Anderes glauben und deren Doktrin sich nicht nur innerhalb der Werteord­nung des Grundgesetzes bewegt: deren Werteordnung das Grund­gesetz sogar maß­geblich ge­prägt hat?

Ich jedenfalls habe von AfD-Seite kein Wort gegen Katholiken und Protestanten vernom­men!

Ich vermag darin, dass man die Verfassungswidrigkeit der islamischen Doktrin nach- und auf sie explizit hinweist, keinen Angriff auf Katholiken und Protestanten zu erkennen!

Worin sollte diesbezüglich ein Angriff auf Katholiken und Protestanten bestehen, deren jeweilige Doktrin von ihren Gläubigen ja nicht verlangt, Andersgläubige „rücksichtslos hinzurich­ten“ (auch wenn es deren Anhänger lange Zeit gemacht haben, aber sie haben es gegen die christliche Doktrin gemacht und damit gegen sie verstoßen). Doch beim »Islam« gehört das zu seiner Doktrin!

Prantl: Die christlichen Kirchen sollten der Partei, die sich AfD nennt, klarmachen, dass die Agi­tation gegen den Islam und gegen Allah auch die christliche Religion verunglimpft.

Diese (Un-)Logik verstehe ich nicht. Verstehe ich echt nicht!

Bilden wir ein Beispiel aus dem Strafrecht: Wenn jemand Herrn oder Frau X beleidigt, dann belei­dige er damit auch Personen, die nicht zu Herrn X oder Frau Y gehören?

Ob Prantl als Richter so Recht gesprochen hat?

Es ist schlicht nicht nachvollziehbar, wieso die Agitation gegen den theofaschistischen »Islam« und gegen Allah wegen der menschenwürdewidrigen islamischen Doktrin auch die christliche Re­ligion verunglimpfen können sollte. Die Agitation gegen den Islam erfolgt ja we­gen der Verfas­sungswidrigkeit der theofaschistischen Ideologie »Islam«: dass die christlichen Religionen eben­falls verfassungswidrig wären, vermag ich hingegen nicht zu erkennen.

Und die Agitation gegen Allah erfolgt insbesondere deswegen, weil es Allah ist, der seinen An­hängern mit Strafdrohung ewiger Höllenqual befiehlt, diejenigen die nicht an ihn glauben, „rück­sichtslos hinzurichten“, „wo immer sie gefunden werden“.

Wieso sollte (jedenfalls nach Prantls verbogener, mir auf jeden Fall verborgen gebliebe­ner Logik) eine „Agi­tation gegen den Islam und gegen Allah auch die christliche Religion verun­glimpfen“, die in ihrer Glaubenslehre von ihren Anhängern kein mörderisches Verhalten gegen­über Anders­gläubigen verlangen?

Prantls sehr gewollter Rückschluss von der grundgesetzwidrigen islami­schen Doktrin auf die christlichen Religionen mit ihrer in diesem Punkt völlig konträren Doktrin ist schlichtweg nicht nachvollzieh­bar. 

Prantl: Führende AfD-Politiker schüren die Angst vor dem Islam – und rütteln dabei an funda­mentalen Grundrechten. Ihre Äußerungen sind ein Angriff auf die deutsche Leitkultur.

Worin sollte, bitte, ein Angriff auf die deutsche Leitkultur gesehen werden können, wenn man da­rauf hin- und auch noch nachweist, dass die theofaschistische islamische Doktrin grund­gesetz­wi­drig ist?

Führende AfD-Politiker machen zunächst einmal nur auf die Gefahren »des Islams« für unsere nicht-muslimische Gesellschaft aufmerksam, indem sie die Gefährlichkeit dieser theofa­schistischen Doktrin nachweisen.

Nicht zuvörderst die AfD-Politi­ker schüren die Angst: das hat der auch mittels des Dschi­hads zwangsmis­sionierende »Islam« seit 1.400 Jahren selbst gemacht; so gründ­lich gemacht, dass der Marseiller Großmufti Soheib Bencheikh 2001 in einem Fernseh­interview bekannt hat: „Ich hätte auch Angst vor dem Islam, wenn ich kein Muslim wäre.“

Wie durch den Hinweis auf die mit der Ausbreitung des Einflusses »des Islams« in unserer Gesellschaft verbundenen Gefahren an fundamentalen Grundrechten gerüttelt werden sollte, wird Prantl in seiner Stel­lungnahme noch beweisen müssen; ebenfalls den von ihm behaupteten Angriff auf die deutsche Leitkultur.

Prantl: „Diese Partei, die sich Alternative für Deutschland nennt, aber als Alternative zur Reli­gionsfreiheit religiöse Ausgrenzung anbieten will, setzt den Islam und die Islamisten gleich; sie rückt eine der drei abrahamitischen Weltreligionen in eine finstere, verfassungsfeindliche Ecke.“

Erstens ist Prantl offensichtlich einiges entgangen: beispielsweise das schon zitierte beden­kens­werte Wort Seno­caks: „Auch wenn es die meisten Muslime nicht wahrhaben wollen, der Terror kommt aus dem Herzen des Islams, er kommt direkt aus dem Koran.“ Daher kann man nicht nur, daher muss man vielleicht sogar koranischen IS-lam und Islamismus gleichsetzen.

Zweitens: Die AfD bietet nicht als Alternative zur Religionsfreiheit religiöse Ausgrenzung an:

Die AfD beschneidet die Religionsfreiheit mit keinem Wort! Sie stellt ausschließlich fest, dass sich »der Islam« außerhalb der „fdGO“ befindet. Über diesen Unterschied muss Prantl offensicht­lich noch ein bisschen nachdenken.

Die AfD vertritt – ohne dass sie das in ihrem Papier ausdrücklich so sagt – die juristisch einzig korrekte Position, dass es Religionsfreiheit ausschließ­lich im Rahmen des Grundgesetzes geben kann, und das heißt insbesondere: unter der Achtung der Menschenwürde auch der Nicht-Mus­lime, die die islamische Doktrin jedoch den „ungläubigen“ „Affen und Schweinen“ verwei­gert, die von jedem Allahs Geboten gegenüber gehor­samen Gläubigen „rücksichtslos hinzu­richten“ seien, selbst wenn dem das „zuwider“ ist. Koranvers 2/216 „Euch ist vorgeschrieben, (gegen die Ungläu­bigen) zu kämpfen, obwohl es euch zuwider ist. Aber vielleicht ist euch etwas zuwider, während es gut für euch ist, und vielleicht liebt ihr etwas, während es schlecht für euch ist. Allah weiß Bescheid, ihr aber nicht.“

Es kann in unserem Staat keine Religionsfreiheit außerhalb des Grundgesetzes geben. Nicht grund­gesetzkompatible und damit verfassungswidrige Pseudo-„Religionen“ müssen ausge­grenzt wer­den! Das hoffe ich mit mei­nem (zur Verdeutlichung natürlich bewusst überzogenen) Azteken-Bei­spiel deutlich gemacht zu haben.

Daher kann als einzig grundgesetzkonforme Position nur gelten: Wenn ein Gedanken­gebäude kei­ne Religion im Sinne des Grundgesetzes ist, weil sie mit ihrer Doktrin gegen das Grundgesetz ver­stößt, insbesondere die Menschenwürde missachtet, dann kann sie nur noch eine Ideologie sein.

Eine als Pseudo-Religion daher­kommende Ideologie, die das Grundgesetz, insbesondere dessen Zentralwert, die Menschenwürde, negiert, wird nicht von anderen ausgegrenzt, die an der grundge­setz­widrigen Ideologie Anstoß nehmen, sondern sie grenzt sich selber aus.

