Programmaussagen

Bundestagswahl

Programm Einzelkandidat Hans-Uwe Scharnweber

  1. „Grundgesetz contra Islam“

Kein weiterer, durch die Gerichte („Judikative“) durch Urteile geduldeter und durch die Verwaltung („Exekutive“) durch Verträge und Leistungen sogar noch geförderter

seit Jahrzehnten praktizierter permanenter Verfassungs­bruch

Grundgesetz statt der in einem durch 1.400 Jahre Dschihad zerschlissenen Mäntelchen als Pseudo-„Religion“ daherkommenden religiös-faschistischen („theofaschistischen“)

»Schlagt-die-Ungläubigen-tot-Ideo­logie« »des Islams«.

»Der Islam« ist ­– wie der »rechte Faschismus« der Rechtsradikalen (Hitler, Franco, südameri­kanische Diktatoren) oder der »linke Faschismus der Kommunisten (Stalin, Mao, Pol Pot) – als »religiöser Faschismus« ebenfalls Faschismus pur, denn egal, wie man Faschismus definiert, ist es immer faschistisch, in der von den jeweiligen Anhängern befolgten Lehre (in deren „Doktrin“) zu fordern, Andersdenkende – beispielsweise als „geringer als Vieh“ diffamierte, mit „Affen und Schweinen“ gleichgesetzte “Ungläubige“–  „rücksichtslos hinzurichten“, „wo immer sie gefunden werden“.

Daraus ergibt sich u.a.:

Verbot der Verbreitung der Gedanken, Schriften und der Erkennungszeichen des wegen des Verstoßes gegen den Zentralwert unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die Menschen­würde, verfassungs­widrigen »Islams« in der Öffentlichkeit und Schließung der zu seiner Unterstützung gebildeten Vereinigungen, Gebets- und Versammlungsräume.

Wie wir keine »Uniformstücke« des »rechts-faschistischen Nationalsozialismus« auf unse­ren Straßen dulden, dürfen wir auch keine Uniformstücke des »religiös-faschistischen Islams« wie Burka, Niqab, Hidschab, Kopftuch, Takke, Sunna-Hose, islamische Gebets­kette („Misbaha“ oder „Tespih“),dulden! Alles andere wäre ein Verstoß gegen den verfassungsrechtlich abgesi­cher­ten Gleichbehandlungsgrundsatz.

 »Der Islam« ist ­– wie der »rechte Faschismus« der Rechtsradikalen (Hitler, Franco, südameri­kanische Diktatoren) oder der »linke Faschismus der Kommunisten (Stalin, Mao, Pol Pot) – als »religiöser Faschismus« ebenfalls Faschismus pur, denn egal, wie man Faschismus definiert, ist es immer faschistisch, in der von den jeweiligen Anhängern befolgten Lehre (in deren „Doktrin“) zu fordern, Andersdenkende – beispielsweise als „geringer als Vieh“ diffamierte, mit „Affen und Schweinen“ gleichgesetzte “Ungläubige“ –  „rücksichtslos hinzurichten“, „wo immer sie gefunden werden“.
– Ihre Stimme gegen den verfassungswidrigen »Islam« und seine gemäß Art. 9 II GG wegen Verstoßes gegen sowohl
a) die Strafgesetze (§§ 126 StGB „Störung des öffentlichen Friedens“, 130 StGB „Volksverhetzung“, § 166 StGB „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen“), als auch gegen
b) die verfassungsmäßige Ordnung (Art. 1 GG > „Menschenwürde“, Art. 2 II GG > „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Art. 3 II GG > „Gleichberechtigung von Mann und Frau“, Art. 20 II GG („Alle Staatsgewalt geht vom Voke aus“) und das in den Art. 20 III und 28 I 1 GG grundgesetzlich normierte Rechtsstaatsgebot) und gegen
c) den Gedanken der Völkerverständigung (kein Muslim und kein Jurist kann erklären, wie die in der Lehre »des Islams« erhobene Forderung, Anderdenkende „rücksichtslos hinzurichten“, mit dem „Gedanken der Völkerverständigung“ vereinbar sein sollte!)
seit dem 24.05.1949 (Tag des Inkrafttretens des Grundgesetzes) verbotenen (muslimischen) Vereinigungen.

