Deutschland wir müssen reden!

»Der Islam« wird mit der ständig zunehmenden Zahl der Muslime in der Bundesrepublik, in Europa, in der nicht-muslimischen Welt, im­mer mehr zu einem Problem in unserer, der europäischen und den anderen »westlichen«, von Kanada über Europa bis Australien reichen­den, primär anderen Werten als den islamischen verpflichteten Gesellschaften. Die mit u.a. dem von muslimischen Funktionären seit Jahrzehnten propagierten „Geburten-Dschihad“[1] zu be­kämpfen gesuchte, jedenfalls zurzeit jedoch noch mehrheitlich nicht-muslimi­sche »west­liche« Gesell­schaft ist auf die durch die schon seit Jahrzehnten bestehenden Bestrebungen zur Islami­sierung Eu­ro­pas aufgenö­tigte Auseinander­set­zung über­haupt nicht vorbereitet. Und sie ist außerdem mehr­heitlich zu bequem oder zu ängstlich, diese schon in Gange befindliche Auseinan­dersetzung auch nur anzuneh­men, geschweige denn mit dem erforderlichen langen Atem zu führen.

Man könnte ja möglicherweise – wie das dialog- oder islambesessene, offensichtlich in einem Paralleluniversum lebende okzidentale politische Naivlingen mit oft einem christlich gegrün­deten, Gegensätze »glattzubügeln« bemühtem Hang zur Schönfärberei, und bewusste »Islam-(Miss-)Ver­­steher« praktizieren, „um des lieben Friedens Willen“ über das Problem »Islam« in unserer demokratisch verfassten Gesellschaft hinwegsehen – wenn das Ganze nicht verfas­sungswidrig wäre!

Die politischen Entscheidungsträger in den »westlichen« Gesellschaften ducken sich, wenn die Thematik des religiös-faschisti­schen »Islams« auch nur tangiert wird, angesichts des ständig wachsenden muslimischen Bevölkerungsanteils und dessen damit – zumindest bei Wahlen – wachsenden politischen Ein­flusses in ihrem jeweiligen Staat weg. Sie haben keine Traute, »den Islam« in die Schranken zu weisen!

Ich weiß nicht, ob und welche juristischen Mittel in anderen Staaten dafür zur Verfügung stehen, die religiös-faschistische Ideologie »des Islams« („Theo-Faschismus“; ähnliche Wortbildung wie „Theo-Logie“) in die Schranken zu weisen, und »der Islam« ist, wie jede andere faschistische Ideologie, deswegen eine faschistische Ideologie, weil es faschistisch ist, von den eigenen Anhängern zu fordern, als „Ungläubige“ bezeichnete Andersdenkende „rücksichtslos hinzurichten“, „wo immer sie gefunden werden“, selbst wenn euch das zuwider ist“. Aber in der Bundesrepublik haben wir sie seit fast siebzig Jahren, genau: seit dem 24.05.1949, als das Grundgesetz in Kraft getreten ist, in Artikel 9, Absatz 2 Grundgesetz (Art. 9 II GG) einen dafür nicht nur geeigneten, sondern einen zu genau diesem Zweck geschaffenen Hebel, um zu verhindern, dass je wieder ein Faschismus in Deutschland sein Haupt erheben könne.

Damals dachte zwar noch niemand an den religiösen Faschismus »des Islams«, sondern nur an den gerade mit Müh’ und Not überlebten Pestbazillus des säkularen Faschismus der Nazis »von rechts« und den Faschismus der Kommunisten »von links«. Der Pestbazillus des Theofaschismus »des Islams« »von oben«, von Allah, trat erst in den 1970er/80er Jahren nach der massenhaften Anwerbung muslimischer Gastarbeiter und der von ihnen mitge­brach­ten Religionsprobleme ganz allmählich in das Be­wusstsein der Öffent­lichkeit; vorher hatte man mit der »geistigen Jauche« des den „Ungläubigen“ nach dem Leben trachtenden islamischen Theofaschismus keine Berührungspunkte.

Ich werde darlegen, dass in der Bundesrepublik seit Jahrzehnten ein von »Politik« und »Ju­stiz« gedeckter permanenter Verfassungsbruch besteht, wenn es um mit dem verfassungs­wi­drigen »Islam« ver­knüpfte Belange geht.

»Der Islam« ist deswegen grundgesetzwidrig, weil seine Lehre, seine „Doktrin“, gegen diver­se Artikel des Grundgesetzes, insbesondere den den Zentralwert unserer verfassungsmäßigen Ordnung, die Menschenwürde, garantierenden Artikel 1 Grundgesetz (Art. 1 GG) verstößt, was ihn juristisch unheilbar verfassungswidrig macht.

Die Konsequenz daraus ist seit dem 24.05.1949, dem Tag des Inkrafttretens des Grund­geset­zes, vom Verfassungsgeber selbst gezogen, indem Art. 9 II GG bestimmt:

„Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider­lau­fen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völker­ver­ständigung rich­ten, sind verboten.“

Ich werde zeigen, dass sämtliche die Belange »des Islams« fördernden Vereinigungen alle drei in Art. 9 II GG aufgeführten Verbotskriterien erfüllen und daher nicht erst „zu verbieten“ sind, sondern seit dem 24.05.1949 „verboten“ sind. Obwohl schon einer der in Art. 9 II GG genannten Gründe ausreichen würde, sind alle drei Verbotsgründe erfüllt.

»Die Politik« und »die Justiz«, und hier insbesondere das Bundesverfassungsgericht, nehmen das ungerührt hin – und beide begehen damit einen Verfassungsbruch, der schon seit Jahrzehnten andauert!

[1] Im Zuge der „demografischen Invasion“ nach Europa soll in Amster­dam, in Brüssel seit 2006, in London, Mailand, Marseille, Paris und Oslo „Mohammed“ der häufigste Vorname neugeborener Jungen sein. Seit 2009 sei es der häufigste Vorname in England und Wales, seit 2010 in der gesamten EU. Quelle: Katholisches.info “Mohammed häufigster Jungenname in London – Die Zerstörung der europäischen Völker und Islamisie­rung Europas” http://www.katholisches.info/2014/08/26/mohammed-haeufigster-jungenname-in-london-die-zerstoerung-der-europaeischen-voelker-und-islamisierung-europas/ Ein zum Islam konvertierter Abgeordneter des Europaparlaments drückte den von mus­limischen Funktionären propagierten “Geburten-Dschihad” in einer Sitzung des Parlaments mit den drastischen Worten aus: “Wir ficken euch weg!”


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