Vor dieser innerstaatlichen juristischen Konsequenz kann eine Ideo­logie auch nicht der ihr allge­mein zugesprochene Status einer „Welt-Religion“ bewahren, der ihr deswegen gedanken­los zuge­sprochen wird, weil nur auf die Bethaltung geschaut, nicht aber der aus dem Koran ersichtliche doktrinäre Gebetsinhalt berücksichtig wird.

Auch wenn es naive „Gutmenschen“ und muslimische und nicht-muslimische »Islam-(Miss-)Ver­steher« nicht wahrhaben wollen, die sich schlicht weigern, ihre geistigen Scheuklappen abzulegen, so gilt doch: Koranischer IS-lam ist nach der »dem Islam« inhärenten „din wa daula“-Auffassung Islamismus. Und er kommt nach dem Wort des türkischen Schriftstellers Zafer Senocak “direkt aus dem Herzen des Islam, er kommt direkt aus dem Koran. Er richtet sich gegen alle, die nicht nach den Regeln des Koran leben und handeln“.

Die AfD rückt nicht eine der drei abrahamitischen Weltreligionen in eine finstere, verfas­sungs­feindliche Ecke: das könnte die AfD gar nicht, wenn die Doktrin »des Islams“ „porentief rein“ wäre. Aber sie ist eben nicht mit Ariel gewaschen, sondern mit auf Vernichtung zielendem Hass und mordender Gewalt, mit Ideologie-Jauche. Die Ideologie »des Islams« stellt sich mit ihrer Dok­trin selbst in die „finstere, verfassungs­feindliche Ecke“: Nicht die AfD spricht den Menschen ihre Menschenwürde ab, sondern die islamische Lehre, wie sie in dem den Muslimen heiligsten Buch niedergelegt ist, macht das.

Prantl verwechselt gewollt Ursache und Wirkung, um dann in seinem Sinne besser »argu­men­tie­ren« zu können; wirklich keine professorenangemessene Argumen­tation!

Prantl: „Führende AfD-Vertreter nennen den Islam in gehässiger Absicht eine politische Ideo­lo­gie, die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei.“

Ein auf menschliche Sinndeutung hin angelegtes Gedankengebäude, das nicht dem in Art. 4 GG geregelten Sonderfall der Religion unterfällt, kann nur eine Ideologie sein.

Eine gehässige Absicht ist nicht zu erkennen und sollte nicht unterstellt werden, wenn man ein auf menschliche Sinndeutung hin angelegtes gedankliches Substrat korrekterweise als das benennt, was es ist: eine Ideologie.

Und mit dem Grundgesetz vereinbar ist »der Islam«, wie vorstehend schon nachgewiesen wurde, keines­wegs. Er kann es auch nie werden, weil dafür der Text des den Muslimen heiligsten Buches, Allahs(!) Wort, zumindest hinsichtlich der hasserfüllten Diffamierungen der Andersgläubigen und insbesondere hinsichtlich der Aufrufe zu Mord an „den Ungläubigen“ von Menschen geändert wer­den müsste. Das aber hat Allah mit insbesondere den Koranversen 6/34 „Es gibt keinen, der die Worte Allahs zu ändern vermag“ und 6/115 „Keiner vermag Seine Worte zu ändern“ ausdrücklich ausgeschlossen! Und der Allwissende selbst wird den Text nicht mehr ändern, weil Er bestimmt hat, dass es keinen Propheten nach Mohammed, dem Siegel der Propheten, mehr geben werde, der eine von Allah theoretisch jederzeit vornehmbare Änderung den Men­schen dann mitteilen könnte.

Prantl: „Eine Partei, die so etwas behauptet, die eine Religion als ‚Fremdkörper’ betrachtet, die Minarette verbieten will – eine solche Partei stört und zerstört den inneren Frieden. Wer das Grundgesetz so missachtet, ist verfassungsfeindlich.“

Tja: sicher stört es den inneren Frieden, zerstört ihn möglicherweise gar, wenn man darauf hin­weist, dass eine verbreitete Ideologie wegen der von ihr vertretenen grundgesetzwidrigen Doktrin ein grundgesetzlicher Fremdkörper ist, dessen Vereinigungen – was die AfD bisher nicht zu sagen wagte oder noch nicht gesehen hat – gemäß Art. 9 II GG seit dem 24.05.1949 verboten sind, weil sich der Zweck dieser Vereinigungen und ihr Ziel, ihre grundgesetzwidrige Ideologie zu pflegen und zu verbreiten, und damit dann deren Tätigkeiten insgesamt sowohl den Strafgesetzen zuwi­derlaufen (Aufforderung zu Mord an Andersdenkenden) als auch sich gegen die verfassungs­mä­ßige Ordnung (gegen insbesondere die Menschenwürde der Nicht-Muslime) und gegen den Gedanken der Völ­kerverständigung rich­ten („Mir wurde der Befehl erteilt, dass ich die Menschen solange bekämpfen [solle], bis sie die Worte sprechen: la ilaha illal-lah (kein Gott ist da außer Allah.“).

Aber verfassungsfeindlich ist es beileibe nicht und kann es auch gar nicht sein, so etwas öffent­lich zu sagen!

Was wäre die Alternative, damit die Friedhofsruhe des inneren Friedens – SPD-Chef Sigmar Ga­briel: „Jede Form der Spaltung, soziale, ethnische oder religiöse, geht zu Lasten der Sicher­heit“[1] – nicht gestört werde?


[1] Gabriel, S.: „Sicherheit ist soziales Bürgerrecht“, Gastbeitrag in der FAZ vom 10.01.17

http://www.faz.net/aktuell/politik/gastbeitrag-von-sigmar-gabriel-zur-inneren-sicherheit-14610452.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2


Weiterhin den seit Jahrzehnten andauernden Zustand des von »Politik« und »Justiz« gedul­deten und damit zumindest indirekt unterstützten Verfassungsbruchs hinnehmen!

Das aber verbietet uns unsere Verfassung: Wir dürfen nicht auf die Wahrung der Men­schen­­würde auch der Nicht-Muslime verzichten, nur damit unsere Verfassung in einer Fried­hofs­ruhe beerdigt werde, um so »dem Islam« willfährig zu sein!

Selbst wenn ich „Affe und Schwein“ in einer masochistischen Anwandlung genau das selber woll­te, auf meine Menschenwürde verzichten – Koranvers 8/55: „Als die schlimmsten Tiere (dawaabb) gelten bei Allah diejenigen, die ungläubig sind und (auch) nicht glauben werden“ –, weil mir diese tiefste Erniedrigung sexuelle Freude be­reiten würde, dürfte der Staat das nicht zulassen: das verbietet Art. 1 I 2 GG: Die Menschenwürde „zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“.

Kein Mensch darf nach unserer Verfassung auf seine Menschenwürde verzichten! Das will die Ewigkeitsgarantie des Art. 79 III GG für alle Zeiten sichergestellt wissen.

Es kann nur Ideologien wie den »Islam« oder Menschenwürde für alle Menschen geben, Feuer oder Wasser. Noch Fragen?

Prantl: „Niemand darf, so sagt das Grundgesetz unmissverständlich, ‚wegen seines Glaubens oder seiner religiösen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt wer­den’.“

Grundsätzlich richtig. Und wenn ein Jurist „grundsätzlich“ sagt und meint, dann deutet er damit an, dass es von dieser gedanklichen Position mindestens eine juristisch relevante Ausnahme gibt.