Keine staatliche Toleranz zugunsten jedweder ideologischer Intoleranz

– Daher keine staatliche Toleranz gegenüber der religiös-faschistischen Intoleranz »des IS-lams« jedweder Art, denn jede Abart »des Islams« gründet immer(!) auf dem letztlich für heilig gehaltenen, aber in wesentlichen Teilen grund­gesetzwidrigen Koran und den ebenfalls für heilig gehal­te­nen und ebenfalls zum Teil grundgesetzwidrigen Hadithen (Erzählungen von angeblichen Zeitzeu­gen, was ein angeblicher Mohammed gesagt, getan, was er nicht getan und wozu er ge­schwiegen habe und was für jeden Gläubigen bis zum Tag des Jüngsten Gerichts bis hin zu Mord „ein schönes Vorbild“ zu sein hat, weil er andernfalls nicht in das Paradies komme).

Der ägyptische Menschenrechtsaktivist Ahmed Har­qan entlarvte mit einer einzigen einfachen Frage die Lehren des vielfachen Karawanenräubers, Raubmörders, Geiselneh­mers, Menschenräubers, Anstifters zu Mord, mittäterschaftlichen Mörders und Mörders in diversen strafrechtlichen Konstellationen (wie mittelbare Täterschaft, Unterlas­sungs­täter­schaft), gewerbsmäßigen Hehlers, und nach eigenem Bekunden »Religionsterro­risten« („Ich wurde siegreich durch Terror!“, weshalb selbst Muslime ihn als “Terrorismus-Propheten” bezeichnen!) Mohammed. Har­qan stellte ange­sichts der Schand­taten des IS die einfache Frage: „Was hat der IS getan, was Mohammed nicht gemacht hat?“

Ohne den Koran und die Hadithe als Glaubensgrundlage gibt es keinen „Islam“, denn jede Art von Islam beruft sich auf den mit u.a. den Koranversen 6/34 „Es gibt keinen, der die Worte Allahs zu ändern vermag“, 6/115 „Keiner vermag Seine Worte zu ändern“ und 10/15 „Es steht mir nicht zu, ihn aus eigenem Antrieb zu ändern“ auf den von Allah als von Menschen nicht abänderbar erklärten Koran und die Hadithe als ihr heilige Bücher.

Perverserweise fordern sowohl der Koran als auch die Hadithe als Glaubens­verpflich­tung nach dem „schönen Vorbild“ ihres Propheten und als Einlassvoraussetzung zur höchsten Stufe des 100-stufigen Paradieses von jedem Gläubigen Terror, Mord und insbesondere dem Judenmord.

Wer einem Allah- oder Propheten-Gebot – u.a. zum Mord an „den Ungläubigen“, insbeson­dere an den Juden – nicht nachkommt, „selbst wenn euch das zuwider ist“ (KV 2/216), habe ewige Höllenqualen zu erleiden: Koranvers 9/63 „Wissen sie denn nicht, das für den, der Allah und seinem Gesandten zuwi­der­handelt, das Feuer der Hölle bestimmt ist? Darin wird er auf ewig bleiben.“ Ähnlich KV 72/23, 4/14; 3/132, 4/13, 33/66, …

Damit sind Koran und Hadithe schlimmer als Hitlers „Mein Kampf“, denn in dem Buch wurde nicht von jedem wahren Deutschen – Ihren und meinen Eltern/Großeltern – die Teilnahme an der Ermordung der Juden verlangt: die Ermordung der Juden Europas wurde mit einem Rest schlechten Gewissens möglichst verdeckt vor der Bevölkerung möglichst heimlich abgewickelt, so dass beispiels­weise der spätere Bundespräsident Richard von Weizsäcker und der spätere Bundeskanzler Helmut Schmidt, wie sie glaubwürdig versicherten, als an der Front kämpfende Wehrmachtsoffiziere bis nach Kriegsschluss nichts davon gehört hatten.

Beispiele für Hadithe:

  • “Mir wurde aufge­tra­gen, die ganze Welt zu bekriegen” (Sahih Muslim Nr. 29, 30, …)
  • “Ich wurde siegreich durch Terror” (Sahih Buchari: Book 4/ Volume 52/ Hadith 220; (4:52:220)
  • das berüchtigte „Gharqad-Baum-Hadith“ lautet:
    „Die Zeit/der Tag (des Jüngsten Gerichts) wird nicht anbrechen, bevor nicht die Muslime die Juden bekämpfen und sie töten; bevor sich nicht die Juden hinter Felsen und Bäumen verstecken, welche ausrufen: Oh Muslim! Da ist ein Jude, der sich hinter mir versteckt; komm und töte ihn!“
    http://www.bpb.de/politik/extremismus/islamismus/36358/antisemitismus-in-der-charta-der-hamas?p=all

Daher Ihre Stimme gegen den wegen Verstoßes gegen den in Art. 1 I 1 GG normierten Zentralwert unserer Verfassung, die Menschenwürde, verfassungswidrigen »Islam«, dessen Vereini­gungen gemäß Art. 9 II GG seit dem 24.05.1949 verboten sind, was seit Jahrzehnten aber weder die Politik noch die Judikative zu interessieren, geschweige denn zu stören scheint.