Prantl nimmt Bezug auf Art. 4 I und II GG. Die Absätze I und II lauten:

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschau­lichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Über Gewissensfreiheit brauchen wir in diesem Zusammenhang nicht zu reden, die Freiheit des Glaubens auch nicht: jeder kann still vor sich hin glauben, was er will; und wenn er an die Zukunft eines vom IS geführten muslimischen Kalifats glaubt: diese Ideologie wird ja selbst dann nicht automatisch verschwunden sein, wenn es irgendwann den IS nicht mehr geben wird, so dass sich die aus diesen Gedanken ergebende Gefahr ein für allemal erledigt hätte.

Strittig ist die Frage, inwieweit die (innere) Glaubensfreiheit als Freiheit, sich innerlich zu einer Überzeugung zu bekennen, die Bekenntnisfreiheit also, Außenwirkung als Bekennensfreiheit ent­falten darf: Jeder Azteken-Nachfahre darf innerlich dem Glauben seiner Vorfahren anhän­gen und seine alten Götter um Hilfe, Gesundheit, Regen oder sonst etwas bitten.

Aber darf er auch hier in Deutschland, unter der Geltung des Grundgesetzes, eine Pyramide errichten, um auf deren Spitze jeden Tag einem Lebenden das Herz aus dem Leib zu schneiden, damit er es seinen Göttern opfern könne?

Ganz sicher nein: Öffentlich sich äußernde Bekennensfreiheit kann es – ungeachtet der inne­ren und daher sowieso nicht kontrollierbaren Bekenntnisfreiheit – zumindest im öffentlichen Raum nur für religiöse Vor­stellungen geben, deren Doktrin sich im Rahmen des Grundgesetzes bewegt: Genau das aber macht »der Islam« nicht!

Daher müssten, wenn man das Grundgesetz ernst nimmt – und dafür zu sorgen, ist gemäß Art. 1 I 2 GG „Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ –, insbesondere zunächst einmal sämt­liche Mo­scheen, nicht nur die salafistisch ausgerichteten, geschlossen, alle Minarette außer Funktion ge­setzt und Muezzinrufe gänzlich ver­boten werden, weil einer verfassungswidrigen da theofaschisti­schen Ideologie genausowenig ein öffentlicher Be­tätigungsrahmen geboten werden darf wie einer säkularen faschistischen Ideologie. Und in der ei­genen Doktrin die Ansicht zu vertreten, dass Andersdenkende allein aufgrund ihrer entgegen­stehenden Überzeugung/en „rücksichtslos hinge­richtet“ werden müssen, ist auf jeden Fall faschis­tisch; da beißt keine Maus einen Faden von ab!

Prantl: Die AfD setzt sich über dieses Diskriminierungsverbot [hinsichtlich der Freiheit des Glau­bens und des Bekenntnisse] unmissverständlich hinweg.“

Die AfD setzt sich über kein Diskriminierungsverbot hinweg, wenn sie (nur) darauf hinweist, dass „der Islam grundgesetzwidrig ist“.

Diese – wohlbegründete und juristisch einzig zulässige – Ansicht zu äußern, ist sogar durch die mit Art. 5 I GG in gewissen, durch mit Art. 5 II[1] GG insbesondere das Strafrecht gezogenen und immer wieder im Einzelfall festzulegenden Grenzen garantierte Meinungsfreiheit gedeckt!

Was für ein falsches juristisches Verständnis vermittelt der Juraprofessor Prantl seinen Stu­denten, indem er die Behauptung aufstellt, die AfD würde sich mit ihrer – vollauf berechtigten! – Kritik am »Islam« über ein sich aus Art. 3 GG ergebendes Diskriminierungsverbot hinsicht­lich der religi­ösen Überzeugung hinwegsetzen!

Prantl: „Glaubens- und Religionsfreiheit enden dort, wo Hass und Gewalt beginnen; das ist eine Selbstverständlichkeit. Die Selbstverständlichkeit und Chuzpe, mit der die AfD Angst vor dem Islam schürt und ihn in Deutschland in eine Art Verbannung schicken will, hat es bisher in der bundesdeutschen Geschichte nicht gegeben.“

Zu dem ersten Satz haben wir eine gemeinsame Basis; das wurde schon ausgeführt. Aber nicht damit, dass Prantl behauptet, die AfD schüre mit Selbstverständlichkeit und Chuzpe Angst vor »dem Islam« und wolle ihn in die Ver­bannung schicken.

Die Angst vor »dem Islam« ist schon vorher in der Gesellschaft: das hat nicht die AfD zu verant­worten, sondern »der Islam«. Ich verweise diesbezüglich nicht nur auf den schon wiederholt zitier­ten Marseiller Großmufti Soheib Bencheikh, sondern, speziell für die Kenn­zeichnung der Situation in der Bundesrepublik, als pars pro toto, auf die Äußerung des Entertainers Hape Kerk­eling in der ZEIT: „Ich würde und werde mich öffentlich mit dem Islam nicht beschäftigen. Aus Angst.“[2]

Doch wer nicht kämpft, hat von vornherein verloren. Mit einer angstgeborenen Haltung ist »der Islam« nicht aufzuhalten. Auf diese Problematik und Konsequenz ängstlichen Verhaltens hat schon der im 18. Jahrhundert gelebt habende britische Schriftsteller Edmund Burke mit seiner Ein-Satz-Erkennt­nis hingewiesen: „Damit das Böse trium­phiert genügt es, dass die Guten nichts tun.“ Wir müssen es, leidvoll erfahrungsgestärkt, dieses Mal besser machen als unsere Väter und Großväter und angesichts der Bedrohung durch die dieses Mal religiös-faschistische aber halt ebenfalls faschisti­sche Ideologie in unserem Land den von unseren Vätern und Großvätern mehrheitlich leider nicht aufgebrachten Mut aufbringen, unsere demokratischen Grundwerte und damit unsere vom »Islam« negierte Menschenwürde und die unserer Mitmenschen zu verteidigen.

Doch auch schon bei unseren Vätern und Großvätern war es nicht nur alleine Angst, die das Auf­kommen des NS-Faschismus begünstigt hatte: Anfangs gab es auch noch andere Gründe, die sein Wachsen in der nach-kaiserlichen, sich gerade erst mühsamst demokratisierenden Gesellschaft nach dem verlorenen (Ersten) Weltkrieg begünstigt hatten, bis dann irgendwann der NS-Faschis­mus so fest im Sattel saß, dass er das gerade wachsende Demokratie­pflänz­chen hatte


[1] Art. 5 II GG: “Diese [in Art. 5 I GG aufgeführten; der Verf.] Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.”

[2] ZEIT ONLINE vom 09.01.08: „»Vor allem bin ich nicht ich«

http://www.zeit.de/2006/46/Kerkeling-Interview/komplettansicht


niederreiten können: Hoffnung und Begeisterung der Anhänger, Unterstützung durch Opportunisten, Gleich­gültigkeit der sich dem aufkommenden Faschismus gegenüber nicht direkt betroffen gefühlt ha­benden Masse, die nach verlorenen Krieg und Weltwirt­schaftskrise vollauf mit dem verzweifelten Versuch beschäftigt war zu überleben, politische Blindheit, ein Nicht-sehen-Wollen der aufkom­menden Gefahr, Antisemitismus, fehlendes moralisches Rück­grat, … und was sonst noch zu dem Motivationsbündel hinzugehörte.

Das gilt zum Teil analog auch für unsere heutige Situation dem in unserer Gesellschaft aufkom­menden religiösen Faschismus »des Islams« gegenüber.

Prantl: „Leitkultur in Deutschland ist nämlich eine Kultur des guten Zusammenlebens.“

Nehmen wir einfach mal so hin, dass dem so wäre: Dann dürfte man nach prantlscher Logik einem Mörder nicht sagen „Du hast mit dem Mord ein Verbrechen begangen“, weil das gegen die Kultur des guten Zusammen­lebens verstößt, obwohl der Mörder selber gegen die Gebote des guten Zu­sammen­lebens verstoßen hat, man selber das aber nicht seinerseits tun will?

Man muss doch einem Anhänger einer verfassungswidrigen (theo-)faschistischen Ideologie sagen können: „Mit den in der von Dir befolgten Doktrin enthaltenen Aufrufen zu Mord an mir und allen anderen, die deine Überzeugung nicht teilen, verstößt DU, indem du dich zu dieser Ideologie bekennst, gegen die Kultur des guten Zusammen­lebens!

Wiedereinmal verwechselt Prantl gewollt – denn ich kleines Licht werde doch nicht einem Pro­fessor Dummheit unterstellen! – Ursache und Wirkung, um von diesem von ihm böswilliger­weise falsch aufge­bauten Fundament herab seine falsch begründeten  Hetz-Tiraden ablassen zu können.

Prantl: „Die Angst vor dem Verlust der ‚christlichen Werte’ ist hierzulande paradoxerweise in jenen Milieus ausgeprägt, die von eben diesen Werten ansonsten wenig wissen und wissen wollen – während viele praktizierende Christen den interreligiösen Dialog suchen und pflegen.

„Lassen Sie es sich von einem erfahrenen deutschen Muslim sagen, der aufgrund seiner politi­schen Tätigkeiten in islamische Räume vorstoßen konnte, die den Christen gemeinhin verschlos­sen sind: Es gibt keinen christlich-islamischen Dialog!“[1]

Diese Warnung sprach ein als ehemali­ger Vorsitzender zweier irgendwann aufgelöster islamischer Vereine und aufgrund seiner mutter­sprachlichen Fertigkeit bestens informierter Muslim in einem Offenen Brief an die „Christliche Mitte“ aus, die den Brief – zum Schutz des Verfassers: ohne Namensnennung – publizierte und ins Internet gestellt hat.

Und der Freiburger Islamwissenschaftler Ab­del-Hakim Ourghi spricht sich zwar für einen Dialog mit den beiden christlichen Kirchen aus, sieht aber in den hiesigen konservativen bis orthodoxen Dachverbänden „die falschen Ansprechpartner. Wir brauchen hier bei uns in


[1] http://www.etika.com/deutsch1/19i11.htm


Deutschland einen sehr liberalen, modernen Islam und seine Vertreter sind die sogenannten liberalen Muslime.“[1]

Einen interreligiösen Dialog mit »dem Islam« kann ein praktizierender Christ nur als von keines Gedanken Blässe (an das Grundgesetz) angekränkelter „christlich-naiver Gutmensch“ und/oder als naiver muslimischer oder nicht-muslimischer »Islam-(Miss-)Verste­her« pflegen, wenn er weder vom Koran und den Hadithen noch vom Grundgesetz oder von beiden eine – zumindest hinrei­chende – Ahnung hat. Die vom SPIEGEL als (extrem) konser­vativ-katholisch verdächtigte Web­site „Katholisches.info“ stellt in ihrer Ausgabe vom 09.09.14 (mögli­cherweise ernüchtert) fest: „In den letzten Jahren haben kirchliche Dialog-Gremien auf allen Ebe­nen den Islam und seine Glau­bensrichtungen schöngeredet.“ Und „Katholisches.info“ fragt weiter: „Ist es nicht eine Anmaßung der Kirchen-Vertreter, insbesondere die Islam-Religion von allen Aufrufen zu Gewalt, Mord und Unterdrückung reinwaschen zu wollen? Aus einer Melange an Unkenntnis und geschöntem Islam versteigt sich Kardinal Koch, Präsident des Päpstlichen Ein­heitsrates, zu der Behauptung, dass der ‚Islamische Staat’ (IS) in seinen ‚ideologischen Grund­lagen nichts mit der islamischen Religion zu tun’ habe. Doch die Analyse der Islam-Schriften sowie der islamischen Geschichte zeigen eine andere Wirklichkeit: Gewalt und Krieg, Eroberung und Unterdrückung im Namen Allahs.“[2]

Auch der gläubige Katholik und welterfahrene Journalist Rupert NeudeckHenryk M. Broder über Neudeck anlässlich einer Islam-Diskussion: „Einen falscheren Zeugen für Sach­kenntnis hät­ten Sie sich gar nicht ausdenken können“[3], weil der Verhandlungen mit der Israels Vernich­tung[4] betrei­benden Hamas befürwortete – ist auf diesen angebotenen »Dialog« hereingefallen, als er zusam­men mit Aiman Mazyek die Organisation Grünhelme e.V.[5], ein interreligiöses Frie­denskorps, gründete, die den „christlich-islamischen Dialog und die Zusam­menarbeit von Christen und Musli­men“ be­för­dern solle. Der welterfahrene studierte Theologe und Christ Neudeck war aufgrund seiner »gutmenschlich-christli­chen Scheu­klappen« nicht in der Lage zu erkennen, dass er von Mazyek über den Tisch gezogen wurde, indem er sich für die Ziele des menschen­würde­widrigen »Islams« hat einspannen lassen. Er handelte nach dem Motto, mit dem er an sei­nem Todestag von der Tagesschau in einem Fernsehschnipsel gezeigt wurde: „Ich weiß nicht, wie der Teufel aussieht, aber ich würde mich auch mit dem Teufel an einen Tisch setzen, um was für Leute zu erreichen, die am Verrecken sind.“

Wenn praktizierende Christen – meist aus Unwissen – mit Muslimen in einen interreligiösen Dia­log treten, dann be­sagt das jedoch rein gar nichts über die Grundgesetzkompatibilität der theofa­schistischen Doktrin »des Is­lams«. Dieser Dialog begeht den gleichen Fehler, den die Appease­ment-Politik gegenüber Hitler began­gen hat; was dann letztlich zum Zweiten Welt­krieg geführt hatte, der möglicherweise hätte verhindert werden können, wenn früher, als noch Zeit gewesen war – entweder das Reichsgericht nach dem Hitler-Putsch, indem es den Aus­länder Hitler des Landes verwiesen hätte, was das Gesetz zwin­gend(!) so vorgesehen hatte, oder


[1] DLF vom 02.08.16 “Muslimische Dachverbände in Deutschland – ‘Meilenweit von einem aufgeklärten Islam entfernt’“

http://www.deutschlandfunk.de/muslimische-dachverbaende-in-deutschland-meilenweit-von.694.de.html?dram:article_id=361823

[2] „Wieviel Gewalt steckt in Koran und Islam?“

http://www.katholisches.info/2014/09/09/wieviel-gewalt-steckt-in-koran-und-islam/

[3] Youtube “Islam in Deutschland Teil 1/2″ (03:00 min)

[4] Die Hamas ist jedoch nicht die einzige Organisation, die Israels Vernichtung anstrebt. Darauf arbeiten neben der Hamas wei­tere Grup­pierungen, Institutionen und Staaten hin: Im Gaza-Streifen und Westjordanland kämpfen gegen Israel die Paläs­ti­nensische Autonomiebehörde, die Kassam-Brigaden, das Volkswiderstandskomitee (PRC), die PLO, die Fatah, die Al-Aksa-Brigaden und der Islamischer Dschihad; im Libanon ist es hauptsächlich die Hisbollah. Außerdem fordert der Iran (mit der Begehung des al-Quds-Tages) die Vernichtung Israels.