Beendigung des seit Jahrzehnten bestehenden, von Exekutive und Judikative geduldeten oder gar unterstützten permanenten Verfassungsbruchs bezüglich Art. 1 I 1 und 9 II GG

„»Der Islam« gehört zu Deutschland“ – und die Erde ist eine Scheibe

„»Der Islam« gehört zu Deutschland“ – und Zitronenfalter falten Zitronen

Wenn Sie diesen Aussagen zustimmen, sollten Sie eine der vielen etablierten Parteien wählen.

Wenn Sie aber selber denken und meinen, dass eine religiös-faschistische Ideologie, die von ihren Anhängern fordert „Ungläubige“ „rücksichtslos hinzurichten“, „wo immer sie gefunden werden“ [u.a. Suren 9/5: „Und wenn nun die heiligen Monate abgelaufen sind,  dann tötet die Heiden, wo (immer) ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf“ und 33/61: „Verflucht seien sie! Wo immer sie gefunden werden, sollen sie ergriffen und rücksichtslos hingerichtet werden.“], weil „die Ungläubigen“ – wie Sie und ich, und zu denen »der Islam« laut Sure 5/17 („Ungläu­big sind diejenigen, die sagen: ‚Allah ist Christus, der Sohn der Maria’“) auch die Christen zählt – laut Suren 5/60 und 7/166 als „Affen und Schweine“ anzusehen seien, die laut Sure 8/55 „geringer als Vieh“ zu (miss-)achten seien, wobei gemäß Sure 2/216 diese Verpflichtung zum Mord selbst dann besteht, „obwohl es euch zuwider ist“, dann sollten Sie Ihre Stimme mir geben.
Wenn Sie – wie auch ich – der Meinung sind, dass eine solche als Pseudo-Religion daherkommende theofaschistische »Schlagt-die-Ungläubigen-tot-Ideologie« wegen Verstoßes gegen insbesondere den Zentralwert unserer Verfassung, die in Art. 1, Abs. 1, Satz 1 GG (Art. 1 I 1 GG) normierte Menschenwürde, verfassungswidrig ist, dann sollten Sie als Zeichen Ihres Protestes gegen eine solche sich unter den Schutz des Grundgesetzes geschlichen habende theofaschistische Ideologie mich wählen.

Lassen Sie sich nicht weiter von unserer Staatsspitze verarschen, die Ihnen in der Person des Ex-Bundespräsidenten Wulff und der seine Islam-Aussage gedankenlos nachplappernden Bundeskanzlerin Merkel einreden will:

„Der Islam gehört zu Deutschland“,

eine Aussage von der gleichen intellektuellen Dürftigkeit wie beispielsweise

„Der Eisbär gehört zu Deutschland“ (weil es in jedem größeren Zoo Eisbären gibt).

Lassen Sie sich nicht durch Ex-Bundespräsident Wulff und die seinen Quatsch gedankenlos nachplappernde »Mutti« einen Bären aufbinden: Eine faschistische Ideologie, die von ihren Anhängern fordert, Andersdenkende wegen ihrer anderen Überzeugungen „rücksichtslos hinzurichten“, „wo immer sie gefunden werden“, wie es die außerhalb des Schutzbereiches des Art. 4 GG stehende Pseudo-Religion »Islam« mit ihrem seit Jahrzehnten permanent andauernden, von Exekutive und Judikative geduldeten und sogar geförderten Verfas­sungs­bruch macht, ist Faschismus pur und darf daher von Verfassungs wegen gar nicht „zu Deutschland gehören“! Da kann die Nicht-Juristin Merkel reden, was sie will!

Unsere Verfassung verbietet uns – selbst wenn wir es mehrheitlich wollten –, dass der menschenwürdewidrige »Islam« zu Deutschland gehören dürfte: Aber warum sollten wir überhaupt in Deutschland eine ihre Anhänger zu Mord an Andersdenkenden auffordernde Ideologie wollen, die gegenüber ihren Anhängern ein Abschlachtgebot hinsichtlich Andersdenkender erlassen hat und es – so jedenfalls geglaubt – mit göttlichem Befehl und von Allah angedrohter ewiger Höllenqual gegenüber ihren Anhängern durchzusetzen versucht?