In Deutschland wird der al-Quds-Tag von der Hisbollah veranstaltet. Früher ertönten dann Rufe wie: “Tod Israel!”, “Tod den Juden!” und “Jude, Jude, feiges Schwein, komm heraus und kämpf’ allein!” Das war mehr oder minder so hingenommen worden. Für die Demonstration am al-Quds-Tag 2016 aber waren als Auflage diese Rufe verboten worden. Da gab es über das Megaphon stattdessen dann »nur« noch die ständigen Durchsagen: „,Tod Israels‘ ist absolut untersagt. ,Tod den Juden‘ ist absolut untersagt. ,Jude, Jude, feiges Schwein, komm’ heraus und kämpf allein‘ ist absolut verboten.“

FAZ vom 07.07.16 “Wie gefährlich es ist, für Israel Flagge zu zeigen” http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/auf-die-fanmeile-sollte-man-nicht-mit-der-falschen-flagge-gehen-14327384.html

[5] https://gruenhelme.de/ueber-uns/unsere-idee/


die Siegermächte des Ersten Weltkriegs beim Einmarsch der von Hitler geschickten Deutschen in das entmilita­ri­sierte Rheinland – entschieden eingeschritten worden wäre.

Zu viele in der politischen und kirchlichen Verantwortung Stehende sind zu geschichts­vergessen: Nach dem Zweiten Weltkrieg hatten die christlichen Kirchen eingesehen, dass sie sich größtenteils – von der Bekennenden Kirche und einigen anderen löblichen Ausnahmen abgesehen – während der Hitler-Diktatur falsch positioniert hatten. Darum hatte die Evange­lische Kirche irgendwann nach dem Krieg, nach Selbstbesinnung und der daraufhin erlangten Einsicht, dass es mit dem faschistischen NS-Regime kein dialogisches Miteinander geben kann und darum nicht hätte geben dürfen, das „Stuttgarter Schuldbekenntnis“ („Wir klagen uns an, dass wir nicht mutiger bekannt, nicht treuer gebetet, nicht fröhlicher geglaubt und nicht brennender geliebt haben.“) und ein Papier herausgebracht mit dem Titel: „Wir haben nicht genügend widerstanden.“ Und genau diese Einsicht, „wir widerstehen dem theofa­schistischen weil menschenwürdewidrigen »Islam« gegen­über nicht genügend“, diese Einsicht fehlt heuti­gentags gegenüber der theofaschistischen »Schlagt-alle-Ungläu­bi­gen-tot«-Ide­ologie »des Is­lams«, die Andersgläubige generell als „geringer als Vieh“ zu missachtende „Affen und Schweine“ ansieht, die „rück­sichtslos hinge­rich­tet“ werden müssen, im Speziellen den vollstän­di­gen Judenmord predigt, damit der Jüngste Tag anbrechen könne. Dietrich Bonhoeffer hatte 1935 an Karl Barth geschrieben: „Wir müssen dem Rad selber in die Speichen greifen; auf die Gefahr hin, zwischen diesen Rädern zermalmt zu werden.“ Das sehe ich als unsere heutige Aufgabe dem theofa­schistischen »Islam« gegenüber an! Nach dem Krieg bekannte der Landes­bischof der Evangelischen Kirche von Bayern, Hans Meiser: „Wo uns der Mut entfiel, wo sich die Kirche Gottes auf den Weg der Kompromisse begab, da verloren wir eine Stellung um die andere.“ So geht es uns schon jetzt gegenüber den muslimischen Verbänden.

Ein Ergebnis der falschen Appeasement-Politik »dem Islam« gegenüber: Wir haben – auch mit mei­nen Steuermitteln! – universitäre Einrichtungen aufgebaut, in denen angehende Lehrer darin unterrichtet werden, nach ihrer Ausbil­dung ihre Schüler in „bekenntnisgebundenem Islamun­terricht“ in einer verfassungswidrigen Ideo­logie zu unterrichten: „Ist dies schon Wahnsinn, so hat es doch Methode!“; aber es hört mal wieder keiner auf Shakespeare.

„Der Islamforscher Ralf Ghadban kommt hinsichtlich eines interreligiösen Dialogs und einer friedlichen Ko-Existenz mit dem Islam zu der Schlussfolgerung: ‚Es geht im Grunde genommen allein um eine friedliche Eroberung des Westens und die Islamisierung der Welt.’ Scharia-kon­forme Verfassungen, permanente Mission und demographische Überlegenheit sind die idealen Voraussetzungen für den islamischen Heilsweg der Menschheit.“ Das schreibt der österreichische Politikwissenschaftler M. Ley.[1]

Das ist beileibe kein neuer Ansatz zur Islamisierung der Welt. Stolz berichtet in zumindest der Neuauflage seines Buches von 2005: „Im Norden Schwarzafrikas werden muslimische junge Männer dazu an­gehalten, christliche Mädchen zu heiraten und ihren sofortigen Übertritt zum Islam zu verlangen, wobei islamische Stiftungen den Brautpreis zahlen.“[2]

Prantl weiter: Vielleicht ist es so, dass die Auseinandersetzung mit glaubensbewussten Muslimen vielen AfDlern ihre eigene Unkenntnis über die Grundlagen des Christentums klarmacht.

Vielleicht; vielleicht aber auch nicht.

Aber wir müssen Prantl wohl insoweit zu der ihm offensichtlich neuen Einsicht verhelfen, dass es überhaupt nicht auf das von ihm herausgestellte Kriterium ankommt, ob vielen AfDlern die Ausei­nandersetzung mit glaubensbe­wussten Muslimen ihre eigene Unkenntnis über die Grundlagen des Christentums klar­macht, denn der jeweilige Glauben eines Menschen ist und soll Privatsache sein. Vielleicht will ja auch man­cher AfDler Atheist sein?

Es kommt einzig und allein darauf an, dass allen Muslimen die Verfassungswidrigkeit der theofa­schistischen Ideologie »des Islams« klar ist und sie – endlich! – eine grundgesetz­konforme Posi­tion beziehen, indem sie sich zumindest nicht mehr öffentlich zu ihrer Ideologie bekennen und für sie „Glaubensfrei­heit“ und „Gleichbehandlung“ einfordern, wie das die meisten zu Talkshows eingeladenen Imame zu tun pflegten, so dass ich mir aus Verärgerung solche Sendungen gar nicht mehr habe anschauen mögen, weil die gleichzeitig ebenfalls eingeladenen Juristen sämtlich nur gekniffen und die Dinge nicht ein einziges Mal juristisch korrekt darge­stellt haben: Kurz in ein paar Sätzen darzulegen, dass es Bekennensfreiheit ausschließlich im Rahmen der Werteordnung des Grundge­setzes geben kann und dass der Gleichbehandlungsgrundsatz die Ungleichbehandlung des seine Anhänger zu Mord an den „Ungläubigen“ aufrufenden theofa­schistischen »Islams« er­zwingt, dass ist nicht so schwer, dass es nicht binnen fünf Minuten geleistet werden könnte!

 

Prantl: „Die Anerkennung der Religionsfreiheit verlangt, so sagt es der große Verfassungs­gelehr­te Ernst-Wolfgang Böckenförde, ‚dass man die anderen nicht zurückdrängt’.

 

Aha: Prantl hat Böckenförde gelesen, was ich – von einem Aufsatz abgesehen – nicht von mir sagen kann.

Aber Prantl hat Böckenförde nicht verstanden – was ich nun wiederum von mir sagen kann –, denn das, was Böckenförde sagt, kann ja nur für vom Grundgesetz anerkannte Religionen gelten, nicht aber für Pseudo-Religionen, deren Doktrin verfassungswidrig weil theofaschis­tisch ist!

Wäre es nicht so, dann dürfte der mir einen Gegenbesuch abstattende und inzwischen auch Ihnen bekannte Azteken-Avatar sich jeden Tag einen so schlecht überlegenden Journalisten wie Pro­fessor Prantl greifen und ihm das Herz rausschneiden; genügend Opfer gäbe es ja, denn in Bezug auf »den Islam« in unserer freiheitlich-demokrati­schen Grundordnung und die »den Islam« wegen seiner grundgesetzwidrigen Doktrin angreifenden AfD wurde von Journalisten fast nur kenntnis­loser Unsinn verbreitet.

Ein letztes Mal Prantl, dann haben Sie seinen Erguss hinter sich: „Man dürfe, sagt Böckenförde auch, von den Muslimen aber erwarten, das sie ‚die christliche Prägung unserer Kultur, so weit sie vorhanden ist, respektieren und nicht versuchen, das sozusagen von innen her aufzurollen’. Wer diesen Respekt von Muslimen erwartet, der muss aber auch ihnen den nötigen Respekt er­weisen. Die AfD tut das nicht. Solange das so ist, ist sie eine schlechte Alternative für Deutsch­land; sie spaltet die Gesellschaft.“

Natürlich muss man von den Muslimen, die hierher und in andere Länder Europas gekommen sind und hier leben wol­len, erwar­ten, dass sie die christliche Prägung dieser Länder respek­tieren! Auch wenn leider nicht alle hier und anderswo in Europa[3] lebenden Muslime dazu bereit sind. Das ist doch eine »Bin­se«!

Gegenbei­spiele sind die Muslime, die den Gedanken hegen und pflegen: „Tod allen Chris­ten!“

Nun Prantls verkorkste weil völlig unüberlegte und daher sinnentleerte Schluss­folge­rung aus sei­ner unbestreitbaren Prämisse: „Wer diesen Respekt von Muslimen erwartet, der muss aber auch ihnen den nötigen Respekt erweisen.“

Wieso? Wieso sollte ich der theofaschistischen »Schlagt-alle-Ungläu­bi­gen-tot«-Ide­ologie »des Is­lams« hier in Deutschland „Respekt erweisen“?

Ich kann ohne Weiteres meinem muslimischen Freund Ali nicht nur Respekt, sondern freund­schaftliche Zuge­wandtheit erweisen: dafür ist er ja mein Freund.

Nicht aber kann ich der theo­faschistischen islamischen Doktrin den von Prantl, ohne ein bisschen nachzudenken, eingeforderten Respekt erweisen. Das aber verlangt Prantl letztlich.

Und es ist gut, dass die AfD das nicht macht: dass die AfD »dem Islam« den ihm gar nicht zu­stehenden Respekt verweigert und ihn bekämpft, damit hoffentlich endlich irgendwann in nicht zu fer­ner Zukunft in Deutschland das Grundgesetz in Bezug auf die Geltung der Art. 1 und 9 II GG nicht weiter gebrochen weil permanent suspendiert ist!

Wie kann man als Jurist, der Prantl ja ist, nur so neben der Sache liegen!? Und solchen (u.a. juristi­schen) Unsinn von sich geben! Prantls zitierten 28 Zeilen habe ich jetzt fast acht Seiten zur Korrektur entgegensetzen müssen, um den von ihm mit bundesweiter Wirkung zu Papiere gebrachten Unsinn geradezurücken. Darum, weil es so schön passt, noch einmal der schon zitierte Bundesrichter Fischer: „Das ist die Karikatur von seriö­sem Journalismus. Es ist das Betätigen einer polemisch-suggestiven Verdrehungsmaschine (wie sie auch von Pegida und der AfD betrieben wird) und der glatte Missbrauch von journalistischer Macht […] Man mag das kaum ‚Journalismus’ nennen“; wobei ich Fischers Ansicht nicht teile, wenn es um die Stellungnahme der AfD zum »Islam« geht, denn die scheint mir die einzi­ge grundgesetzkonforme Stellungnahme einer politischen Partei in der Bundesre­publik zu diesem Problemkreis zu sein.

Langsam beginne ich mich zu fragen, ob nicht vielleicht ich neben der Sache liege, aber dann neh­me ich einfach nur Art. 1 I 1 GG als Maßstab und weiß, dass Prantl und Konsorten sich in einem fun­damentalen Irrtum befinden. Noch einmal Fischer (der in dem von ihm aufgespießten anderen Zu­sam­menhang formu­lierte, was auch auf die meist von »muslimischen Sandmännchen«, politischen Naivlingen, Gutmenschen, Dialogbesessenen und an Wähler­stimmen aus dem Lager der Muslime[4] interessierten Politikern verhinderte Diskussion über »den Islam« in unserer „fdGO“ zutrifft): „Immer wieder frappierend – aber für derart sich selbst bestätigende Kampagnen typisch – ist die Tatsache, dass die Protagonisten des Spektakels, die unter normalen Um­ständen vernünftige und differenzierte Menschen sind, im Angesicht der weltgeschichtlichen Größe ihres ‚Anliegens’ jede Rationalität in den Wind zu schlagen bereit sind. […] Bedenklich ist das dahinter sichtbar werdende System: ‚Scheiß­egal’, sagt offenbar die Chefredaktion, ‚sag mir, wie viele Klicks Du kriegst, und ich sag Dir, was Du wert bist’. […] Wie gelangen vernünftige Menschen zu solch bemerkenswert abwegigen Ansichten über die Realität? […] Die Grenzen zum Fanatismus sind fließend. Irgendetwas ‚Höheres’, eine ‚Sen­dung’ wird betrieben und muss zu Ende gebracht werden. Und wie in einem unablässig weiter drän­genden Strom charismatischer Erweckung erhebt sich aus dem Geschehen mal diese, mal jene Gestalt und schreit ihr ganz ihr persönliches ‚Vorwärts!’ ins Getümmel. Also immer weiter, im­mer voran, nie genug!“[5] Ungefähr so, im Angesicht der weltgeschichtlichen Größe ihres „Anliegens“ einer Verstän­digung mit dem wie sie doch auch nur friedliebenden »Islam« jede Rationalität in den Wind schla­gend, sehe ich die politisch gutmensch­lich-naiven, dialogbesessenen »Islam-(Miss-)Ver­­ste­her«.

Dieses, wie dargelegt, »viel zu wenig durchdachte Elaborat« Prantls – man soll sich ja auch dann noch um Höflichkeit bemühen, wenn es schwerfällt; darum habe ich das, was vorher hier stand, gestrichen – war noch der substantiellste Ver­such der Schmähung der Position, die die AfD aus wohlerwogenen, nicht zu widerlegenden juristi­schen Gründen gegenüber der verfassungswidrigen weil theofaschisti­schen Ideologie »des Islams« einnimmt, die mir in der Presse unter die Augen gekommen war, als sich die Journaille über den anstehenden Parteiprogrammtag der AfD erregt hatte; alle anderen Stel­lungnahmen hatten (noch) weniger Substanz!

Aber Sie haben ja gesehen: Praktisch jeder von Prantl verbrochene und leider auch noch publizier­te Satz atmete Unsinn.

Mit dieser Beurteilung bin ich und sind die mir Zustimmenden nicht allein. Der SPIEGEL-ONLINE-Kolumnist Jan Fleischauer bekannte in einer seiner Kolumnen: „Wenn Heribert Prantl schreibt, wie er die Dinge sieht, gelange ich fast immer zu einer anderen Auffassung.“[6]

Und so, wie vorstehend ausführ­lich dar­gelegt, werden wir in der Diskussion um »den Islam« und die Position der AfD gegenüber dieser grund­gesetzwidrigen weil zu Mord aufrufenden theofa­schis­ti­schen Ideologie von sogar einem renommierten Spitzen­journalisten, einem der angesehensten Jour­nalisten Deutschlands und dazu noch Rechtsprofessor, reinweg verarscht: ein anderer, abmildern­der Ausdruck er­scheint mir nicht angemessen.