Daher Ihre Stimme für mich als Ihren völlig parteiunabhängigen Direktkandidaten für den Deutschen Bundestag!

  1. Kein Beitritt der asiatischen(!) Türkei zur Europäischen(!) Union

Die Ostgrenze Europas war nie und ist nicht die Westgrenze des Irans!

»Die Türkei« gehörte nie und gehört weder geographisch, noch historisch, noch ideengeschichtlich und auch nicht kulturell zu »Europa«.

Mindestens die Hälfte bis zu 74 Prozent der Deutschen lehnen – ­je nach Befragungszeit­punkt – einen EU-Beitritt der Türkei ab; ähnliche Werte gibt es für Gesamt-Europa.

Bassam Tibi, ein in Göttingen gelehrt habender deutscher Politikwissenschaftler syrischer Herkunft und Befürworter eines Beitritts einer (zuvor allerdings erst nach europäischen Wertvorstellungen zu demokratisierenden) Türkei zur EU argumentiert(e): „Ungefähr 20 Prozent der Türken denken europäisch und sind europäisch sozialisiert. Diese Menschen darf Europa nicht verlieren! Sie müssen gefördert und angesprochen werden.“

Und um die andernfalls durch die Re-Islamisierung der türkischen Bevölkerung eintretende weitere Schwächung der „säkularen Eliten“ des asiatischen(!) Volkes der Türkei aufzuhalten, soll die asiatische(!) Türkei der Europäischen(!) Union beitreten? Zugunsten von 20 % der Bevölkerung eines dazu noch asiatischen Landes soll Europa 80 % Asiaten hinnehmen, die nicht europäisch denken?

»Die Türkei« ist – trotz ihres nach Europa hineinragenden dreiprozentigen Gebietszipfels – das westlichste Land Asiens (wie Spanien trotz seiner afrikanischen Besitzungen kein afrikanisches, sondern ein europäisches Land ist). Auf keinen Fall ist die Türkei das östlichste Land Europas (das dann bis zum Iran reichen würde)!

Die Europäische Union kann per Definition nicht außereuropäische Staaten, selbst nicht Staaten mit annähernd gleichen Zielen und Werten und annähernd gleicher wirtschaft­licher Leistungsfähigkeit, aufnehmen, da sie sonst nicht mehr europäisch wäre. Als Marokko einen Aufnahmeantrag gestellt hatte, war der damals mit der Begründung abgelehnt worden:
Das afrikanische „Marokko gehört nicht zu Europa.“ Gleiches muss für die asiatische Türkei gelten. Wir dürfen gar keine außereuropäischen Gebiete aufnehmen, wenn wir „Europa“ bleiben wollen. Etwas Anderes ist die „NATO“, die ja „North Atlantic Treaty Organisation“ heißt und nicht »ETO« [„European Treaty Organisation“].

So nehmen wir ja auch nicht das NATO-Mitglied Kanada oder Japan in die EU auf.

Die türkische Bevölkerung besteht zu ca. 90 % aus Muslimen, die mehrheitlich die Demokra­tie ablehnen. Das geht sogar so weit, dass der türkische Sicher­heitsexperte Haldun Solmaz­türk nach dem Anschlag vom 01.01.17 auf den Istanbuler Club Reina (und nach 36 Anschlägen in den zurück­lie­gen­den letzten eineinhalb Jahren!) u.a. sagte – und damit im „heute +“-Magazin des ZDF vom 02.01.17 gezeigt wurde –: „Untersuchungen be­le­gen, dass etwa acht Prozent der Bevölke­rung offen Sympathien für die Terrororganisation IS hegen. Die Dunkelziffer dürfte höher liegen. Also haben mehr als sechs Millionen Türken kein Problem mit dieser Terror-Ideologie.“ Und die sollen wir in die EU aufnehmen? Wir müssten ja »mit dem Klammerbeutel gepudert« sein!

Bei 4,4-4,7 Mill. Muslimen, die jetzt schon in Deutschland leben, dürfen wir nach der Pro­gnose des zitierten türkischen Sicherheits­ex­perten Haldun Solmaz­türk von rund 400.000 »mus­limischen U-Booten« im Land ausge­hen, die „offen Sympa­thi­en für die Terror­or­gani­sation des IS hegen“!