Als Strafrechtler werte ich das, was Prantl mit dem mistigen Artikel abgeliefert hat, zwar nicht als einen untauglichen, aber als einen beendeten fehlgeschlagenen Versuch.

Die meisten anderen Journalisten machen das auch so ähnlich mit uns, nur noch schlechter: sie argumentie­ren nicht einmal. Wer etwas differenzierter zu denken bemüht oder gewohnt ist, ist bei ihnen fehl am Platz, denn er wird nicht mit substantiellem Sachwissen versorgt. Sie versuchen erst gar nicht zu argumentieren, sondern stellen nur in Bausch und Bogen ihren Vorurteilen entsprechende oberflächliche pauschale Behauptungen auf, die sie uns durch ihren Nürnberger Trichter der von ihnen veröffent­li­chten Mei­nung in unser Hirn zu implantieren versuchen.

Selber hinzuschauen und selber zu denken, ist nicht nur in diesem Fall das Gebot: nicht nur „der Stun­de“, sondern der nächsten sondern der nächsten Jahre und Jahrzehnte, die uns das Problem »Islam« noch beschäftigen wird!

Irgendwo macht es müde, die mehr als sechs Jahre lang, die ich mich allein mit der theofaschistischen und daher grundgesetz­wi­drigen »Schlagt-alle-Ungläu­bi­gen-tot«-Ide­ologie »des Islams« und ihrer Auswirkung auf unser Gemeinwesen beschäftige, von Leuten, die – nach dem, was sie sagen oder schreiben – entweder das Grundgesetz oder den Koran oder beide offensichtlich nicht kennen können, die von ihnen ohne jegliches einschlägiges Wissen zur Verteidigung »des Islams« immer wieder vorgebrachten falschen, unsinnigen Pauschal­behauptungen mit falschverstandenen Argumenten zu hören zu bekommen – bei­spielhaft seien die Stich­worte genannt (die ich inzwischen schon nicht mehr hören kann, weil ich dann am liebsten schreien würde, da es so wehtut, wenn sie immer wieder ohne jegliche Aussicht auf Verbesserung ohne Sinn und Ver­stand in eine Diskussionsrunde von einem Imam oder einem »gutmensch­lichen Islam-(Miss-)Ver­­steher« nur rausgerülpst werden): „Reli­gions­freiheit“ und „Gleichbehandlung“; werden ihnen – ganz selten mal – diese Ansprüche nicht zuerkannt, werden sie aus Verlegenheit heftig, weil sie auf sachliche Argumente kein akzeptables Gegenargument vorbringen können. Oder der- oder diejenige wird – ohne jegliches noch so schlechte Argu­ment – verbal inkontinent: lässt einfach seine/ihre Pauschalbehauptungen laufen!

Natürlich wird – das sieht Prantl, das sehen aber auch andere durchaus richtig – der „innere Friede“ gefährdet, wenn eine Partei endlich einmal sagt, was tatsächlich Sache ist, und sie den Wirkungsbe­reich »des Islams« in unserer freiheitlich-demokratischen Grundord­nung – leider nur teil­weise! – einschränken will, damit das Grundgesetz wieder mehr zum Tragen komme.

Dabei müssten bei voller Gültigkeit des Grundgesetzes sämtliche Vereinigungen des theofa­schis­ti­schen »Islams« ge­mäß Art. 9 II GG schon längst „we­gen Verstoßes gegen die Straf­gesetze, gegen die verfassungsmäßi­ge Ordnung und gegen den Gedan­ken der Völker­verständi­gung“ aufgehoben sein, weil faschistische Vereinigungen seit der Gründung der Bundes­republik in bewusster Abkehr von dem NS-Faschismus während der letzten Zeit der Weimarer Republik seit dem Inkrafttreten des Grundge­setzes am 24.05.1949 von Anfang an von Verfas­sungs wegen verboten sind! Das will nur kaum einer von denen, die es wissen könnten oder sogar wissen und politische Verantwortung tragen, wahrhaben.

„Der innere Friede“ ist nicht – wie Prantl in gewollter Verkennung von Ursache und Wir­kung aber faktenresistent behauptet –, durch die AfD gefährdet, sondern durch den Missstand, auf den die AfD – sehr verdienstvoll, weil bisher keine andere Partei genau das gewagt hat – nunmehr deutlich hinweist, schließlich stehen wir seit Jahren vor der in jeder Hinsicht unangenehmen Alternative: weitere Hin­nahme des schon seit Jahr­zehnten hingenommenen permanenten Verfassungsbruchs hinsichtlich ins­besondere des Art. 1 I 1 GG (Verletzung der Menschenwürde der Nicht-Muslime durch die sich im­mer weiter ausbreitende Doktrin des menschenwürdefeindlichen theofaschistischen »Islams«) oder endlich wieder Durch­setzung der vollen Gültigkeit unserer Verfassung, was mit Sicherheit „den inne­ren Frieden gefährden“ wird, weil nicht davon auszugehen ist, dass alle Muslime endlich wieder die volle Geltung unserer Verfassung hinnehmen werden.

Hier wird nun aber von sämtlichen Partei-Establishments, insbesondere den muslimischen und auch den nicht-musli­mischen Verbänden und der Journaille die Forderung erhoben, dass der Bote AfD für die von ihm publik gemachte schlechte Nachricht über den wegen der Vor­gaben unserer Ver­fas­sung aus juristi­scher Hinsicht nicht hinnehm­baren Zustand des perma­nenten Verfassungsbruchs zu köpften sei! Doch was kann das Thermometer dafür, wenn die Temperatur hoch ist? Nichts!

Der zu dem Zeitpunkt der durch den AfD-Programmentwurf verursachten »Islam-Aufre­gung« Beauftragte der Union für Kirchen und Religions­gemein­schaften, der ehemalige Bun­desverteidigungs- und Bundes­arbeitsminister, der pro­movierte Jurist Franz Josef Jung, warf sowohl aus schlotternder Angst vor weiteren Wahlerfolgen der AfD – am selben Tag, dem 18.04.16, lauteten zwei Über­schriften in der WELT „Nur noch 33 Prozent – Abwärtstrend bei der Union setzt sich fort“ und „Nach Landtags­wahlen: Ein Thema soll Wähler von der AfD zurückholen“ – als auch aus Angst vor einem Einbrechen des CDU-Anteils bei der muslimi­schen Wähler­schaft anlässlich der nächsten Bundes­tagswahl der AfD eine Radikalisierung vor. „Sie begibt sich damit geistig auf eine Stufe mit religiösen und politischen Extremisten, zu deren Programm Unfrieden und Chaos gehören.“[7] Die AfD verstoße mit ihren Ansichten bezüglich »des Islams« gegen das Grund­gesetz: „Ihre Positionen zum Islam zeugen von extremistischem Denken, das mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist.“[8] So die durch die Wahlerfolge der AfD aufge­schreckte CDU. „Die AfD diffa­miere pauschal einen ganzen Glauben und wolle mit dem Verbot von Minaretten die Religionsfreiheit einschränken“[9] , wurde der AfD, ihr unterstellend, angedichtet.

Wieso aber sollten die Positionen der AfD bezüglich »des Islams« – ausschließlich die sind der allei­nige Untersuchungsgegenstand dieses Buches! – „mit dem Grundgesetz nicht verein­bar“ sein?

Auch für die AfD und ihre Mitglieder gelten zunächst einmal sowohl Art. 5 („Mei­nungs­freiheit“) als auch Art. 21 („Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit“). Und nur weil die AfD hinsichtlich der theofaschistischen »Schlagt-alle-Ungläu­bi­gen-tot«-Ide­ologie »des Islams« eine politische Mei­nung äußert, die einigen Leuten nicht passt, verstoße sie gegen das Grundgesetz? Das ist ein bisschen wenig Substanz: sowohl in dem Vorwurf der Sache nach – als auch in dem Hirn desjenigen, der so etwas pauschal und ohne auch nur einen einzigen Beleg behauptet.

Bedenklicher als die Behauptung Jungs, „die AfD verstoße mit ihren Ansichten bezüglich »des Is­lams« gegen das Grund­gesetz“, empfinde ich es, dass – wenn(!) der DLF die Bundes­kanzlerin richtig verstanden und wiedergegeben hat – auch Bundeskanzlerin Angela Merkel der Ansicht sein muss, dass der Islam grundgesetzkonform sei. „Sie verwies auf die Freiheit der Religions­ausübung.“[10] Darauf kann ja nur verwiesen werden, wenn ein Gedankengebilde als grundgesetzkonform erachtet wird.

[1] Ley, M.: “Der Selbstmord des Abendlandes – Die Islamisierung Europas”, Osnabrück 2015, S. 105

[2] Stolz, R.: „Die Mullahs am Rhein – Der Vormarsch des Islam in Europa“, München Neuauflage 2005, S. 170 f

[3] DLF vom 25.08.16: “Sohn von radikalem Prediger – Jugendhaft wegen Hass-Videos”

„’Allah, vernichte die hasserfüllten Christen, töte sie alle, lasse keinen übrig.’ Es sind diese [mittels eines Videos ins Internet gestellte; der Verf.] Worte, die dem Sohn eines ma­rokkanisch-stämmigen Imams im belgischen Verviers nun drei Monate Jugendarrest eingebracht haben. […] Inzwischen bereut der 17-Jährige, was er da von sich gegeben hat. […] Die belgische Polizei nimmt die Sache dennoch sehr ernst – und zwar weil wohl klar ist, von wem der Jugendliche solche Sprüche gelernt hat: Von seinem Vater Shayh Alami nämlich, einem landesweit berüchtigten Hassprediger. Alami, der sich auch Alami Abu Hamza nennt, ist ein Fixpunkt der Islamistenszene in Verviers. Die Terrorzelle, die Anfang 2015 in der Stadt aufgeflogen war, soll von ihm inspiriert worden sein. Anfang Juli wurden vier Mitglieder der Zelle zu langjährigen Haftstrafen verurteilt; sie sollen Angriffe auf Polizisten und den Flughafen in Brüssel geplant haben. Neun weitere mutmaßliche Mitglieder der Zelle sind noch auf der Flucht. Der eigentliche Anführer der Verviers-Gruppe, Abdelhamid Abaaoud ist längst tot: Er gilt inzwischen als Drahtzieher der Anschläge von Paris, bei denen 130 Menschen starben. Abaaoud wurde wenige Tage nach den Angriffen in einem Pariser Vorort von Polizeibeamten erschossen. Der Islamistenprediger Shayh Alami gilt als Abaaouds geistiger Ziehvater. Dass nun sein leiblicher Sohn Hasstiraden singend durch Verviers lief, wundert Belgiens Staatssekretär für Migration, Theo Francken, gar nicht. Das liege in der Familie, so Francken im TV-Sender VRT. Alami habe seinen Jungen streng vom Einfluss westlicher Werte isoliert. Was er zu Hause predige unterscheide sich nicht von dem, was er in der Moschee von sich gibt.“ http://www.deutschlandfunk.de/sohn-von-radikalem-prediger-jugendhaft-wegen-hass-videos.795.de.html?dram:article_id=363922

[4] “Bundestagswahl 2013 – So haben Deutsch-Türken gewählt” in: MIGAZIN vom 30.10.13

Es fühlen sich nach einer von Data-4U im Auftrag der Union Europäisch-Türkischer Demokraten (UETD) und des Zen­trums für Migration und politische Wissenschaften der Hacettepe Universität in Ankara (HUGO) Post-Wahl-Analyse der Bundestagswahl 2013 „70 % der Befragten als ‚Türkische-Muslime’, ‚Tür­kisch’, ‚Deutsch-Türkische-Muslime’ oder als ‚Tür­kisch-Deutsche’. Nicht einmal 1 % bezeichnet sich als ‚Deutscher’. Wie aus der Erhebung allerdings auch hervorgeht, füh­len sich 90 % der Befragten in Deutschland ‚zuhause’ und ‚integriert’, ohne ‚Deutsche’ zu sein – unabhängig von der Staatsbürgerschaft.“ „Etwa 980.000 Türkeistämmige [sind] wahlberechtigt. Das entspricht einem Wählerpotenzial von ca. 1,5% der insgesamt 61,8 Millionen deutschen Wahlberechtigten. Der Untersuchung zufolge „haben bei der Bundestagswahl 2013 rund 64 % der türkeistämmigen Wähler die SPD gewählt. Dies entspricht rund 425.000 Stimmen für die Sozialdemokraten oder rund 1 Prozentpunkt am Gesamtergebnis der SPD (25,7 %). An zweiter Stelle folgen die Grünen und die Linkspartei mit jeweils 12 % und die CDU/CSU mit etwa 7 %. Die BIG Partei haben 3 % der wahlberechtigten Tür­kei­stämmigen gewählt. Die FDP ist unter den Sonstigen (2 %) zu finden. Ein Vergleich mit Umfrageergebnissen aus frühe­ren Wahlen zeigt, dass die Grünen mit einem Minus von 17 Prozentpunkten die größten Verluste verzeichnen – zu­guns­ten der SPD.“ http://www.migazin.de/2013/10/30/bundestagswahl-2013-so-haben-deutsch-tuerken-gewaehlt/

[5] Kolumne Fischer “Frauenfilme zu Frauenwahrheiten und Frauenfragen”

https://navigator.gmx.net/navigator/show?sid=82d2fb90d948ae20c04fbd4f529d0cdda233122b08a4cae5e4626e91fac327df8e576233280c2f306137cfdb0dddfeaa#mail

[6] SPIEGEL ONLINE vom 01.11.16: „Facebook- und Twitter-Wahn – Wenn die Wut kommt“

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/facebook-und-twitter-wenn-die-wut-kommt-kolumne-a-1118995.html

[7] NEUE OSBABRÜCKER ZEITUNG vom 19.04.16 “AfD-Vize: Politischer Islam größte Bedrohung für Demokratie“

http://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/700937/afd-vize-politischer-islam-grosste-bedrohung-fur-demokratie

[8] SZ vom 18.04.16 “Das ist kein Anti-Islam-Kurs, das ist ein Anti-Demokratie-Kurs“

http://www.sueddeutsche.de/politik/afd-das-ist-kein-anti-islam-kurs-das-ist-ein-anti-demokratie-kurs-1.2954380

[9] SPIEGEL ONLINE vom 28.04.16 “Umfrage: Mehrheit der Deutschen lehnt Islamkritik der AfD ab”

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-mehrheit-der-deutschen-lehnt-islamkritik-ab-a-1088733.html

[10] DLF vom 18.04.16 “Merkel weist Zweifel an Grundgesetz-Treue des Islams zurück” http://www.deutschlandfunk.de/afd-merkel-weist-zweifel-an-grundgesetz-treue-des-islams.1818.de.html?dram:article_id=351610